Immerhin ging es ja darum, dass eswegen unseres Embryonenschutzgesetzes in Deutschland eigentlich keinen einzigen chancenlosen ( ausserkörperlichen) Embryo und auch keinen einzigen eingefrorenen E. geben dürfte.
Das Embryonenschutzgesetz soll angeblich gewährleisten, dass nur dann die Menschenwürde geschützt sei, wenn der E. direkt nach dem er ( oder maximal drei) entstanden ist/ sind sofort diese Entwicklungs-Lebens-Chance erhält und eigentlich ( bis auf die ca. 200 Ausnahmen) laut Gesetz niemals eingefroren/aufbewahrt werden darf.
Die ( ca. 60.000 ?) eingefrorenen laut Gesetzes-Definition eben nur Fast-Embryonen oder gerade-noch-nicht-Embryonen , die "Vorkernstadien" werden in dieser moralischen Diskussion ausserhalb v. Kiwuforen fast komplett totgeschwiegen, sie sind ausserdem als überzählige befruchtete Eizellen dann verwerfbar oder aufbewahrbar (einfrierbar)
Offiziell gibt es es in D angeblich so gut wie keine chancenlosen aufbewahrte, dann möglicherwiese später "überzähligen" oder vielfach verworfenen Embryonen und daher in D kein moralisches Dilemma.
Obwohl das hier vielen völlig anders geht, viele mehr oder weniger Grübeln ..
Niemand steht hier eigentlich gleichgültig dazu, welche Entscheidung zu Kryos man denn für sich treffen kann oder soll.
Denn dieser ethische Unterschied zwischen begonnener oder vollendeter Befruchtung ist doch persönlich den meisten hier nur gesetzlich-formaler Natur aber doch nicht ethisch oder gefühlsmässig gesehen ...
?
M.E. wurde das Eschgesetz nur deswegen so doppelbödig ( sofort begonnene gegen nach einem Tag vollendete Befruchtung) konstruiert...
um die KB nicht völlig zu verbieten, aber doch noch stark begrenzen zu können, also rein praktisch-politisch.
Henryk Broder, der für seine frechen aber oft auch sehr schlauen Kommentare " berüchtigt" ist, kommentiert das so,.. was mir sehr gut gefällt , denn trotz Zuspitzung hat er einfach Recht..!
Besonders das Wörtchen " entzweckt" war eigentlich schon länger nötig
Heuchler vor dem Herrn
... Am besten hat mir das Statement von Volker Beck gefallen: Der Embryo darf nicht “verzweckt” werden. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und fragen: Und was ist mit den Samenzellen, die nicht zum Zwecke der Befruchtung abgesetzt werden? Sind das nicht auch niedliche kleine Lebewesen, die sich dagegen sträuben, “entzweckt” zu werden?
Was die ganze Geschichte in den Rang einer Schweinerei erhebt, ist etwas anderes. Klaus Cleber [anm. ZDF Heute-Journal] hats gestern auf den Punkt gebracht: “Deutsche dürfen forschen - aber keine Embryonen verbrauchen.” Die Stammzellen werden deswegen aus dem Ausland eingeführt, wo die gesetzliche Lage eine andere ist. Und das bedeutet: Wir überlassen die Arbeit den anderen, profitieren von deren Einsatz und waschen unsere Hände in Unschuld.
Das ist eine alte deutsche Tradition...
Und jetzt werden deutsche Wissenschaftler mit Stammzellen arbeiten, die im Ausland erzeugt wurden. Eine saubere Lösung. Wir lassen verzwecken. Die Heuchelei ist eine Meisterin aus Deutschland.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/ ... dem_herrn/
Wie ist denn Eure Meinung dazu ..?
Stammzellimportgesetz: Für die Stammzellforschung ist die Auslagerung des Embryoschutzes ins Ausland ist nötig, um das deutsche Eschgesetz zu umgehen
.(siehe auch fehlender Eschutz bei Spirale,Pille danach)
LG Anonyma