Den Sachverhalt solltest du hier mal checken.
Da kann sich sehr gute die verschiedenen PKV Anbieter nach Leistungen vergleichen lassen.
Dort sollte diese Leistung auch mit aufgelistet sein.
Erstattet die PKV mehr als 3 Versuche
Moderator: RA Wagner
Kostenübernahme für eine ICSI durch die PKV
Hallo Juligan80,
ich kann hier auf die absolut richtigen Ausführungen von Katharinchen verweisen. Wenn bei Ihnen eine höhere Wahrscheinlichkeit von mindestes 15 % vorliegt, dass ein Behandlungsversuch zu einer Schwangerschaft führen würde, dann muss die PKV die Kosten für die gesamte Behandlung übernehmen. Im Unterschied zur GKV gibt es keine Beschränkung der Versuche.
Ihr Alter spricht dafür, dass nach dem IVF-Register eine höhere Wahrscheinlichkeit vorliegen sollte. Wenn nicht individuelle Faktoren (Endometriose ?) die Wahrscheinlichkeit wieder reduziert, haben Sie nach den von Ihnen geschilderten Umständen einen Anspruch gegen die PKV.
Fordern Sie daher mit einer Frist (genaues Datum) die Krankenkasse auf Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass die PKV weitere drei Behandlungen übernehmen wird. Kommt diese Zusage nicht, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Kinderwunschrecht kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Ihr RA Wagner
ich kann hier auf die absolut richtigen Ausführungen von Katharinchen verweisen. Wenn bei Ihnen eine höhere Wahrscheinlichkeit von mindestes 15 % vorliegt, dass ein Behandlungsversuch zu einer Schwangerschaft führen würde, dann muss die PKV die Kosten für die gesamte Behandlung übernehmen. Im Unterschied zur GKV gibt es keine Beschränkung der Versuche.
Ihr Alter spricht dafür, dass nach dem IVF-Register eine höhere Wahrscheinlichkeit vorliegen sollte. Wenn nicht individuelle Faktoren (Endometriose ?) die Wahrscheinlichkeit wieder reduziert, haben Sie nach den von Ihnen geschilderten Umständen einen Anspruch gegen die PKV.
Fordern Sie daher mit einer Frist (genaues Datum) die Krankenkasse auf Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass die PKV weitere drei Behandlungen übernehmen wird. Kommt diese Zusage nicht, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Kinderwunschrecht kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de