Mein Artikel zum Thema "Politik" (Entwurf)

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rebella67
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Mein Artikel zum Thema "Politik" (Entwurf)

Beitrag von rebella67 »

Hallo an alle,

ich habe soeben meinen Entwurf fertig gestellt. Ich werden ihn hier der Übersicht halber in mehreren Postings vorstellen.

Ihr dürft anschließend hier Eure ehrlichen Kritiken (Veränderungen / Ergänzungen / Streichungen) anbringen.

Liebe Grüße, Rebella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Politik


Die wichtigsten Änderungswünsche der Betroffenen

Die Taktik des Gesundheitsministeriums

Einige Beispiele
Die Ansicht des Ministeriums zum Thema Kostenübernahmen
Eine Aussage von Ulla Schmidt im Chat vom 30. Juni 2003
Gespräch zwischen Betroffenenvertretern und Staatssekretär Dr. Schröder

Die Nichtzuständigkeit des Familienministeriums

Auszüge aus einem Chat mit Renate Schmidt am 03. Juni 2003
Auszüge aus dem Gespräch einer Betroffenen mit Frau Renate Schmidt am 14. Juli 2003:
Unsere Kommunikationsbemühungen mit dem Familienministerium
Politik des Verschweigens

Die Einstellung der Justizministerin

Vom Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens
Vom Recht des Kindes auf Wissen seiner Herkunft

Die Einstellung der Bundesregierung

Einstellungen in den einzelnen Parteien

SPD
CDU/CSU
Bündnis 90 /Die Grünen
FDP

Enquete Kommission ?Ethik und Recht der modernen Medizin?

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD, ordentliches Mitglied)
Rene Röspel (SPD, Vorsitzender)
Hubert Hüppe (CDU, stellvertretender Vorsitzender)

Die Einstellung der Kirche und ihre Wechselwirkung mit der Staatspolitik

Die Einstellung der katholischen Kirche zur assistierten Befruchtung
Die Einstellung der evangelischen Kirche zur assistierten Befruchtung
Wechselwirkungen zwischen Kirche und Staatspolitik
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Politik


Die Einstellung der deutschen Gesetzemacher zur Reproduktionsmedizin widerspiegelt sich insbesondere in unserem restriktiven Embryonenschutzgesetz und in der mangelnden finanziellen Unterstützung von ungewollt kinderlosen Paaren. Eine Reihe von Methoden der assistierten Befruchtung wird dagegen akzeptiert. Nicht toleriert und daher verboten sind die Eizellspende, Leihmutterschaft, Selektion und die Präimplantationsdiagnostik.

Betroffenenvertretungen wie Wunschkind e.V. und auch dieses Forum, sowie eine Reihe von einzelnen Betroffenen sind in den letzten Jahren zunehmend mit Änderungswünschen an der bestehenden gesetzlichen Lage an Politiker heran getreten und dabei auf ein breites Desinteresse gestoßen.


Die wichtigsten Änderungswünsche der Betroffenen

In Bezug auf das Embryonenschutzgesetz wünschen wir Betroffenen uns zuerst die Abschaffung des Selektionsverbotes dahingehend, dass mit dem Ziel einer höheren Geburtenrate und einer geringeren Mehrlingsrate alle in einem IVF-Zyklus entstandenen Embryonen mindestens bis zum dritten Tag nach der Befruchtung weiter kultiviert werden dürfen. Zu den Hintergründen lesen Sie bitte in unserem Abschnitt Embryonenschutzgesetz.

Weiterhin fordern wir eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), um Paaren, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein todgeweihtes oder schwerstbehindertes Kind auf die Welt bringen würden, sowie dien potentiellen Kindern selbst großes Leid zu ersparen.

Die Eizellspende soll auch in Deutschland zugelassen und praktiziert werden. Zum Schutz der Spenderinnen und Empfängerinnen, sowie der auf diesem Weg entstehenden Kinder könnten wir in Deutschland bessere Regelungen als in einigen Nachbarländern treffen. Wir erwarten außerdem ein klares ?Ja? der Politik zur Embryonenspende.

Wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erwarten von der Politik eine Regelung, nach der alle Betroffenen eine bestimmte Anzahl von Versuchen, die auf die Entstehung eines Kindes gerichtet und im jeweils individuellen Fall angemessen sind, von der Solidargemeinschaft finanziert bekommen. Mit einer einkommensabhängigen Selbstbeteiligung weit unter der momentanen Selbstbeteiligung wären wir einverstanden. Die Kostenübernahmen sollen auch für solche Gruppen gelten, die bisher leer ausgegangen sind. Das sind Unverheiratete, Paare mit heterologen Befruchtungen, HIV-Positive, Frauen und Männer unter 25 sowie Frauen und Männer über 40, solange im individuellen Fall noch eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht.

Für heterologe Befruchtungen ( das sind Befruchtungen durch Samen- oder Eizellspenden ) werden endlich wasserdichte gesetzliche Regelungen zur Absicherung der Rechte der Kinder, Spender und Eltern notwendig.[/b]
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Die Taktik des Gesundheitsministeriums

Briefe von Betroffenen an das Gesundheitsministerium mit der Bitte um Verbesserung der Situation von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch sind in der Vergangenheit stets mit Standardbriefen und allgemeinen Hinweisen auf die bestehende gesetzliche Lage beantwortet worden. Oft ging der Inhalt des Antwortbriefes sogar am Inhalt vorbei. Unterzeichnet werden solche Antwortbriefe oft von dem Mitarbeiter des Ministeriums Klaus P. Lossignol.

Einige Beispiele:
http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 480c#28561 (Hinweis auf ein ausweichendes Antwortschreiben vom November 2001)

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 480c#34978 (einer von vielen Antwortschreiben mit reiner Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen, November 2001)

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 480c#54777
Mit meinem Verlangen um Änderung des §27 SGB V, nach dem Kostenerstattung nur im homologen System erfolgt, habe ich (Rebella) mich im Januar 2002 an verschiedene politische Stellen gewandt, die mich alle auf das Bundesgesundheitsministerium verwiesen. In meinem Schreiben an das BGM verwies ich auf unsere persönliche Situation und das Klinefelter Syndrom meines Mannes, eine genetische Besonderheit, bei der es auch mittels ICSI keine Möglichkeit zu genetisch eigenem Nachwuchs gibt.
In seiner Antwort zitierte der Mitarbeiter des BGM Lossignol am 31.1.02 den Inhalt des Paragraphen 27 SGB V und schickte mir die ?Gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 26. Nov. 1998?, nach der Kostenübernahme für ICSI nicht erfolgen sollte. ? Ein für uns völlig unrelevantes Schriftstück, das zu allem Überfluss Ende Januar 2002 nicht mehr gültig war. Eine am 18.01.2002 unterzeichnete Stellungnahme sah die Kostenübernahme für ICSI bereits vor.

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 80c#311354
Die Frage von Sanne im Mai 2003 war: ?Mir ist nicht ganz klar, wieso Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen sollen, während der mühsame Weg der künstlichen Befruchtung, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, Kinder zu bekommen, quasi als "Privatvergnügen" angesehen wird. Sind unsere Kinder nicht wichtig für diesen Staat??
Die darauf folgende Standardantwort (nachzulesen im gleichen Ordner eine Seite zuvor, Posting von Irene) bezog sich wieder nur auf die Wiedergabe der bestehenden gesetzlichen Situation und der damals geplanten Änderungen.


Die Ansicht des Ministeriums zum Thema Kostenübernahmen:

http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=11268
Auszug aus dem Standardbrief des Gesundheitsministeriums vom Mai / Juni 2003

?Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind originär keine krankheitsbedingten Maßnahmen, sondern gehören in erster Linie zur persönlichen Lebensplanung der Versicherten.? ? ?Eine Finanzierung dieser Leistungen aus Steuermitteln lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen zurzeit nicht umsetzen.?


Eine Aussage von Ulla Schmidt im Chat vom 30. Juni 2003:

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 98&start=0

?Wenn die künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wird, hat das nichts damit zu tun, dass Unfruchtbarkeit oder Kinderlosigkeit nicht als schweres Problem für die Betroffenen angesehen wird. Aber heute ist es schon so, dass, obwohl alle Frauen einzahlen, nur diejenigen die künstliche Befruchtung erstattet bekommen, die verheiratet sind, aber andere, die unter Kinderlosigkeit leiden, keine Erstattung erhalten, obwohl sie Beiträge zahlen. Das zweite ist, dass die künstliche Befruchtung nach Aussage aller Experten auch nicht ohne Schwierigkeiten im medizinischen Sinn gesehen werden kann. Deshalb muss man darüber entscheiden, ob dies eine Leistung ist, die die Krankenkassen zahlen müssen, oder ob wir andere Finanzierungsformen dafür finden.?


Nach einer Flut von Briefen Betroffener und der Klein-Putz-Demonstration im Juni 2003 zeigte sich das Bundesgesundheitsministerium jedoch gesprächsbereit. Es kam am 30.07.2003 zu einem Gespräch zwischen Betroffenenvertretern und Staatssekretär Dr. Schröder: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 48&start=0 .[/i]
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Die Nichtzuständigkeit des Familienministeriums


Auszüge aus einem Chat mit Renate Schmidt am 03. Juni 2003

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 39&start=0

Aussagen von Renate Schmidt:

?Allerdings wird sie? ? die assistierte Befruchtung (Anmerkung d. Verfassers) ? ?nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Dies ist für mich sicher eine schwierige Entscheidung gewesen. In der Abwägung, was aber wirklich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen muss und was nicht - und damit zu Lasten der Beiträge von Arbeitnehmern und ?gebern - ist die Entscheidung meines Erachtens nachzuvollziehen.?

Nachdem Betroffene auf den Kostenanteil für IVF von 0,1% an den Gesamtausgaben der GKV hingewiesen haben, vertauschte Frau Schmidt diesen später in ihrer Argumentation mit dem Anteil der nach einer IVF geborenen Kinder an den Geburten:
?Vorhin ist richtigerweise auf den Betrag von 0,1% hingewiesen worden. Das zeigt, dass die Zahl der Geburten über diese Maßnahme nicht wesentlich steigen wird. Ich bin außerdem der Überzeugung, dass Paare, für die der Kinderwunsch so dringend ist, dass sie dieses wahrhaftig nicht angenehme und psychisch belastende Prozedur auf sich nehmen, in vielen Fällen dies auch selber finanzieren werden.?

?Und ich betone nochmals, vielleicht wird die Zahl der Geburten auf diesem Weg abnehmen, aber garantiert nicht auf null.?


Auszüge aus dem Gespräch einer Betroffenen mit Frau Renate Schmidt am 14. Juli 2003:

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=10

?Zu beginn teile mir Renate Schmidt gleich mit, das sie noch heute Morgen mit Ulla Schmidt ein Telefonat hatte. Bezüglich der Streichung der Künstlichen Befruchtung. Und sie könne/dürfe mir nichts genaues sagen, aber eben soviel das WIR uns keine sorgen machen müssen das es ganz gestrichen wird. Es wird über verschiedene Kostenmodelle nachgedacht. Die Möglichkeiten von Zuzahlung, Selbstbeteiligung bis hin zu verschiedenen Kostenmodelle sind im Gespräch. Sobald genaueres raus ist, wird sie mich per Mail unterrichten.

Ich habe mit ihr über meine persönliche Lage gesprochen. Sie war sehr angetan. Teilte mir auch mit das sie persönlich beispielsweise PID zustimmen würde. Da sie darin gute Möglichkeiten sieht. Leider aber viele in der Politik dagegen sind. Des Weiteren soll ich alle natürlich über das Gespräch informieren und allen weiterhin viel Erfolg wünschen. Das hat sie ausdrücklich gesagt.?

Die Userin unseres Forums, die das Gespräch führte ? coffee ? wohnt im Wahlkreis von Frau Renate Schmidt.


Unsere Kommunikationsbemühungen mit dem Familienministerium

Nachdem die GKV-Leistungen für assistierte Befruchtungen reduziert worden waren, hatten wir die Hoffnung, dass solche Leistungen zukünftig aus einem anderen Topf kommen könnten. Nahe liegend war hier das Familienministerium. Von dieser Richtung gab es auch immer wieder neue Meldungen über sinkende Geburtenraten und beängstigende Bevölkerungsstatistiken, die auf zukünftige Probleme bei der Finanzierung der Renten hinwiesen. Der darauf folgende Schriftverkehr mit dem Familienministerium ab Ende 2003 ist hier nachzulesen: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 25&start=0 .

Unsere Briefe wurden mit gut klingenden Floskeln vom Referat 404 Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung, Frauen und Gesundheit beantwortet, denn ein Referat für ungewollte Kinderlosigkeit gibt es in diesem Ministerium nicht:

?Was die familienfördernden Maßnahmen angeht, so erläutere ich Ihnen nachfolgend, was das Bundesfamilienministerium tut, damit sich in unserem Land wieder mehr junge Menschen für Kinder entscheiden können.?
?
?Wir wollen dafür sorgen, dass der Lebensplan Familie für möglichst viele Menschen gelingen kann. Notwendig sind dafür Rahmenbedingungen, die es jungen Menschen ermöglichen, sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Wir wollen jungen Frauen und jungen Männern alle Lebensmöglichkeiten - in Familie und Beruf - eröffnen und Kindern die Möglichkeit bieten, mit ihren Eltern auch gemeinsame Zeit zu erleben.?
?
?Wir brauchen einen gesellschaftlichen Mentalitätswechsel für die Familie. Es geht um familiengerechte Lebensbedingungen, um Kinder- und Familienfreundlichkeit unserer ganzen Gesellschaft.?

Auch der weitergehende Schriftverkehr, der schließlich im Januar 2004 wegen fehlender Zuständigkeit an das Referat 201 Familie - Grundsatz und internationale Angelegenheiten weiter geleitet wurde, brachte keine erschöpfenderen Resultate.


Politik des Verschweigens

Seit Ende 2004 ist das Familienministerium mit seinem Konzept zur Erhöhung der Geburtenrate und diversen familienpolitischen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, damit sich wieder mehr Paare für ein Kind entscheiden sollen, verstärkt in den Medien vertreten. Die geplanten Maßnahmen, die im Falle einer Umsetzung mit Sicherheit Familien Erleichterungen bringen, umfassen ?zig Milliarden Euro. Ob diese Maßnahmen tatsächlich dafür geeignet sind, um bisher gewollt Kinderlose von ihrem Glück zu überzeugen, ist bisher fraglich.

Fakt ist jedoch, dass finanzielle Mittel für ungewollt kinderlose Paare weiterhin nicht zur Verfügung stehen. Auch, wenn mit einem Betrag von ca. 200 Mio. Euro die Gesamtkosten für assistierte Befruchtungen bei GKV Patienten in Deutschland (incl. der derzeitigen 50% Beteiligung der GKV und inklusiv der Patientengruppen, die von der GKV Begünstigung ausgeschlossen sind) gedeckt wären.

Im April 2005 gab die Internetredaktion des Bundesministeriums den Newsletter Monitor Familiendemographie 01 | 2005 heraus mit dem Titel: ?Deutschland: Kinderlos trotz Kinderwunsch??
Das Dokument lässt sich nach Aufruf dieses Links herunterladen: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Aktuell ... 26564.html

In der Ankündigung dieses Newsletters steht:
?Die erste Ausgabe widmet sich den Fakten und Folgen niedriger Kinderzahlen, dem Kinderwunsch und zunehmender Kinderlosigkeit in Deutschland, sie zeigt unterschiedliche Trends der Familiengründung und der Familiengröße in Ost- und Westdeutschland und stellt das gesamtgesellschaftliche Konzept einer Nachhaltigen Familienpolitik vor.
Es geht um die Fragen warum es Deutschland zu wenig Nachwuchs gibt, wie dies das Wirtschaftswachstum und die soziale Sicherheit schwächt und warum eine nachhaltige Familienpolitik als gesellschaftliche Aufgabe zu begreifen ist.?

Mit keinem einzigen Wort ist in besagtem Dokument die Rede von den wirklich ungewollt Kinderlosen! Selbstverständlich wird hier in keiner Weise auf die notwendige Unterstützung ungewollt Kinderloser auf dem Weg zu einem Kind eingegangen.

Interessant der Hinweis auf Unterstützung dieses Projektes ? an erster Stelle genannt ? von Kirchen: ?Die von mir gegründete "Allianz für die Familie", unterstützt von Kirchen, Gewerkschaften und Familienverbänden, ist eine vitale Plattform für neues Engagement der Wirtschaft. In hunderten von lokalen Bündnissen konkretisiert sich unser Ansatz. Unser Monitor Familiendemographie bereitet Wissen und Empfehlungen auf.

Renate Schmidt
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?
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Beitrag von rebella67 »

Die Einstellung der Justizministerin


Vom Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens

Am 30. Oktober 2003 hielt die Justizministerin Zypries in der Humboldt Universität eine Rede zu Themen der assistierten Befruchtung. Hier http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 24&start=0 gibt es Kommentare von ungewollt Kinderlosen und einige Links zu Zeitungsartikeln, die sich mit der Rede beschäftigten. Das Justizministerium hat die Rede inzwischen leider gelöscht, so dass der Link dorthin nicht mehr vorhanden ist.
***** Falls jemand den vollständigen Text der Rede gespeichert hat, bitte ich um Mitteilung! *****

Erstes Anliegen dieser Rede war die Änderung der Definition, zu welchem Zeitpunkt menschliches Leben beginnt. Die Justizministerin war der Auffassung, daß das menschliche Leben erst mit dem Transfer des Embryos in den Mutterleib beginnt. Denn ohne diesen wäre er nicht lebens- und entwicklungsfähig. Diese Definition sollte zum Ziel haben, daß die Forschung an menschlichen Embryonen zugelassen wird. In einem weiteren Teil der Rede bekräftigte Frau Zypries aber ausdrücklich, daß eine solche Definition keine Zulassung der PID (Präimplantationsdiagnostik) zur Folge haben dürfe. Diese lehne sie strikt ab.

Für IVF Paare hätte die von Frau Zypries geplante Neuregelung auch ohne die PID Vorteile. Damit wäre eine Weiterentwicklung aller Embryonen und augenscheinliche Selektion möglich. Wir wandten uns an das Justizministerium mit unserer Zustimmung und der Bitte, eine solche Regelung schnellstmöglich durchzusetzen.

Wir bekamen zur Antwort, es gäbe im Moment keinen Handlungsbedarf, weil die Stammzellforscher mit der gegenwärtigen Regelung auskommen würden. Es wurden bis zu dem Zeitpunkt nur sehr wenige Forschungsanträge gestellt (7).
?Soweit Sie der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes die Aussicht ungewollt kinderloser Paare, Eltern zu werden, verbessert würde, gehe ich davon aus, daß Sie damit auf die ? keinesfalls unumstrittenen ? Möglichkeiten der Präimplationsdiagnostik (PID) abzielen.?

Auf unseren Brief vom Dezember 2003 mit ausführlichen Erläuterungen, warum eine Neudefinition des Zeitpunktes "Beginn des menschlichen Lebens" IVF-Paaren auch ohne PID Vorteile bringt, gab es vom Justizministerium nie eine Antwort.

Fazit: Ungewollt Kinderlose sind auch der Justizministerin egal. Interessant sind lediglich ihre Embryonen, um daran zu forschen!


Vom Recht des Kindes auf Wissen seiner Herkunft

Der letzte Teil der Rede der Justizministerin ist dank der Kopie einer Betroffenen in unser Forum hier nachzulesen und richtet sich gegen die Anonymität von Samenspenden: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=10

Hier die wichtigsten Aussagen:

?Natürlich ist zunächst niemandem die Verwirklichung eines Kinderwunsches abzusprechen. Dieser Wunsch ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der fortpflanzungswilligen Frau, sich auf jede tatsächlich mögliche Weise fortzupflanzen.?
?.
?Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob dieser "dritte Mann" auch anonym bleiben darf - mit der Folge, dass das Kind seinen biologischen Vater niemals wird identifizieren können.?
?.
?Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil aus 1989 herausgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst.?
?.
?Wie lässt sich nun die Schutzpflicht für das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung mit der Handlungsfreiheit der fortpflanzungswilligen Frau und des potentiellen Samenspenders sowie der Berufsfreiheit möglicher Betreiber von ?Internet-Samenbanken" und von Ärzten in Einklang bringen?
Meines Erachtens führt eine Abwägung der betroffenen Grundrechte zu der Verpflichtung des Staates, die Zeugung von Kindern mittels anonymer Samenspenden möglichst zu unterbinden.?

Anschließend führt die Ministerin Lösungsmöglichkeiten an.

Leider blieb es auch hier bei dem bloßen Hinweis auf das Problem. In dem Antwortschreiben des Justizministerium vom 08. Dezember 2003 hieß es u.a.:

?Vor der Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich einschließlich der Problematik der heterologen Insemination sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Debatte im Bundestag intensiv geführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion unter Einbeziehung der Enquete-Kommission ?Ethik und Recht der modernen Medizin? geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen.?

Zwischenzeitlich ist weder beim Justizministerium, noch bei der Bundesregierung noch bei irgendeiner Partei noch bei der Enquete-Kommission ?Ethik und Recht der modernen Medizin? irgendein weiteres Wort zum Thema verloren worden!
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Beitrag von rebella67 »

Die Einstellung der Bundesregierung


Eine Antwort im Auftrag des Kanzlers auf einen Brief zum Thema Gesundheitsreform 2004:

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... deskanzler
Der Bundeskanzler ist sehr an den Briefen der Bürgerinnen und Bürger interessiert.
Der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2004 zumutbar eingeschränkt.
Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Durchführung der künstlichen Befruchtung nimmt nach drei erfolglosen Versuchen deutlich ab.


http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... g&&start=0
?Der letzte Kommentar unseres Kanzlers zu diesem Thema war der Hinweis darauf, dass die Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches "Lifestyle-Medizin" sei. Er setzt damit die Kinderwunschbehandlung mit einer Fettabsaugung oder operativen Brustvergrößerung gleich.? ( aus: News von www.wunschkinder.de vom 27 März 2004 ?Auch in England: Kostenübernahme für IVF neu geregelt? )


Auszug aus einem Brief im Auftrag des Kanzlers von Ministerialrat Ortwin Schulte im Oktober 2004:

http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=30
? ?Es wäre deshalb ein grundlegendes Missverständnis, aus öffentlichen Äußerungen des Bundeskanzlers zur Notwendigkeit der Einschränkung des Leistungskataloges in der GKV abzuleiten, dass künstliche Befruchtung von der Bundesregierung als unnötiger Luxus angesehen wird. Vielmehr handelt es sich um ein ganz wichtiges Instrument zur Beseitigung ungewollter Kinderlosigkeit.

Diese grundlegende Wertschätzung der Reproduktionsmedizin befreit die Bundesregierung jedoch nicht von der Notwendigkeit, über den Leistungskatalog in der Gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder kritisch nachzudenken. ??



Hier die Antwort auf eine Petition, die für die Abschaffung der Ungleichbehandlung von homologen und heterologen Befruchtungen, sowie für Änderungen im Embryonenschutzgesetz eintrat ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=6442 ), Januar 2002:

? ... Aus der Begründung des Gesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare und deren Erbgut als durch die Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz gerechtfertigt angesehen hat. Diese Beschränkung wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Der Ausschuss erkennt diese besondere grundgesetzliche Verpflichtung an und hält die bestehenden Regelungen derzeit nicht für änderungsbedürftig.

Die Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Biomedizin erfordern schwierige ethische Entscheidungen. Der Bundestag hat die Enquete-Kommission ?Recht und Ethik der modernen Medizin? eingesetzt. Sie ist der Ort, einen fraktionsübergreifenden Diskussionsprozeß in der Fortpflanzungsmedizin zu führen, an dessen Ende sich herausstellen wird, ob neue gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Auch wurde ein nationaler Ethik-Rat berufen. Dieser wird ebenfalls einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion leisten. Die Diskussion über Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin muß offen sein und sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen. Der Ausschuß wird diesbezüglich daher keine Stellungnahme abgeben.?
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Beitrag von rebella67 »

Einstellungen in den einzelnen Parteien


SPD

?Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie die eigene Lebensplanung und die Eigenverantwortung betreffen, sind künftig von den Versicherten selbst zu finanzieren.?

Dieser Satz taucht in mehreren Dokumenten der Bundesregierung auf, so auch in der Beschluß-Agenda-2010-neu.pdf oder in einem Serienbrief des SPD Parteivorstandes vom Frühjahr 2003 ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 99&start=0 ).

Ein weiterer Serienbrief des SPD Parteivorstandes zu dieser Zeit hatte diesen Inhalt:
?? Die künstliche Befruchtung soll zukünftig von den Betroffenen selbst finanziert werden; dies ist innerhalb der SPD umstritten.
Gerade im Hinblick auf eine wünschenswerte Steigerung der Geburtenrate in Deutschland und der Familienpolitik der SPD, ist dies kontraproduktiv. ?? ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 99&start=0 ).

Unsere Erfahrungen bei unseren Bemühungen um Erhaltung der GKV Leistungen zur assistierten Befruchtung im Jahr 2003: Einige Antwortschreiben von SPD Politikern enthielten die oben genannten Formulierungen so oder in ähnlicher Form. Viele Politiker antworteten gar nicht erst auf unsere Briefe.

Dennoch erreichten wir nach langen Kämpfen und einer Demonstration im Juni 2003 ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schröder ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 48&start=0 ), deren Inhalt wir positiv bewerteten.

Im Mai 2004 gab uns Frau Dr. Erika Ober, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag und Mitglied der SPD, die Möglichkeit zu einem Gespräch. (Gesprächsprotokoll: Link) Frau Dr. Ober zeigte sich offen und versprach, nach Problemlösungen zu suchen. Leider hat sie bis zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2005) wohl keine Lösung gefunden.

Immerhin gibt es in Frau Dr. Obers Kommentar ?Eingeschränkte Kassenleistung? (Gesellschaftspolitische Kommentare, Nr.8, August 2003, Seite 21ff.), in dem sie eine Eigenbeteiligung von nur 250 Euro vorschlägt, positive Aspekte:
?Die Herausnahme der Leistung aus dem Katalog würde bedeuten, dass eine Qualitätskontrolle durch die Kassen nicht mehr in dem Maße stattfinden wird. Wer nicht über die notwendigen Finanzen verfüge, müsse evt. sogar auf Angebote zurück greifen, ?die die notwenige Seriosität vermissen lassen.?


Gesundheitsökonom Prof. Dr. Lauterbach und Patientenbeauftragte Kühn Mengel hingegen enttäuschten. Sie beantworteten auf einem SPD-Infotag zur Reform am 5. Februar 2004 die Fragen der stellvertretenden Vorsitzenden von Wunschkind e.V., Gaby Ziegler, so:

Es stehe nirgendwo geschrieben, dass es ein Recht auf ein Kind gibt.
Man müsse auch sparen um sich andere Wünsche wie Haus o.ä. zu erfüllen, also sei das zumutbar. Man müsse auch auf die Erfüllung anderer Wünsche verzichten, also müsse man sich auch damit abfinden können, wegen finanzieller Probleme kein Kind zu bekommen. Abtreibungen WERDEN AUS STEUERN bezahlt, weil man keine Frau zwingen könne, ein Kind zu bekommen , das sie nicht haben will. ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... g&&start=0 )


Der Antrag des Abgeordneten Herbert Moser u.a. (SPD) beim Landtag von Baden-Württemberg (Drucksache 13/1223) vom 23.07.2002 zum Thema ?Ungleichbehandlung Verheirateter und Unverheirateter bei künstlichen Befruchtungen (IVF)? zeigt, dass es in der SPD durchaus kritische und auf positive Veränderungen ausgerichtete Stimmen gibt. Hier heißt es:
?Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten
1. ob es zutrifft, dass Verheiratete und Unverheiratete, die ihren Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung erfüllen möchten, ideell wie finanziell eklatant ungleich behandelt werden, worin diese Ungleichbehandlung besteht und welche Rechtsgrundlagen dieser Ungleichbehandlung zugrunde liegen.?
?.
?4. welche Kosten bei einer künstlichen Befruchtung entstehen, und wer die Kosten bei Verheirateten und Unverheirateten jeweils trägt.?



CDU/CSU


Am meisten Rückenstärkung haben die ungewollt Kinderlosen während der Verhandlungen um die Gesundheitsreform 2004 von Horst Seehofer (CSU) bekommen ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=10323, http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=10167 ):

?Die Entscheidung der Bundesregierung, künftig die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht mehr durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erstatten, halte ich für falsch.

Zum einen geht es hierbei nur um einen vergleichsweise geringen Gesamtbetrag für die GKV. Für die einzelnen Paare handelt es sich dagegen um zum Teil beträchtliche Summen. Somit wird nach dem Willen von SPD und Grünen die künstliche Befruchtung zum Privileg für Besserverdienende.

Darüber hinaus halte ich diese Entscheidung auch aus familienpolitischer Sicht vor dem Hintergrund des in Deutschland zu verzeichnenden Geburtenrückgangs für nicht sinnvoll.?


Horst Seehofer machte seine Position auch in einem Gespräch am 20. Mai 2003 deutlich, in dem er aussagte, er wäre sich auch mit Angela Merkel einig, die ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung zu blockieren. (http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=10133 )



Auch ein Brief im Auftrag von Edmond Stoiber dokumentierte das Eintreten der CSU für Kostenübernahmen für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft: ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=10281 ):

? ? Als Begründung wird angegeben, die künstliche Befruchtung (und Sterilisation) beträfe in erster Linie die eigene Lebensplanung und damit die Eigenverantwortung, so dass sie künftig von den Versicherten selbst zu finanzieren sei.

Diese Einschätzung wird von der Bayerischen Staatsregierung nicht geteilt.
Vielmehr vertritt Bayern die Auffassung, dass den Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft eine hohe familienpolitische Bedeutung zukommt.

Die Bayerische Staatsregierung hält es nicht nur für inhuman, die betroffenen Ehepaare in dieser Frage allein zu lassen. Bedacht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass unser System der Gesetzlichen Krankenversicherung - ebenso wie andere Zweige der Sozialversicherung- auf dem Generationenprinzip aufbaut. Die Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, erachtet Bayern insoweit als kontraproduktiv.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen daher nachdrücklich für die Beibehaltungen des §27 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einsetzen.?


In Bezug auf die PID ist die CSU für ein totales Verbot. ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=21467 und http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... er_medizin )
Die CSU wendet sich "gegen eine Unterscheidung von "lebenswertem und lebensunwertem Leben" von Menschen, gegen eine Reduzierung von Menschen auf ihre Nützlichkeit".



Hier der Auszug aus einem Brief von Angela Merkel (CDU) ? ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 99&start=0 ):

"Da uns bewusst ist, dass angesichts stetig sinkender Geburtenzahlen, der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung für die Versicherten aufrechterhalten und auch in Zukunft staatlich finanziell unterstützt werden muss, werden wir uns weiterhin dafür politisch stark machen. Dazu gehört unserer Meinung auch die Gewährung von Einzelfallentscheidungen durch die Krankenkassen.?


Und der Auszug aus einem im Juni 2003 mehrfach versandten Schreiben der CDU Bundesgeschäftsstelle ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 65&start=0 und http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=10537 ):

?Der Wunsch, Kinder zu haben, ist ein Grundbedürfnis von Menschen, für dessen Erfüllung die Politik die machbare soziale Infrastruktur zur Verfügung stellen muss.
Gerade vor dem Hintergrund einer sinkenden Geburtenrate und der daraus folgenden Schwierigkeiten für unsere sozialen Sicherungssysteme, müssen Menschen, die sich mit Hilfe künstlicher Berfruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, unterstützt werden. Falls aufgrund steigender Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung die künstliche Befruchtung im Rahmen der Gesundheitsreform aus dem Leistungskatalog gestrichen wird - wie es die Bundesregierung jetzt vorschlägt - sollten dafür aber andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Aus familienpolitischer Sicht ist es in unser aller Interesse, alles Machbare zu tun, damit Menschen sich ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Gerne werden wir Ihre konstruktiven Hinweise und Anregungen in unsere weiteren Überlegungen zu diesem Thema einbeziehen.?


CDU und CSU haben sich bereits am 05. Februar 2003 im ZDF zur Gesundheitsreform geäußert und dafür plädiert, daß Maßnahmen der assistierten Befruchtung zukünftig nicht mehr von den Kassen, sondern aus Steuergeldern finanziert werden sollen. Der Link zur entsprechenden Seite des ZDF ist leider nicht mehr aktuell ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 48&start=0 ).



Die Zulassung der PID wird auch von der CDU konsequent abgelehnt.




Bündnis 90 /Die Grünen


Auszüge aus dem Inhalt der Internetseite dieser Partei vom Frühjahr 2003 (http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=30 ):

1. "Eine Begleiterscheinung der Hormonbehandlung ist das Überstimulationssyndrom"

2. "Gibt es Alternativen zur künstlichen Befruchtung? Ja" "Es liegen Untersuchungen der Fachhochschule Münster vor, wonach bei einer viermonatigen psychologischen Kurzberatung zur Bewältigung der unfreiwilligen Kinderlosigkeit eine Schwangerschaftsrate von 15,8 Prozent erzielt wurde und damit erfolgreicher als eine sechsmonatige invasive IVF-Behandlung (14,6 Prozent) war"

3. "Untersuchungen der Mainzer Universitätsklinik errechnen ein drei Mal so hohes Fehlbildungsrisiko der durch ICSI gezeugten Kinder"

4. "Ebenso haben solche Kinder ein deutlich niedrigeres Geburtsgewicht. Letzteres ist möglicherweise durch die Schädigung eines Genes erklärbar."



Auszüge aus einem Standardbrief von Biggi Bender 2003 (http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 35&start=0 ):

"Ist Kinderlosigkeit eine behandlungsbedürftige Krankheit"
Dies wird vielfach bestritten.

"Gibt es einen Anspruch auf ein Kind, das genetisch von beiden Elternteilen abstammt?"
Das dürfte kaum zu begründen sein.

"Ist es gerechtfertigt, dass die Kosten der künstlichen Befruchtung durch die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen getragen werden"
1999 wurden für etwa 9000 nach einer IVF-Behandlung geborenen Kinder 10% der für die ambulante gynäkologische Versorgung zur Verfügung stehenden Mittel aufgewendet. Durch die Übernahme der ICSI als Kassenleistung ist dieser Anteil inzwischen weiter gestiegen. Die Methoden der künstlichen Befruchtung beanspruchen mithin Ressourcen, die anderweitig für die Behandlung von Frauen gebraucht werden.

"Sind die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung aufgrund der geringen Erfolgsquoten (9%-15% "baby-take-home-rate") adäquate Behandlungsmethoden? Was rechtfertigt, dass im Gegensatz zu Behandlungsmethoden anderer Krankheiten oder der Zulassung als Medikament, eine vergleichsweise sehr geringe Erfolgsquote akzeptiert wird?"
Qualitätsanforderungen, die ein wichtiges Ziel der Gesundheitsreform darstellen, sind in diesem Bereich nicht erfüllt.

"Stehen die großen physischen (z. B. Hormonbehandlung mit Präparaten, die im Verdacht stehen, hormonabhängige Karzinome wie Eierstockkrebs auszulösen, sowie die "Begleiterscheinung" Überstimulationssyndrom, das in einzelnen Fällen lebensgefährliche Auswirkungen haben kann) und psychischen Belastungen (z. B. Erfolgserwartungen bei geringer Erfolgsquote, hohe Zahl von Mehrlingsschwangerschaften) der behandelten Frauen in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Tatsache, dass diese bei 85%-90% der Paare nicht zu einer Schwangerschaft führt?"
Das darf bezweifelt werden.



Aufgrund der sowohl auf der Internetseite als auch in dem Brief enthaltenen Bezug auf veraltete Studien, Falschaussagen und Verzerrungen hagelte es Briefe von Betroffenen an die Grünen ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=30 ) insbesondere an Frau Bender. Als Reaktion darauf ließ Frau Bender ihren oben zitierten Brief ? in leicht veränderter Form und ohne jegliches Eingehen auf die Argumente der Betroffenen nochmals verschicken. Und zwar ununterschrieben und mit dem Zusatz: "Das kann ich in Ihren Ausführungen nicht erkennen. Ich werde Ihrem Anliegen daher nicht folgen."


Aufgrund wiederholter Anfragen, konnten wir erreichen, dass die Grünen die Aussagen auf ihrer Internetseite letzten Endes revidierten und löschten:

"1) Das Überstimulationssyndrom tritt in sehr unterschiedlicher Intensität auf. Die extremen Formen sind selten. Mit der verwendeten Formulierung war nicht intendiert, den Eindruck zu erwecken, dass das Überstimulationssyndrom bei jeder Behandlung auftritt.

2) Dieser Passus bezog sich darauf, dass die Krankenkassen diese Behandlungsmethoden auch dann (nach aktuellen Recht) übernehmen, wenn die Ursachen unklar sind - d.h. keine Diagnose mit eindeutig biologischer Ursache vorliegt. In diesen Fällen ist die psychologische
Kurzberatung eine tatsächliche Alternative. Dieser Zusammenhang wurde in einer aktualisierten Fassung der homepage deutlicher hervorgehoben.

3) und 4) In beiden Punkten wurde Bezug genommen auf die Studie der Universitätsklinik Mainz. Da uns Informationen der Studie der Universutät Lübeck nicht vorlag, konnten wir diese nicht miteinbeziehen."

Annette Rausch, wissenschaftliche Mitarbeiterin, im Auftrag von Biggi Bender



Einstellung der Grünen zur PID:
http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=11284

"Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Einführung der PID ab. So zeigen z.B. die Erfahrungen in anderen Ländern, dass auch eine beschränkte Anwendung meist sehr schnell ausgeweitet wird und diese Methode faktisch zu einer Selektion von Embryonen führt. Ein Vergleich mit der PND erscheint uns nicht zielführend, da hier eine andere Entscheidung - die konkrete Abwägung zwischen Mutter- und Kindeswohl - zu treffen ist."



FDP

Die FDP sprach sich als einzige Partei für die Zulassung der PID aus und stellte einen Antrag auf Zulassung der PID:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... 3.asp?cat=
http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... ght=wodarg


Die FDP Abgeordnete Ulrike Flach (Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung) trat für die Streichung der assistierten Befruchtung als Kassenleistung, aber auch für eine Steuerfinanzierung ein:
http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=20


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erfüllte unseren Wunsch, eine ?Kleine Anfrage? an den Deutschen Bundestag zu richten, nicht ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=60 ). Unser Schreiben an sie blieb unbeantwortet.
Dr. Guido Westerwelle hingegen hat im Oktober 2004 unsere ?Kleine Anfrage? an den zuständigen Arbeitskreis der FDP-Bundestagsfraktion weitergeleitet. ( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=90 ) Bisher haben wir jedoch von dort nichts Neues gelesen.


Im Jahr 2001 schrieben Betroffene Briefe an die FDP mit der Bitte um Bemühungen für die Einführung von GKV Leistungen für die ICSI: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... dp#1206915

Auszug aus einem Schreiben im Auftrag von Dr. Guido Westerwelle:

?Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dass der Bundesausschuss das Urteil des Bundessozialgerichts ignoriert und weiterhin die Übernahme der Kosten für die ISCI-Behandlung verweigert. Ich habe Ihre e-Mail an die Bundestagsfraktion der FDP zur weiteren Verwendung weiter geleitet. Dort wird man sich dieses Themas annehmen.?

Auszug aus einem Schreiben von Dr. Dieter Thomae:

?Für mich als Politiker ist schwer nachvollziehbar, inwiefern mit dieser Methode medizinische Gefahren verbunden sind, wie das vom Bundesausschuss dargelegt wird. Unabhängig davon stellt sich jedoch die Frage, ob der Bundesausschuss so weitreichende Kompetenzen hat bzw. haben kann. Die Diskussion hierüber ist seit einiger Zeit insbesondere auch durch das europäische Kartellrecht verstärkt in Gang gekommen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Dimension des Problems stellt sich auch für uns die Frage, wie mit der Erstattungsfähigkeit von ICSI umgegangen werden soll, zumal mittlerweile ein Urteil des Bundessozialgerichtes vorliegt. Um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen, hat der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Detlef Parr die als Anlage beigefügte Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Wir hoffen, hierauf bald eine Antwort zu erhalten.?
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Beitrag von rebella67 »

Enquete Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"


Die Einstellung der Kommission insbesondere zum Thema PID wurde umfassend in der Drucksache 14/9020 vom 14.05.2002 ( ein Dokument von 280 Seiten) Schlussbericht der Enquete Kommission ?Recht und Ethik der modernen Medizin? auf Seite 27 ff. dargelegt.

Hier einige Aussagen führender Politiker in dieser Kommission:

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD, ordentliches Mitglied)

Zitat: ?Für die PID kann es keine öffentlichen Kampagnen geben. Denn der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage eindeutig entschieden.? (http://www.rheinischer-merkur.de/aktuel ... 40703.html )

In einem Chat von Frontal 21 im Juni 2003 bekam Dr. Wodarg mehrere Fragen zum Thema Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen gestellt und hat keine einzige davon beantwortet. http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 49&start=0

http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=6442
Mit Schreiben vom 10. Januar 2002 erhielt die Enquete Kommission die Bitte, sich für die Kostenübernahme bei heterologen Befruchtungen einzusetzen. Der Brief wurde am 22. Februar 2002 von Herrn Dr. Wodarg u.a. so beantwortet:

?Die heterologe Insemination wirft allerdings rechtliche, soziale und psychologische Fragen auf, die über diejenigen bei einer standardmäßigen IVF hinausgehen und die noch nicht abschließend geklärt sind.?
?
?Die genannten Bedenken sind auch der Grund, warum die zuständigen Stellen sich gegen die Finanzierung der heterologen Insemination durch die Kassen entschieden haben.?

Darauf erhielt Herr Dr. Wodarg u.a. folgende Fragen: ?Wann werden diese Fragen abschließend geklärt sein? Welche Fragen betrifft das aus Ihrer Sicht und welche Maßnahmen sollen eingeleitet werden, um speziell die rechtliche Position zu verbessern? Können wir betroffene Kinderwunschpaare an der Definition und Klärung dieser Fragen teilnehmen und in welcher Form??

Immer, wenn die Argumente ausgehen, pflegen Politiker nicht mehr zu antworten. So auch in diesem Fall.


Rene Röspel (SPD, Vorsitzender)

Nach dem Rat von Staatssekretär Dr. Schröder bei unserem Gespräch am 30. Juni 2003 erhielt Rene Röspel im Oktober 2003 eine Bitte um Herbeiführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes mit verbesserten Bedingungen für Kinderwunschpaare. Insbesondere ging es in dem Schreiben um Herbeiführung einer gesetzlichen Regelung für Paare, die eine heterologe Befruchtung durchführen lassen, und deren Kinder. http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=14469

Mit seinem Antwortschreiben beweist Herr Röspel, daß die Situation bereits im Jahr 2001 richtig erkannt wurde:

?Mir ist bekannt, dass es im Bereich der heterologen Spermaspende Regelungsbedarf gibt. Dies hat auch das vom BMG im Jahr 2001 initiierte Symposium zur Fortpfalnzungsmedizin ergeben. In erster Linie betrifft dies den Widerspruch zum Anspruch der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und der Praxis, die Spenderdaten nach zehn Jahren vernichten. Es gibt meines Wissens keine Dokumentationspflicht nach diesem Zeitraum. Dieser Aspekt wäre meines Erachtens nach regelungsbedürftig.?
?
?Die Enquete Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode ausführlich zum Thema Fortpflanzungsmedizin geäußert. In der jetzigen Sitzungsplanung ist beschlossen worden das Thema dann wieder aufzunehmen, sollte es auch auf der Agenda des Gesetzgebers stehen.? ?



Hubert Hüppe (CDU, stellvertretender Vorsitzender)

Die Embryonenspende ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums nicht verboten. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU) hervor. Diese Regelungslücke, so das Ministerium, sei vertretbar, weil das Embryonenschutz-Gesetz mit seinen Regelungen zur Ersatzmutterschaft das Entstehen einer gespaltenen Mutterschaft schon im Vorfeld zu verhindern versuche. Hüppe bezeichnete die Embryonen-Adoption als "humane und ethisch akzeptable Alternative" zur dauerhaften Kyrokonservierung des Embryos. Sie müsse aber auf medizinisch begründete Fälle beschränkt bleiben.
http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/0 ... 7.asp?cat=


Hubert Hüppe (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", lehnt die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement ab, gesetzliche Grenzen für den Embryonenschutz aufzuheben.
Clements Forderung bedeute, daß erstmals nach 1945 in Deutschland menschliches Leben zu wissenschaftlichen und industriellen Zwecken vernichtet werden solle, so Hüppe in einer Stellungnahme.
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... er_medizin
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Beitrag von rebella67 »

Die Einstellung der Kirche und ihre Wechselwirkung mit der Staatspolitik


Die Einstellung der katholischen Kirche zur assistierten Befruchtung

Zur Frage der moralischen Legitimität der IVF (Walter Mixa)

?Meine Damen und Herren,
die katholische Kirche sieht in der IVF kein moralisch legitimes Mittel zur Behebung von Sterilität. Dies aber gilt auch dann, wenn dieses Verfahren innerhalb der Ehe und zwar bei richtiger Motivation der Eheleute zur Anwendung gelangt, auch dann, wenn seine Technik so weit optimiert ist, dass wir auf das Niveau der natürlichen Schwangerschafts- und Abgangsrate ohne darüber hinausgehende Verluste an Embryonen gelangen und schließlich selbst dann, wenn unter normalen Umständen keine sog. "überzähligen Embryonen" entstehen.
Mithin: Die Kirche ist der Überzeugung, daß die reproduktionsmedizinische Technik der IVF bereits in sich moralischen Maßstäben nicht genügt und zwar unabhängig von Motivation und Folgen, so sehr auch diese zu bedenken sind und auch hier schwerwiegende Probleme sichtbar werden. Aber selbst wenn diese alle als auflösbar erscheinen: die Kirche besteht auf ihrem Nein.? ( http://www.kath-theologie.uni-osnabruec ... d/mixa.pdf )


Interessant ist auch die Definition der Katholiken von Ehehindernissen (Entrechtung von Impotenten und Ausweitung auf Nichtkatholiken):

?Ehehindernisse im engeren Sinne sind bestimmte Umstände, die eine Person rechtlich unfähig machen, die Ehe gültig zu schließen.?
?
?Nach katholischem Verständnis gibt es absolute Ehehindernisse, die dem göttlichen bzw. natürlichen Recht zuzuordnen sind. Sie lassen keine Ausnahme menschlichen Rechts zu. Sie betreffen jede Eheschließung und Ehe, also auch eine Ehe zwischen Nichtkatholiken:?
?..
?Die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr (Impotenz)
besteht als Hindernis entweder grundsätzlich oder allein dem Ehepartner gegenüber.

Unfruchtbarkeit (Sterilität) ist kein Ehehindernis. Doch ist sie absichtlich verschwiegen worden, kann beim getäuschten Partner das Eheversprechen beeinträchtigt sein.?

( http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum ... /hind.html )



Die Einstellung der evangelischen Kirche zur assistierten Befruchtung


?Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hält Eingriffe an Embryonen, die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, für nicht verantwortbar. Kein Forschungsziel, wie hochrangig es auch sein mag, kann es rechtfertigen, diesen Grundsatz aufzugeben.

Der Rat rät vom Verfahren der In-Vitro-Fertilisation ab. Daraus folgt nicht, dass er ein rechtliches Verbot dieses Verfahrens fordert. Wohl aber setzt er sich dafür ein, der Anwendung des Verfahrens enge rechtliche Grenzen zu setzen.?

( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 90&start=0 , www.ekd.de )



Dr. Jens Kreuter, Referent für sozial- und gesellschaftspolitische Fragen, Kirchenamt der EKD, Hannover:

?dass aus theologischer Sicht Kinderlosigkeit zwar eine große persönliche Enttäuschung für die betroffenen Paare sein kann, dass es sich aber auch bei ungewollter Kinderlosigkeit nicht unbedingt um ein Unglück handelt.?
?
?sind wir zu der Überzeugung gelangt, IVF zwar keineswegs abzulehnen, betroffenen Paaren aber von dieser Möglichkeit abzuraten und eher zu versuchen, sie darin ermutigend zu begleiten, ihr Leben ohne eigene leibliche Kinder zu gestalten.?
?
?Wir haben nie gefordert, die IVF aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen, halten dies aber für eine denkbare Maßnahme, gegen die nun keine so durchgreifenden ethischen Bedenken sprechen würden, dass wir uns hier protestierend engagieren möchten.?



?Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie?
erschienen als Heft 54 in der Reihe ?EMK heute? im November 1987

3.1 Homologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
? ?Ehepaare, die sich dieser Behandlung trotz der damit verbundenen Belastungen unterziehen, um nach Möglichkeit ein eigenes Kind zur Welt zu bringen, handeln dann in Übereinstimmung mit den Grundsätzen christlicher Ethik, wenn es sich bei den zu überwindenden Hindernissen allein um physiologische Mängel und nicht etwa um psychische Ursachen handelt, die mit einer solchen Therapie nicht zu beheben sind, und wenn sie ihre Aufgabe als (zukünftige) Eltern verantwortungsvoll wahrnehmen. Außerdem sind, um die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden, bei einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr Eizellen zu befruchten, als für die vorgesehene Einleitung einer Schwangerschaft vorgesehen sind.?

3.2. Heterologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
?Die Befruchtung der weiblichen Keimzelle mit dem Samen eines anderen als des Ehemannes, sei es durch die Einbringung des fremden Spendersamens in die Gebärmutter (heterologe Insemination), sei es durch eine Reagenzglasbefruchtung (heterologe In-vitro-Fertilisation) ist deshalb ethisch abzulehnen, - weil die Ehe durch das Dazwischentreten eines Dritten schwer belastet werden kann, - weil der genetische Vater sich in der Regel der Verantwortung für das mit seinem Samen gezeugte Kind entzieht, - weil das Kind in seiner Identitätsfindung durch die Anonymisierung des genetischen Vaters (=Samenspenders) behindert wird, - weil Gesichtspunkte positiver Eugenik (=gewünschte Eigenschaften des Kindes bestimmend) bei der Auswahl des Spenders eine Rolle spielen können und ? weil bei Mehrfachspendern die Gefahr von Verwandtenehen und der damit verbundenen möglichen Schäden nicht auszuschließen ist. In höherem Maße gilt das hier Gesagte für den Einsatz von ?Samenbanken? und ?Eizellenreservoirs? sowie für jede Art von Fremdschwangerschaften (?Leihmutter?- oder ?Ersatzmutter?-Verfahren). Außer der völligen Trennung von Zeugung und ehelicher Gemeinschaft führt die Anwendung dieser Verfahren insofern zur Entwürdigung von Menschen, als Frauen und Kinder durch sie als bloße Mittel für die Erfüllung von Wünschen missbraucht und die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden menschlichen Beziehungen missachtet werden. Die mögliche Verflechtung von Kinderwunsch, Ehrgeiz und Gewinnstreben droht zudem, das Kinderzeugen zum Geschäft und Kinder zur Ware werden zu lassen. Solchen Entwicklungen muß durch geeignete Gesetze und Kontrollen ein Riegel vorgeschoben werden.?


Wechselwirkungen zwischen Kirche und Staatspolitik

In der ?Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie? heißt es u.a.:

?Wir schlagen unseren Gemeinden, ihren Gruppen und einzelnen Christen vor, sich nach Möglichkeit gründlich über die oben geschilderten Sachverhalte zu informieren. Dazu eignet sich nicht nur die Lektüre einschlägiger Veröffentlichungen, sondern auch die Durchführung von Seminaren, Vortrags- und Gesprächsveranstaltungen mit Fachleuten und Theologen. Naturwissenschaftler (vor allem Mediziner, Biologen und Biochemiker) und Juristen in unseren Gemeinden werden gebeten, sich für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Außerdem bitten wir unsere Gemeindemitglieder, Angehörigen und Freunde, sich an der öffentlichen Willensbildung in unserem demokratischen Staat und den gesellschaftlichen Gruppen, zu denen sie gehören, aktiv zu beteiligen, um gerade auch den ethischen Gesichtspunkten Gehör und Gewicht zu verschaffen.?


Auszüge aus dem Arbeitspapier ?Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft?
(zur Veröffentlichung freigegeben vom Präsidium der katholischen Kirche am 15. Februar 1973 als erstes ?Arbeitspapier? in SYNODE (1973/1 45 ? 64))

Teil C ? Mittel und Wege zur Erfüllung des politischen Auftrages der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland
I ? zum Verhältnis der Kirche und der Christen zu den politischen Parteien
?Für den politischen Auftrag der Kirche ist von besonderem Gewicht ihr Verhältnis zu den politischen Parteien, denen das Grundgesetz eine bedeutende Funktion im Leben des Staates ausdrücklich zuweist.?
4. ?.. es ist andererseits die Folge der programmatischen Breite der christlichen Parteien, die heute ? stärker als die früheren Konfessionsparteien ? ihre Aufgabe in der umfassenden Gestaltung aller politischen Bereiche sehen, und nicht mehr überwiegend in Kirchen-, Kultur- und Sozialpolitik.?
6. ? ? Gerade eine Partei, die sich christlich nennt, muß das Wächter- und Hüteramt der Kirche gegenüber dem politischen Leben im Ganzen und dem Verhalten des christlichen Politikers im einzelnen anerkennen, auch wenn es nicht bequeme Unterstützung politischer Ziele verheißt, sondern kritisches Messen von Programm, Persönlichkeit und Praxis an den Normen christlicher Ethik einschließt und daher auch als Belastung empfunden werden kann.?
9. ?Angesichts der Bedeutung der Parteien für die Gestaltung des politischen und staatlichen Lebens sowie der Pflicht des Christen zum Dienst an der Welt sind ein größeres parteipolitisches Engagement der Gläubigen und die Bereitschaft erforderlich, Verantwortung in Staat und Kommune zu übernehmen. Mitgliedschaft und Mitarbeit in einer Partei können im demokratischen Staat zur Pflicht werden, wenn eine Lage eingetreten ist, in der außerhalb der Parteien die Weltverantwortung des Christen im politischen Bereich nicht wirksam wahrgenommen werden kann. ...?
11. ?Auch eine stärkere Mitarbeit der Christen in politisch und gesellschaftlich bedeutsamen Verbänden und Vereinigungen sowie den Massenmedien ist dringend erforderlich. Diesen Gruppen und Einrichtungen kommt im Bereich der Meinungsbildung und der Einflussnahme auf die staatlichen Entscheidungsorgane eine ähnliche Funktion zu wie den Parteien. ??



Beispiele für die Einflussnahme der Kirche bei wichtigen politischen Entscheidungen:

http://www.zeit.de/2003/45/Ethik-Kommission

Forschungsergebnisse, die Grundlage für neue gesetzliche Regelungen (hier ging es um das Stammzellengesetz) sein sollten, biologische Sachverhalte, sollten nicht nur von 5 Wissenschaftlern, sondern auch von 4 Ethikern und Theologen auf ihre "wissenschaftliche Plausibilität" (!) geprüft und bewertet werden.


http://www.bundestag.de/parlament/kommi ... index.html

Veranstaltungshinweis auf der Internetseite der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' unter ?Aktuelles? im Mai 2005:
?Kommission veranstaltet Tagung zum Thema "Not-wendige Entscheidungen? Europäische Wege zur Prioritätensetzung im Gesundheitssystem" mit der Evangelischen und der Katholischen Akademie Berlin?.


Hier die Namen einiger Vertreter im Nationalen Ethikrat ( http://www.ethikrat.org/ ):

Bischof Dr. Gebhard Fürst, Rottenburg
Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff, Institut für Systematische Theologie
Prof. Dr. Dr. h.c. Richard Schröder, Humboldt-Universität zu Berlin, Theologische Fakultät
Liebe Grüße, Rebella
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