Witwe möchte die Embryonen ihres verstorbenen Mannes austrag

rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Aus dem Urteilstext:

"Der fragmentarische Charakter des Embryonenschutzgesetzes beruht auf der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für eine umfassendere Regelung der Fortpflanzungsmedizin zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte in der Beschlussempfehlung zum Embryonenschutzgesetz festgestellt, dass eine "Gesamtkonzeption zur Regelung aller ... im Zusammenhang mit den neuen Fortpflanzungstechniken entstandenen ... Problemen" an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes scheitere." Die Lückenhaftigkeit der Vorschriften wurde vom Gesetzgeber in Kauf genommen"
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Antworten

Zurück zu „Embryonenschutzgesetz“