Sterbehilfe

Alle Fragen und Probleme, die man doch lieber anonym diskutieren möchte.
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Macchiata
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Beitrag von Macchiata »

Da habe ich mal einen Fernsehbericht über Altenpflege in Thailand gesehen, es waren deutsche Patienten. Zuerst waren alle sekptisch wie die Pflege mit den thailändischen Pflegern funktionieren sollte, die konnten kein Wort deutsch. Schnell wurde dann klar, dass die alten Leute auf liebevolle Gesten, Fürsorge, Mimik sehr gut ansprachen. Worte waren auf einmal nebensächlich, sie wurden durch Körpersprache vollständig ersetzt. Hinzu kam, dass in Thailand ein völlig anderer Umgang mit alten Menschen schon in der Gesellschaft herrschte der auch zum Ausdruck kam. Alten Menschen wird Respekt entgegen gebracht, egal ob sie dement oder sonstwelche Pflegefälle sind. In Deutschland finde ich, dass schon das Wort "Pflegefall" eine echte Respektlosigkeit ist.

...hallo Anna, das glaube ich gerne, nur denke ich, dass die Thailänder das auch "freiwillig" machen, also eben auch gerne kranke Menschen pflegen.
Was ich hier eben kritisiere ist, dass viele Ausländer in den Pflegeberuf hineingedrängt werden und es vielleicht auch nicht gerne machen, es aber tun, weil sie sonst in D keinen anderen Job bekommen, aber Geld verdienen müssen. Mir hat genau das mal eine Polin erzählt....sie erkundigte sich nach Jobs und hörte nur Pflege, Altenpflege....etc...

Ich wollte jetzt nicht behaupten, Ausländer sind keine guten Pflegekräfte, ich hoffe, es ist nicht so rübergekommen :oops:
Mich dürfte man z.B. nicht ins Büro setzen, ich würde dort nicht klarkommen und unglücklich sein, also schlechte Arbeit vollbringen...... 8)

Aber noch was, Berührungen und Körpersprache sind sicher wichtig, aber die Kranken haben eben auch besondere Anliegen,die sie mitteilen wollen oder möchten etwas erzählen oder etwas "von draussen" erzählt bekommen, das sind auch gaaanz wichtige Lebenreize.....


Um es auf den Punkt zu bringen: es gehören so viele Sachen zu einem würdevollen Sterben, die ich in Realität noch nicht erlebt habe. In einem Hospiz war ich allerdings noch nicht....


LG
Viele liebe Grüsse von Macc!!!


.....und der Kaffeefamilie:

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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

http://mt-online.de/mt/lokales/minden/? ... nt=1896630

Elternrecht auf die eigene Entscheidung

Oberlandesgericht Hamm: Vierjähriges Mädchen aus Minden darf nach zehn Monaten im Wachkoma sterben

Minden. (mt). Es ist ein schwacher Trost, die vierjährige Saskia N. (Name von der Redaktion geändert) aus Minden, die im Sommer dieses Jahres verstarb, hat deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Von Hartmut Nolte





Foto: Koehler/ddp

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.

Der Leidensweg der kleinen Saskia beginnt im August 2006 mit einer Atemwegsuntersuchung (Verdacht auf einen Tumor) im Bielefelder Krankenhaus Bethel, bei der den Medizinern ein erheblicher Fehler unterlaufen sein soll. Bei der Narkose hatte es offenbar Probleme gegeben, die bewirkten, dass das Gehirn der kleinen Patientin für einige - wie viele ist strittig - Minuten nicht mit Sauerstoff versorgt wurde. Hirnschäden sind die Folge, die zu einem apallischen Syndrom (Wach-Koma) führen.





Der Zustand, begleitet von teilweise heftigsten Schmerzen, bessert sich nicht, zwei Mal wird das Kind in künstliches Koma versetzt und schließlich in eine Klinik für neurochirurgische Rehabilitation nach Hattingen verlegt. Mit wenig Erfolg: Werden die Beruhigungsmittel abgesetzt, leidet das Kind unter großen Schmerzen, der Körper habe sich aufgebäumt, zitiert das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" den Vater.

Hilfe versprechen sich die Mediziner von einer unter die Haut gepflanzten Spastik-Pumpe, die die Medikamente direkt in den Rückenmarkskanal abgibt. Helfen werde es aber nur gegen die Schmerzen, machen die Ärzte den Eltern keine Hoffnung. Sollte die kleine Saskia so leben wollen, bei offenen Augen nur im Unterbewusstsein in einem Körper, der ihr höchste Schmerzen bereitet, die mit immer stärkeren Medikamenten bekämpft werden müssen?

Die Eltern entscheiden sich gegen die Pumpe. Als Monate ohne Besserung vergehen, kündigt Saskias Mutter im Januar 2007 der Klinik an, ihr Kind nach Hause zu holen.


Ermessensspielraum der Eltern

Nun schaltet die Klinik das Familiengericht in Minden ein. Das entzieht am 20. März den Eltern das Sorgerecht für den gesundheitlichen Bereich sowie die Aufenthaltsbestimmung und überträgt die Verantwortung auf das Jugendamt der Stadt Minden.

Die Absicht, lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Ernährung abschalten zu wollen, überschreite den Ermessensspielraum der Eltern. Eine Wiederherstellung zumindest für eine basale Teilhabe am Leben, sei offen, argumentiert die Richterin.

Aber selbst die Ärzte können nur die vage Hoffnung medizinischen Fortschritts andeuten. Im Gegenteil, es werde immer schlechter, klagen die Eltern und ihr Anwalt Wolfgang Putz aus München.

Im April vollzieht das Jugendamt den Willen von Ärzten und Amtsrichterin gegen den Willen der Eltern. Die Pumpe wurde im Uniklinikum Düsseldorf eingepflanzt.

Die Eltern rufen das Oberlandesgericht Hamm an und bekommen das volle Selbstbestimmungsrecht über ihr Kind zurück. Eltern hätten ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht, eine Entscheidung nach ihrer eigenen Wertewelt zu treffen. Da der Sterbevorgang so therapiert werden solle, dass Saskia auch über "die vorhandene basalen Wahrnehmungen kein Leid empfinden" werde, entfalle auch das letzte Argument für eine Lebenserhaltung.

Die Entscheidung des Familiengerichts schildere eindrucksvoll "die denkbar schwerste Gesundheitsschädigung, die ein Mensch erleiden könne" und es sei "auszuschließen, dass sich an diesem Zustand etwas Gravierendes ändert", schreibt das OLG in die Begründung.

Anfang Juni wird Saskia nach Hause geholt - zum Sterben. Der Hausarzt soll die Schmerzen stillen und dann sollte der Sterbeprozess durch langsamen Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug eingeleitet werden. Dazu kommt es nicht mehr. Nach zwei Tagen entschläft Saskia im zarten Alter von vier Jahren.

Am gleichen Tag erreicht die Eltern eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Das Jugendamt der Stadt Minden hatte nämlich in Karlsruhe beantragt, den Hammer Beschluss aufzuheben und die Pflegschaft zurückzubekommen. Das höchste deutsche Gericht setzt den OLG-Beschluss für sechs Monate aus. Saskia hätte wieder zurück in die Klinik gemusst . . .


"Wer kennt den Willen des Kindes besser?

"Eigentlich sind solche Fälle gar nicht so selten, aber hier ist es das erste Mal, dass es gerichtlich abschließend geklärt wurde", sagt Anwalt Putz. Das Urteil, des OLG habe ungeachtet der Aufschiebung Rechtskraft, sieht er die Rechte der Eltern, über ihre Kinder bestimmen zu können, gestärkt. Es müssen immer zwei Dinge in solchen Fällen beachtet werden: Die medizinische Indikation und der Wille der Betroffenen oder Angehörigen.

Die medizinische Indikation sei hier klar, es konnte nicht besser werden als ein Leben im Unterbewusstsein unter medikamentös bekämpften Schmerzen. "Wer anders als die Eltern kann bei Kindern in solcher Situation über die zweite Bedingung, den Patientenwillen bestimmen?" fragt Putz.

Bei Erwachsenen sei es doch klar: Entweder liegt eine Patientenverfügung vor oder es werde der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt.
Liebe Grüße, Rebella
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looney
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Beitrag von looney »

@Rebella: Einfach nur traurig... :( Wie gut nur, dass das arme Mädchen so schnell gegangen ist bevor es im Krankenhaus weiter gequält worden wäre.
LG Looney Bild & Bild & Linnie

*Kiwu seit Januar 2006 :baby:*
*3 ICSI in 2007 negativ :cry:*
*4. ICSI 2008:
- 22.05. -> SST sagt: "Schwanger"
- 23.05. -> BT sagt: HCG 542 :ohnmacht:
- 04.06. -> das Herz schlägt... Zwerg 3mm
- 24.07. -> das große Outing: Ein Mädchen! :juhu:
- 01.10. -> FD - alles supi: schon 28cm groß
- 29.01. -> Fiona Joyce ist da!!!


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Am 12.4. überraschend positiv getestet:
07.07. Das Ü-Ei outet sich wieder als Mädchen! :-)
30.07. - FD - alles in Ordnung, 28cm groß
18.11.10 - Linnea ist da!

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Berni is back hat geschrieben: Ich persönlich könnte vor mir nicht verantworten, jemandem eine Todesspritze zu geben. Die letzten Tage und Stunden und Wochen - je nach dem - eines Menschen so würdig und würdevoll wie es nur geht zu gestalten, und dabei in Kauf nehmen, dass durch diese Würde das Leben evtl. (!! - neuste Forschungen sprechen dagegen) verkürzt wird, heißt für mich, dass ich nicht das (fremd)gesteuerte Sterben befürworte, sodnern das würdevolle Leben bis zum Ende begleite.
Ich finde etwa die Hospizbewegung gut.
Aufgrund jetziger Erfahrungen im Familienkreis möchte ich das Thema noch mal aufgreifen. Denn diese Erfahrungen widerlegen doch einige Annahmen, die hier - und anderswo - getroffen wurden.

a) Die Hospizbewegung wäre dazu geeignet, den Wunsch nach (aktiver) Sterbehilfe in jedem Fall zu beseitigen.

b) Das Geben der Todesspritze wäre verantwortungslos.

c) Nur starke körperliche Schmerzen sollten evt. ein Grund sein, um über aktive Sterbehilfe nachzudenken.

In dem vorliegenden Fall hat diejenige Krebs im Endstadium, keine Heilungschance, ist seit ein paar Wochen in einem Hospiz und wird dort wirklich sehr gut versorgt + täglich zu fast allen Wachzeiten von ihren engsten Angehörigen besucht und mit betreut. Trotzdem äußert sie fast täglich sehr nachhaltig, sie möchte eine Spritze bekommen und dann sterben. - Es heißt, das Hospiz müht sich redlich, aber sie kann all das eben nicht mehr genießen.

Mal abgesehen davon, dass das rechtlich nicht möglich ist: Ihre Kinder wollen das nicht und bezeichnen ihren tiefsten Wunsch doch irgendwie mit der Intention, naja, sie ist eben jetzt nicht mehr so ganz zurechnungsfähig, als "endloses Diskutieren".

Fragt sich also, was ist verantwortungslos? Was ist respektlos? Jemandem, der oder die sowieso im Sterben liegt und der stark unter dem körperlichen Verfall leidet, der einfach keinen Bock hat, noch ein paar Wochen so dahin zu vegetieren, beim humanen Sterben aktiv zu helfen oder aus Eigennutz, "ich könnte das nicht" oder "ich will meine Mama aber noch gern ein paar Tage länger bei mir haben - egal, wie sie sich fühlt" dies eben nicht zu tun, sie entgegen ihrem ausdrücklichen Willen weiter leiden zu lassen?

Diejenige hat übrigens keine körperlichen Schmerzen - nur eben psychische. Nun, dass psychische Schmerzen nicht zählen, bekommen die Betroffenen in diesem Forum ja auch immer wieder zu spüren. ...
Liebe Grüße, Rebella
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Macchiata
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Beitrag von Macchiata »

...ich habe selber einen Krebstod innerhalb der Familie miterlebt...., und bei allen Erfahrungen steht für mich fest, dass der Wunsch des Sterbenden/ Leidenen eigentlich oberste Priorität haben sollte....
Viele liebe Grüsse von Macc!!!


.....und der Kaffeefamilie:

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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe zu diesem Thema gerade eine sehr gelungene Geschichte gelesen. Ist etwas länger, aber lohnt sich. Der Autor dieser Geschichte wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ausgezeichnet.

http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b26 ... f7253.aspx
Liebe Grüße, Rebella
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Ulrike33
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Beitrag von Ulrike33 »

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Gruß, Ulrike

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