Beihilfe BW

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Moderator: RA Wagner

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butterfly_80
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Beihilfe BW

Beitrag von butterfly_80 »

Sicher nützt es noch dem einen oder anderen ... ich finde es ziemlich klar beschrieben ...

http://www.lbv.bwl.de/pdf/2_vwvbvo_vom_ ... 2/download

Verwaltungsvorschrift vom 24.4.2012

Die Aufwendungen für Maßnahmen der künstlichen
Befruchtung sind unter folgenden Voraussetzungen
beihilfefähig:
Bei Insemination sind die Aufwendungen für die
ärztliche
Feststellung der Voraussetzungen und für
höchstens fünf Behandlungen beihilfefähig. Die Beihilfestelle
kann bei einer entsprechenden ärztlichen
Befürwortung darüber hinaus die Aufwendungen für
weitere drei Behandlungen als beihilfefähig anerkennen.
Bei In-vitro-Fertilisation, Intratubarem Gameten-
Transfer (GIFT) oder Intracytoplasmatischer Spermieninjektion
(ICSI) sind die Aufwendungen für die
ärztliche Feststellung der Voraussetzungen und für jeweils
höchstens drei Behandlungen beihilfefähig.
Ist nur eine Person erkrankt, sind sämtliche Aufwendungen
grundsätzlich dieser zuzuordnen. Wenn bei
beiden Personen Sterilität diagnostiziert ist, sind die
Aufwendungen grundsätzlich der Person zuzuordnen,
bei der die medizinischen Leistungen erbracht wurden.
Extrakorporale Maßnahmen werden in diesem
Fall der Person zugeordnet, an die die Rechnung ausgestellt
ist.
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für die künstliche
Befruchtung mit Keimzellen eines anderen als
des Ehegatten oder des Partners.
1.4 Aufwendungen für eine Kryokonservierung von Eioder
Samenzellen sind im Rahmen einer laufenden
beihilfefähigen künstlichen Befruchtung oder in begründeten
Einzelfällen als fertilitätsprotektive Maßnahme
als beihilfefähig anzuerkennen, wenn auf
Grund einer Erkrankung beziehungsweise derer notwendigen
Behandlung Sterilität droht.
Für mich persönlich bedeutet es, dass wir 50% unserer Kosten bezahlt bekommen, wenn ich als Mitverursacherin in Frage komme und dass wir von der Beihilfe nichts bekommen, wenn mein Mann Alleinverursacher ist.
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