Ethikrat empfiehlt Zulassung von Gentests

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Chrischn
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Ethikrat empfiehlt Zulassung von Gentests

Beitrag von Chrischn »

Mehrheit des Beratungsgremiums ist für die beschränkte Einführung der Präimplantationsdiagnostik.

BERLIN (hak). Gentests bei künstlicher Befruchtung sollen im begrenzten Rahmen zugelassen werden. Diese Empfehlung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gab gestern die Mehrheit des Nationalen Ethikrates der Bundesregierung.

15 Mitglieder des 24-köpfigen Gremiums sprachen sich dafür aus, PID nur solchen erblich vorbelasteten Paaren zu erlauben, die durch die Geburt eines wahrscheinlich schwer behinderten Kindes in existentielle Konflikte gestürzt würden, oder deren Kind wahrscheinlich tot geboren würde.

Sieben Mitglieder des Rates stimmten gegen die Einführung der Diagnostik in Deutschland, die in einigen anderen europäischen Ländern bereits zugelassen ist. Die PID-Gegner gehen davon aus, daß der Schutz des ungeborenen Lebens, wie es Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz vorschreiben, auch für die befruchtete Eizelle in der Petrischale gilt. Die PID-Befürworter dagegen bewerten die Freiheit der werdenden Mutter, verantwortlich mit dem Embryo umzugehen, höher als die Pflicht, ungeborenes Leben im Frühstadium zu schützen.

Einstimmig forderte der Ethikrat, in einem Fortflanzungsmedizingesetz müsse PID zusammen mit der Pränataldiagnostik geregelt werden. Der Ärztetag hatte sich gegen die PID-Einführung ausgesprochen. Unions- und SPD-Mitglieder kritisierten das Votum des Rates.
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** 11.07.2021 - klein-putz ist schon 20 Jahre alt! **
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