Hallo,
Konstellation:
Männlich - Verursacher 50/50 Beihilfe NRW/PKV ledig
weiblich - GKV ledig
Vorgeschichte:
Bereits im letzten Jahrzehnt aufgrund ungeschützten Verkehrs das Recht auf Wissen angewandt und zwei niederschmetternde Spermiogramme bei Urologen erhalten - die Kosten wurden übernommen!
Aktuell:
In der KIWU-Klinik: Bluttests, SG und Erst-Beratung zum Thema Zeugungsfähigkeit und Empfängnisfähigkeit gehabt. Zum Thema Kostenfrage beschwichtigt.
Bei einer mündlichen Nachfrage bei der Beihilfestelle wurde mir mitgeteilt, das für die nun bereits entstandenen Aufwendungen für mich die Beihilfefähigkeit für eine künstliche Befruchtung als nicht verheiratetes Paar ausgeschlossen sei.
Ist das so richtig? Wenn nein. Was muss ich entgegnen falls sie das auch schriftlich durchziehen wollen?
Ledig Beihilfe NRW lehnt Kostenübernahme für Beratungsunters
Moderator: RA Wagner
Wir wohnen in Sh und ja auch hier ist es so
GKV und Beihilfe übernehmen nur die kosten wenn du verheiratet bist. Der privaten kann das egal sein.
da hilft nur ein Glocken klingeln lassen
Viel Glück weiterhin
GKV und Beihilfe übernehmen nur die kosten wenn du verheiratet bist. Der privaten kann das egal sein.
da hilft nur ein Glocken klingeln lassen
Viel Glück weiterhin
Liebe Grüsse Steffi mit unserer Maus im Herzen
Prüfe zunächst, was sich an Positivem hinter jeder negativen Sache verbirgt
Plan B und unsere grosse Hoffnung
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29.5 2012 Geburt unserer Zaubermäuse
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Beihilfe NRW
Hallo undnun,
nach § Abs. 4 Nr. 2 Beihilfeverordnung NRW sind Aufwendungen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) beihilfefähig, wenn die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind.
RA Wagner
nach § Abs. 4 Nr. 2 Beihilfeverordnung NRW sind Aufwendungen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) beihilfefähig, wenn die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind.
RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de