PKV - Folgeversuche auf nur einen begrenzt, ist das normal?

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

Gesperrt
Benutzeravatar
enti53
Rang2
Rang2
Beiträge: 1568
Registriert: 01 Sep 2011 13:10

PKV - Folgeversuche auf nur einen begrenzt, ist das normal?

Beitrag von enti53 »

Mein Mann ist privat versichert und als alleiniger Verursacher hat uns seine PKV 4 IVF/ICSI Versuche genehmigt. Diese 4 ICSIS haben wir auch in Anspruch genommen, zusätzlich 2 von uns selbst gezahlte Kryos. Ich wurde bei einer Kryo schwanger, leider FG und knapp ein Jahr später bei der 4. ICSI wieder schwanger, diesmal war das Baby krank und starb im 3. Monat.

Wir haben weitere Versuche beantragt, es wurde aber nur ein weiterer Versuch genehmigt, mit der seltsamen Datumsgrenze 11.März 2014.

Am 5. März werde ich 43, keine Ahnung, ob das damit zusammen hängt. Wir werden bis Januar pausieren, weil die letzte FG ja erst 3 Monate her ist und ich noch ziemlich mitgenommen bin.

Ich frage mich, weshalb nur 1 versuch genehmigt wurde und nicht mehrere, weil ja statistisch betrachtet 1 Versuch nicht so viel ist und selten zum Erfolg reicht. Lohnt es sich da jetzt was dazu zu sagen, oder erstmal den Versuch machen und dann weitere beantragen? Hat man da dann noch weitere Chancen auf Kostenübernahme?
LG Enti53
RA Wagner
Rang0
Rang0
Beiträge: 122
Registriert: 05 Apr 2012 14:26

Kostenerstattung ICSI durch PKV

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Enti53,

Voraussetzung für eine Kostenerstattung der PKV ist, dass bei Ihnen eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 15 % vorliegt, dass aufgrund des Behandlungsversuches eine Schwangerschaft eintritt. Statistisch gesehen (IVF-Register) ist ab einem Alter der Frau von ca. 42 Jahren eine Erfolgswahrscheinlichkeit von unter 15 % gegeben. Maßgeblich ist zwar die individuelle Erfolgswahrscheinlichkeit (welche über aber auch unter den statistischen Werten sein kann), jedoch wird sich die PKV an diesen statistischen Werten orientieren. Für weitere Behandlungsversuche ist somit Voraussetzung, dass die hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit bei Ihnen vorliegt.

Für den Fall, dass Sie weitere Behandlungsversuche in Anspruch nehmen wollen, könnten Sie sich eine Stellungnahme ihres behandelnden Arztes geben lassen, wonach bei Ihnen eine Erfolgwahrscheinlichkeit von mindestens 15 % gegeben ist. Mit dieser Stellungnahme könnten Sie die Versicherung um Zusage für weitere Behandlungsversuche bitten.

Zur Vermeidung einer Verzögerung bei einer weiteren Behandlung sollten Sie diese Zusage der Versicherung schon jetzt einfordern.

Ich wünsche Ihnen bei ihrem schweren Weg viel Kraft und Erfolg.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Gesperrt

Zurück zu „Kostenerstattung GKV und PKV bei klein-putz“