Hallo Herr Dr. Peet,
ich bin 39 Jahre alt und bei vier IVF Versuchen wurde festgestellt, dass meine Eizellen durchwegs aneuploid waren, weshalb wir nunmehr einen Versuch durch EZS machen. Wir hatten bereits im Februar gestartet, allerdings kam die Grenzschließung dazwischen weshalb wir abbrechen mussten. Der neuerliche Versuch soll wieder mit der damals gewählten Spenderin durchgeführt werden und ich sollte der Klinik nur den ersten Zyklustag melden. Was mich verunsichert ist, dass der Zyklus der Spenderin ja nicht völlig ident sein kann mit meinem, also müsste doch vorher der Zyklus angepasst werden, oder? Wir haben am ersten Zyklustag gestartet mit Proynova und die Punktion der Spenderin soll nunmehr an meinem 14/15.ZT stattfinden, fünf Tage später der Transfer. Kann das sein?
Danke schon im Voraus für Ihre Rückmeldung, Alex
EZS - Synchronisation Spenderin
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
die Länge ihrer Östrogentherapie kann sehr flexibel gestaltet werden ohne ein Nachteil in der Schwangerschaftsrate. Wichtig ist lediglich die richtige Startzeit und Einnahmedauer des Progesteron vor dem Embryotransfer.
Grüße
Peet
die Länge ihrer Östrogentherapie kann sehr flexibel gestaltet werden ohne ein Nachteil in der Schwangerschaftsrate. Wichtig ist lediglich die richtige Startzeit und Einnahmedauer des Progesteron vor dem Embryotransfer.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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