Steuerliche Absetzbarkeit - Name auf der Rechnung

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

Gesperrt
meikes74
Rang0
Rang0
Beiträge: 182
Registriert: 28 Apr 2014 18:40

Steuerliche Absetzbarkeit - Name auf der Rechnung

Beitrag von meikes74 »

Hallo zusammen,

ich konnte hier schon einige Tipps bezüglich des steuerlichen Absetzen von der Kiwu-Behandlung finden, habe aber noch einige wichtige Frage.

Mein Partner möchte nächstes Jahr alle Rechnungen einreichen (ich brauche keine Steuererklärung machen). Das Problem ist, dass ich auch einen großen Teil der Rechnungen (Medikamente, etc.) bezahlt habe und jetzt natürlich mein Name auf den Rechnungen steht. Ist das egal?

Wir sind immer noch in Behandlung. Sollte jetzt lieber mein Partner (offiziell) alles bezahlen?

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Euch alles Gute,

liebe Grüße
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Eigentlich sollte es egal sein. Ist ja erklärbar. Allerdings würde ich vorsorglich dafür sorgen, dass der Name desjenigen auf den Rechnungen steht, der diese auch mit der Steuererklärung einreichen will. Damit kann man evt. Streitigkeiten vorbeugen.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Carla-Laura
Rang1
Rang1
Beiträge: 325
Registriert: 14 Dez 2006 19:19

Beitrag von Carla-Laura »

HI, bei uns war eigentlich immer so ( mein Name drauf) und es war noch NIE ein Problem. Warum sollte es ?Wir sind zwar verheireitet und gemeinsam veranlagt. Wenn Du bzw. Ihr (Dein Partner) verh. seid oder wohnen in der Eheehnliche Gemeinschaft, obwohl Du die Steuererklärung nicht machen muss, gilt wie beschrieben. Viel Glück wünscht Dir Carla-Laura
Dongsaeng
Rang0
Rang0
Beiträge: 196
Registriert: 09 Sep 2014 16:33

Beitrag von Dongsaeng »

Derjenige kann Kosten geltend machen, der auf der Rechnung steht. Steht jemand anderes auf der Rechnung, dann handelt es sich um sogenannten Drittaufwand, der nicht abzugsfähig ist.
Also am besten die Rechnung auf den ausstellen lassen, der die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will.
Eine Ausnahme sind Ehepaare.
Benutzeravatar
luzie773
Rang1
Rang1
Beiträge: 893
Registriert: 29 Jun 2012 15:22

Beitrag von luzie773 »

HI,

immer die Rechnung auf denjenigen ausstellen lassen, der sie absetzen will!

Wir sind verheiratet, hätten aber bei Zusammenveranlagung nichts bekommen. Bei getrennter Veranlagung habe ich einiges rausbekommen, aber nur da die meisten Rechnungen auf meinen Namen ausgestellt waren.

Vg, Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

<a href="https://lilypie.com/"><img src="https://lbyf.lilypie.com/jRXrp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Kids Birthday tickers" /></a>

Zur Langfassung geht's hier.

Life is what happens to you while you are busy making other plans. John Lennon
meikes74
Rang0
Rang0
Beiträge: 182
Registriert: 28 Apr 2014 18:40

Beitrag von meikes74 »

Ok, vielen Dank für Eure Antworten, jetzt weiß ich Bescheid!!
meikes74
Rang0
Rang0
Beiträge: 182
Registriert: 28 Apr 2014 18:40

Beitrag von meikes74 »

...äh, doch noch nicht, sorry!

ich habe gerade alle Rechnungen (insgesamt vier ICSIs) durchgesehen und es ist eigentlich nie der Name meines Partners drauf. Ist ja klar, die Rezepte für die Medikamente waren ja für mich, die Narkoseärztin legte mich schlafen, etc.

Wir sind nicht verheiratet, leben zwar zusammen, sind aber keine eingetragene eheähnliche Lebensgemeinschaft. Heißt das, wir bzw. mein Partner kann gar nichts von der Steuer absetzen???

Hilfe, das wäre echt schlimm...

Wenn mir da noch jemand einen Tipp geben kann, wäre echt dankbar!!!

Liebe Grüße
Benutzeravatar
luzie773
Rang1
Rang1
Beiträge: 893
Registriert: 29 Jun 2012 15:22

Beitrag von luzie773 »

Hat Dein Partner denn die Rechnungen bezahlt und kann das durch Kontoauszüge nachweisen?

Ansonsten würde ich sagen, nein, absetzen kann nur derjenige, auf den die Rechnungen ausgestellt sind und der die Rechnungen bezahlt hat. Ist zumindest bei uns so (zwar verheiratet, aber getrennt veranlagt)

Vielleicht nochmal bei der KiWu nachfragen, ob sie die Rechnungen nachträglich auf Deinen Partner umschreiben können?
Sandra72
Rang0
Rang0
Beiträge: 163
Registriert: 10 Jan 2014 15:22

Beitrag von Sandra72 »

Hallo Meikes,

die KiWu kann die Rechnungen doch zumindest auf Euch beide oder nur auf ihn umschreiben.
Ob es dann bei Deinem Partner steuerlich anerkannt wird, obwohl Du alles bezahlt hast, weiß ich nicht.
Ich vermute eher nicht.
Am besten bei allen zukünftigen Behandlungen vorher überlegen, wer es absetzt und derjenige sollte dann auch die Zahlung tätigen.
Hoffe aber, daß Dir hier jemand noch einen guten Tipp geben kann.

LG & Viel Glück
Sandra
Gesperrt

Zurück zu „Kostenerstattung GKV und PKV bei klein-putz“