Das ist nur so wenn du wieder vollzeit arbeitest...
Ich finde elterngeld gut, aber es gibt definitiv Lücken. Für selbständige ist es z.b auch doof wenn slles angerechnet wird. Dann braucht man kein eg. Und wenn du nicht arbeitest sind deine Kunden weg
Petition bzgl Elterngeld 2015 für Zwillingseltern
Ich '74
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480
ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!
Wir wollen ein Geschwisterchen!
03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!
Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600
Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480
ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!
Wir wollen ein Geschwisterchen!
03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!
Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600
Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!
Kakaoli, bist du denn selbständig? Wenn du willst, dann können wir mal telefonieren Wir haben so manchen Selbständigen gut durch die Elternzeit mit Elterngeld geschaukelt.
Katha, wenn es nicht reicht, dann beantragst du Wohngeld/Lastenzuschuss, Kinderzuschlag und vielleicht Kostenübernahme der Kitakosten über das Jugendamt. Die Elternzeit solltest du für die Kinder nutzen und nicht um abends arbeiten zu gehen. Außerdem würdest du dich dann wahrscheinlich schlechter stellen, weil nämlich das, was du erarbeitest beim Elterngeld in gewisser Weiser wieder angerechnet wird.
Bezüglich Anrechnung: Es ist so, dass bei Weiterarbeiten in der Elternzeit nicht alles angerechnet wird, sondern es wird geschaut, wie hoch war das Einkommen vor der Geburt und wie hoch ist das Einkommen nach der Geburt. Aus der Differenz, also dem Einkommen, was tatsächlich wegfällt weil man sich um das Kind/die Kinder kümmert, das wird durch Elterngeld ersetzt. So ist es auch bei Selbständigen. Ein Selbständiger sollte auf jeden Fall schauen, dass während der Elternzeit keine Rechnungen vom Kunden bezahlt werden, denn es zählt auch hier das Zuflussprinzip. Das heißt, dass ihr die Rechnungen auf jeden Fall soweit vorher schreibt und eintreibt, dass niemand was bezahlt, sonst wird oben genanntes Prinzip zur Berechnung angewandt. Bei Selbständigen wird auch jeder Monat einzeln berechnet, wenn Einkünfte da sein sollten und das Elterngeld wird unter Vorbehalt gezahlt. Nach dem Elterngeldzeitraum verlangt die Elterngeldstelle nämlich Belege und dann wird es nochmal richtig berechnet, so dass es dann nochmal zu Nachzahlungen-/forderungen kommen kann.
Tigerlilian, genau, du musst schauen, was du versichert hast. Kannst auch bei deiner Krankenkasse nachfragen. Wenn du das nicht mitversichert hast, dann kannst du das noch tun. Da gibt es zwar auch Regelungen, aber das war, glaube ich, bis kurz vor Beginn des Mutterschutzbeginns möglich.
LG von der Bani1976
Katha, wenn es nicht reicht, dann beantragst du Wohngeld/Lastenzuschuss, Kinderzuschlag und vielleicht Kostenübernahme der Kitakosten über das Jugendamt. Die Elternzeit solltest du für die Kinder nutzen und nicht um abends arbeiten zu gehen. Außerdem würdest du dich dann wahrscheinlich schlechter stellen, weil nämlich das, was du erarbeitest beim Elterngeld in gewisser Weiser wieder angerechnet wird.
Bezüglich Anrechnung: Es ist so, dass bei Weiterarbeiten in der Elternzeit nicht alles angerechnet wird, sondern es wird geschaut, wie hoch war das Einkommen vor der Geburt und wie hoch ist das Einkommen nach der Geburt. Aus der Differenz, also dem Einkommen, was tatsächlich wegfällt weil man sich um das Kind/die Kinder kümmert, das wird durch Elterngeld ersetzt. So ist es auch bei Selbständigen. Ein Selbständiger sollte auf jeden Fall schauen, dass während der Elternzeit keine Rechnungen vom Kunden bezahlt werden, denn es zählt auch hier das Zuflussprinzip. Das heißt, dass ihr die Rechnungen auf jeden Fall soweit vorher schreibt und eintreibt, dass niemand was bezahlt, sonst wird oben genanntes Prinzip zur Berechnung angewandt. Bei Selbständigen wird auch jeder Monat einzeln berechnet, wenn Einkünfte da sein sollten und das Elterngeld wird unter Vorbehalt gezahlt. Nach dem Elterngeldzeitraum verlangt die Elterngeldstelle nämlich Belege und dann wird es nochmal richtig berechnet, so dass es dann nochmal zu Nachzahlungen-/forderungen kommen kann.
Tigerlilian, genau, du musst schauen, was du versichert hast. Kannst auch bei deiner Krankenkasse nachfragen. Wenn du das nicht mitversichert hast, dann kannst du das noch tun. Da gibt es zwar auch Regelungen, aber das war, glaube ich, bis kurz vor Beginn des Mutterschutzbeginns möglich.
LG von der Bani1976
Bani klingt so als würdest du dich auskennen Darf ich dir mal ne Nachricht schreiben? Suche nämlich verzweifelt nach Antwort, weil in meiner Elternzeit ein Kleingewerbe angemeldet hatte bzw noch habe (Reitstunden) und ich mir kann keiner sagen, wieviel ich noch verdienen hätte dürfen wegen Elterngeld. Muss ja jetzt dann mal ne Steuererklärung machen Unsere Elterngeldstelle ist relativ unfreundlich leider
LG Katha
PCO --> Icsi
1. Icsi Mai 2013 - erfolgreich
05.02.14 unsere Prinzessin wird geboren
Geschwisterversuch
1. Icsi Oktober 2014
10.11. BT positiv
21.11. 2 Minifruchthöhlen zu sehen
24.11. 2 schlagende Herzen
Es wird ein Junge und ein Mädchen - wir freuen uns riesig
Am 26.06.15 kommen Mika und Lilja auf die Welt 😍
<a href="https://lilypie.com/"><img src="https://lb4f.lilypie.com/nrTnp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Fourth Birthday tickers" /></a>
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PCO --> Icsi
1. Icsi Mai 2013 - erfolgreich
05.02.14 unsere Prinzessin wird geboren
Geschwisterversuch
1. Icsi Oktober 2014
10.11. BT positiv
21.11. 2 Minifruchthöhlen zu sehen
24.11. 2 schlagende Herzen
Es wird ein Junge und ein Mädchen - wir freuen uns riesig
Am 26.06.15 kommen Mika und Lilja auf die Welt 😍
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