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klein-putz Foren-Übersicht -> Kinderwunsch -> Fragen und Antworten für Neueinsteiger -> Wieviel % muss die Beihilfe erstatten
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Eragon
Rang0



Anmeldungsdatum: 20.10.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Püttlingen

BeitragVerfasst am: 22 Nov 2009 17:02 Beitrag speichern    Titel: Wieviel % muss die Beihilfe erstatten Antworten mit Zitat

Hallo,
habe mal eine dringende Frage an Euch. Ich bin verbeamtet und privatversichert. Da ich die Verursacherin bin, muss meine Krankenkasse (debeka) und die Beihilfe zahlen. Bei unseren ersten beiden IVF- Versuchen hat die Beihilfe immer schön 50% bezahlt. Jetzt auf einmal wollen sie aber nur noch 25% bezahlen. Sie berufen sich dabei auf irgendeinen Erlass von 1966. Auf meine Nachfrage hin warum sie auf einmal nur noch 25% bezahlen, sagte mein Bearbeiter:" Da hätte ich vorher Glück gehabt, das hätte man übersehen.
Ist das rechtens.

Wieviel Prozent muss die Beihilfe normalerweise übernehmen?


Evolution
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marie 79
Rang0



Anmeldungsdatum: 21.10.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22 Nov 2009 17:24 Beitrag speichern    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Bin in der selben Situation wie Du. Da hast Du wirklich Glück gehabt. Sie müssen für den eigentlich Versuch 25 % bezahlen, für die Voruntersuchungen aber 50%.
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rebella67
Rang4



Anmeldungsdatum: 10.01.2002
Beiträge: 7176

BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 23:30 Beitrag speichern    Titel: Antworten mit Zitat

Hier: http://www.iges.de/presse07/pressearchiv/repromed/e7649/infoboxContent7653/Studie_Finanzierung_kuenstliche_Befruchtung_ger.pdf

findest du auf irgendeiner Seite auch eine Übersicht dazu, wieviel Prozent Beihilfe und Co. bezahlen müssen.
_________________
Liebe Grüße, Rebella
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Die Ursache für die unglücklichen Regelungen im so genannten Embryonenschutzgesetz liegt in der christlichen Ideologie. -
Laßt uns das Problem also bei der Wurzel packen!


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|There is no God \
└─(o)─────(o)─╜
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Frika
Rang0



Anmeldungsdatum: 20.09.2003
Beiträge: 187
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13 März 2010 10:44 Beitrag speichern    Titel: Antworten mit Zitat

Leider funktioniert der Link nicht,

gibt es noch an anderer Stelle die Infos? Würde mich auch interesieren..
_________________
2002- spontane SS nach Clomifen-leider MA
Danach:4xIUI-negativ
2003: 1. IVF-Abbruch wegen Überstimulation
2004: 2. ivf Punktion von 23 Eizellen, 16 befruchtet, keine Transfer wegen Überstimmulation
3 Kryozyklen-negativ
Pause bis 2010
4.Kryozyklus : BT: 19.03.10-negativ
05/2010 ab nach Bregenz
3. ICSI mit IMSI im Juli/August, PU 18 EZ, Transfer 09.08 SST 20.08-POSITIV
HCg 20.08.10- 204
1-US 25.08.10-2 Fruchthöhlen sichtbar-hgg: 1399
2. US 3.09.10 ein Herzchen schägt, 2. Fruchthöhle nicht mehr sichtbar

Lilypie Maternity tickers
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maja286
Rang0



Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17 März 2010 12:34 Beitrag speichern    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eragon,
wir sind auch gerade mittendrin und haben uns erfolgreich durch das ganze wirrwarr durchgekämpft. Jetzt weiß ich allerdings nicht ob Du beim Land oder Bund bist, denn da gibt es schon gravierende Unterschiede.
Also die PKV handelt und bezahlt ja nach dem Verursacherprinzip (bei Beamten 50%), die Beihilfe und da kommt es darauf an: Bund-Beihilfe handelt nach dem Körperprinzip, das heißt sie zahlen nur die Behandlungen und Medikamenten die am Körper der bei Ihnen Beihilfeberechtigten Person anfallen (in Deinem Fall gut, da die meisten Kosten bei der Frau anfallen). Bei den Ländern kommt es auf das Bundesland drauf an; einige handeln noch nach dem Verursacherprinzip, die meisten haben sich bereits dem Bund angepasst und handeln nach dem Körperprinzip. Also da müßtest Du nachfragen.
Ach ja die Beihilfe zahlt 50% von 100%; das heißt bei einem Beamten 25%, da wir ja 50% beihilfeberechtigt sind und davon 50%.
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen . Wenn noch Fragen sind ( auch bzgl. Fundstellen) einfach anfragen. Ich weiß wie schwierig es ist detaillierte Antworten in dieser Versicherungskonstellation zu kriegen.

LG maja
_________________
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