Hallo liebe Forumsgemeinde,
wir hatten im Februar in Tschechien eine ICSI mit folgendem Ergebnis:
punktierte Follikel: 15
gewonnene Eizellen: 13
befruchtete Eizellen: 9
transferierte Eizellen: 2 (Blasto und Morula)
übrig geblieben: keine
Die Beihilfe hat jetzt erst mal abgelehnt mit folgender Begründung:
Es fehlt eine ärztliche Bescheinigung, dass nicht mehr als drei Eizellen befruchtet wurden und ob eine Weiterkultivierung bis zum Blastozysten-Stadium erfolgte.
Ich werde die Bescheinigung natürlich nachreichen mit obigen Daten. Aber es wurden ja mehr als drei Eizellen befruchtet und bis zum Blastozysten-Stadium ist auch kultiviert worden.
Ich fand jetzt das Urteil der Staatsanwaltschaft München I vom 24.07.2014 (AZ 124 Js 202366/13) in dem ein Arzt nicht verurteilt wurde, obwohl dieser mehr als drei Eizellen befruchtet hat. Das Gericht meint, die Erfolgsaussichten sind sowieso so gering; es kommt daher vielmehr auf die Anzahl der transferierten Eizellen an.
Was kann ich tun, damit die Beihilfe die Kosten doch noch anteilig trägt? Jedes KiWu-Praxis befruchtet doch mehr als drei Eizellen, oder nicht?
Vielen Dank für die Hilfe
Beihilfe lehnt ab, weil mehr als drei Eizellen befruchtet
Moderator: RA Wagner
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- Katharinchen
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Hallo Boarderqueen,
Also erst mal Einspruch/Widerspruch einlegen.
Die Kassen lehnen immer erst mal ab und sind darin auch sehr hartnäckig.
Viele Versicherte knicken nach der Ablehnung ein und nehmen sie so an.
Wenn nur jeder Zweite die Anlehnung hinnimmt, spart das der Kasse/Beihilfe
Kosten in mehrstelliger Höhe. Dass die Beihilfe sich weigert zu zahlen, habe
ich hier im Forum schon recht häufig gelesen, die scheinen sehr knausrig zu
sein.
Im Embryonenschutzgesetz steht nirgends, dass nicht mehr als drei EZ
kultiviert werden dürfen. Aber es dürfen nicht mehr Embryonen kultiviert
werden als dann übertragen werden. Da von den ins Rennen geschickten
neun Embryonen am Ende zwei Embryonen zum TF übrig geblieben sind und
die auch beide transferiert wurden, gibt es nichts, was nicht mit dem
deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar wäre. Eure Aussicht auf
Erfolg ist also ziemlich groß. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung könntet
Ihr bei einer weiteren Ablehnung sogar den Rechtsweg beschreiten mit guter
Aussicht auf Erfolg.
Es nennt sich "der deutsche Mittelweg", wenn Ärzte mehr als drei Embryonen
in die Kultur schicken, denn die Erfahrung zeigt, dass eben nicht alle sich bis
zum TF weiter entwickeln. Also ergibt sich daraus, dass man, wenn man zwei
Embryonen zum TF haben möchte, mehr als diese zwei kultiviert. Und der
Münchner Urteilsspruch unterstreicht ja auch, dass das nicht verboten ist.
Also erst mal Einspruch/Widerspruch einlegen.
Die Kassen lehnen immer erst mal ab und sind darin auch sehr hartnäckig.
Viele Versicherte knicken nach der Ablehnung ein und nehmen sie so an.
Wenn nur jeder Zweite die Anlehnung hinnimmt, spart das der Kasse/Beihilfe
Kosten in mehrstelliger Höhe. Dass die Beihilfe sich weigert zu zahlen, habe
ich hier im Forum schon recht häufig gelesen, die scheinen sehr knausrig zu
sein.
Im Embryonenschutzgesetz steht nirgends, dass nicht mehr als drei EZ
kultiviert werden dürfen. Aber es dürfen nicht mehr Embryonen kultiviert
werden als dann übertragen werden. Da von den ins Rennen geschickten
neun Embryonen am Ende zwei Embryonen zum TF übrig geblieben sind und
die auch beide transferiert wurden, gibt es nichts, was nicht mit dem
deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar wäre. Eure Aussicht auf
Erfolg ist also ziemlich groß. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung könntet
Ihr bei einer weiteren Ablehnung sogar den Rechtsweg beschreiten mit guter
Aussicht auf Erfolg.
Es nennt sich "der deutsche Mittelweg", wenn Ärzte mehr als drei Embryonen
in die Kultur schicken, denn die Erfahrung zeigt, dass eben nicht alle sich bis
zum TF weiter entwickeln. Also ergibt sich daraus, dass man, wenn man zwei
Embryonen zum TF haben möchte, mehr als diese zwei kultiviert. Und der
Münchner Urteilsspruch unterstreicht ja auch, dass das nicht verboten ist.
Liegt es nicht eher daran, dass mehr als 6 Eizellen weiterkultiviert wurden? In D hätte man bei 9 befruchteten 3 eingefroren und 6 weiterkultiviert (es sei denn man beschreitet den "deutschen Mittelweg", dann dürfte man mit guter Begründung auch mehr weiterkultivieren. Natürlich darf man mehr als 3 EZ befruchten, da wird kedes Gericht auf deiner Seite sein.
Daran, dass sie bereits den Blastozystentransfer kritisch beäugen, sieht man, dass sie sich bei der Beihilfe so gar nicht auskennen. Denn nirgendwo steht, dass Blastozystentransfer verboten wäre.
Im ESchG steht, dass nicht mehr Embryonen befruchtet werden sollen als dann übertragen werden. Für den "deutschen Mittelweg" hat eine deutsche Juristin das so ausgelegt, dass man je nach individuellen Voraussetzungen des Paares einschätzen soll, wieviele Embryonen man braucht, um später auch noch welche zum Transfer zu haben. Dafür haben sich deutsche Ärzte auf 6 festgelegt. Bei euch waren aber offensichtlich 9 nötig, um 2 zu transferieren. Die 6 isteht nicht im Gesetz, sondern ist eine Auslegungssache.
Ich würde versuchen, ob die mir in Tschechien das so formulieren, dass es für die Beihilfe passt. z.B. "Es wurden Embryonen kultiviert, so dass am Ende 2 zum Transfer standen, eine Morula und eine Blastozyste. Beide wurden transferiert."
Im ESchG steht, dass nicht mehr Embryonen befruchtet werden sollen als dann übertragen werden. Für den "deutschen Mittelweg" hat eine deutsche Juristin das so ausgelegt, dass man je nach individuellen Voraussetzungen des Paares einschätzen soll, wieviele Embryonen man braucht, um später auch noch welche zum Transfer zu haben. Dafür haben sich deutsche Ärzte auf 6 festgelegt. Bei euch waren aber offensichtlich 9 nötig, um 2 zu transferieren. Die 6 isteht nicht im Gesetz, sondern ist eine Auslegungssache.
Ich würde versuchen, ob die mir in Tschechien das so formulieren, dass es für die Beihilfe passt. z.B. "Es wurden Embryonen kultiviert, so dass am Ende 2 zum Transfer standen, eine Morula und eine Blastozyste. Beide wurden transferiert."
Liebe Grüße, Rebella
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Da ich viel von deutschen Rechtsanwälten gelesen habe zum deutschen Mittelweg, wie wärs mit der Formulierung: "Das individuelle Prognoseprofil des Paares .....erforderte die Befruchtung von mehr als 3 Eizellen und die Weiterkultivierung von mehr als 6 Embryonen, um 2 Embryonen für den Transfer zu erhalten."
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