BGH zum Auskunftsanspruch über die Spenderdaten

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rebella67
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BGH zum Auskunftsanspruch über die Spenderdaten

Beitrag von rebella67 »

Vor dem Bundesgerichtshof gibt es am Mittwoch, den 28.01.2015 um 9:00 Uhr eine öffentliche Verhandlung dazu, ob Eltern für ihre minderjährigen Kinder die Herausgabe der Spenderdaten fordern können.

Es geht auch noch einmal um den Auskunftsanspruch ansich und um das Alter, ab dem dieser besteht.

Also hochinteressant. Wir dürfen gespannt sein auf die Entscheidung und auf die Medienberichte.
Liebe Grüße, Rebella
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Nicki-13
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Beitrag von Nicki-13 »

Liebe Rebella,

kannst du das Ergebnis hier schreiben?
Das wäre super!

Da bin ich super gespannt!
Vielleicht gibt es ja eine schöne Überraschung, wenn ich dann abends, nachdem die Kleine im Bett ist, endlich in die Mails schauen kann :-)

Liebe Grüße

Nicki
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich werde morgen Abend auch noch lange unterwegs sein, liebe Nicki. Aber bestimmt gibt es bis dahin schon etwas in den Medien. Mal schauen, was die berichten.

Von DI-Netz e.V. wird jemand vor Ort sein. Eventuell lässt sich auf die Weise noch Näheres erfahren. Mein Bericht dazu dann allerdings morgen erst sehr spät oder auch erst am Donnerstag.
Liebe Grüße, Rebella
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oncia
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Beitrag von oncia »

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Und hier die Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=14
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier noch der Kommentar von Dr. Breitbach im Wunschkinder.de Forum: http://www.wunschkinder.net/aktuell/ges ... jahr-5695/
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier ist noch eine interessante Doku, die im Zusammenhang mit diesem Thema steht: http://www1.wdr.de/fernsehen/dokumentat ... gt102.html

Und: Hier der Link zu dem Interview, das die 2. Vorsitzende des Vereins DI-Netz e.V. (ein Verein für Familien aus Samenspende und für die, die es noch werden wollen) dem Spiegel gegeben hat: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/exp ... 15857.html
Liebe Grüße, Rebella
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Rhea
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Beitrag von Rhea »

Liebe Rebella!

Vielen Dank für den Link zur Doku im WDR.

LG
Rhea
spaetemutti7
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Beitrag von spaetemutti7 »

Es gehört zwar nicht wirklich zum Thema, aber eine Frage hat mich schon immer beschäftigt und jetzt nach diesem Urteil noch mehr. Angenommen, das Kind legt Wert darauf seinen Vater kennenzulernen, bekommt die Daten des Vaters auch mitgeteilt, macht sich auf den Weg und muss dann eiskalt erfahren, dass der Vater sich weigert es zu empfangen. Wo wäre dann das größere Identitätsproblem zu finden: Bei dem Gefühl für das Kind abgelehnt zu werden, für den Erzeuger wertlos zu sein, oder darin erst gar nicht zu wissen wer der Vater ist?
Sorry für das Off-Topic.

Ich denke nach diesem Urteil wird es noch weniger Samenspender in Deutschland geben, zu recht, wie ich finde, die Spender wollen nun mal anonym bleiben. Dieses Phänomen zeigt sich ja auch in Großbritannien, die Anzahl der Samenspender ist abrupt zurückgegangen als die Samenspender nicht mehr anonym bleiben durften. Die Wartelisten sind lang.
Ich denke nun wird auch dieses Metier ins anonyme Ausland verlegt werden und der Staat wird noch weniger Kontrolle haben.

Ich selbst musste ja auf ein Land ausweichen, dass anonym arbeitet, ganz alleine deswegen weil das zufällig die Länder sind die Singles behandeln dürfen. Ich hätte es sicher auch anders gewählt, was aber nun mal nicht möglich war. Fakt ist aber, ich habe diese Entscheidung bewußt getroffen, auch wenn sie nicht so ganz meinen Vorstellungen entsprachen.

Letztendlich wurde mit diesem Urteil meiner Meinung nach ein Bärendienst erwiesen und vielen Kindern die Möglichkeit genommen das Licht der Welt zu erblicken. Schade irgendwie.



Generell denke ich man sollte wählen können zwischen anonym und nicht anonym und danach sollte man sich dann auch richten. Die Personen genauso wie die Gerichte. Schließlich wären dass dann Entscheidungen die ein erwachsener Mensch für seine Kinder getroffen hat. Und die Spender selbst können wählen ob sie nun anonym spenden wollen, gar nicht oder eben offen und somit die Konsequenzen tragen.

Wenn die Kinder ja Erbschaftsansprüche stellen könnten, würde ich aber auch umgekehrt sagen, dass sie sich an allen Pflegekosten der Erzeuger beteiligen müssen.

Oder sehe ich das zu verkantet? Für Kritik, auch wenn sie negativ ist, bin ich offen, wenn sie sachlich vorgetragen wird.
01.11. Beginn Reellzyklus

17. November: Frischen EZS+ Spermaspende inkl. Transfer (1.Versuch) positiv HCG-TF+15: 2991.
HCG-TF+21: 13196
15.12.: 1 Herzchen schlägt
07.01. : Endlich den Mutterpass - Das Seelchen ist perfekt, sagt der Arzt.
28.01. Ersttrimesterscreening: Absolut gesundes Kind.
02.02.15: Seelchen ist jetzt 8,1 cm groß
16.03. Feinultraschall: Seelchen ist ca 23 cm groß und scheint absolut gesund. Eine Traumschwangerschaft.
Mai 2015 3D/4D Ultra. Das Glück hat ein Gesicht. Ein wunderschönes Seelchen :-)
29.05.15 Seelchen ist jetzt ca 39 cm groß und 1600g schwer
30.06. auch wenn der Arzt auf kleiner tipt, laut Berechnung ist das Seelchen jetzt 48 cm groß und 2791g schwer.
01.08.15 Geburt eines wunderbaren, kleinen Jungen. Ein Traum ist wahr geworden.
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