3.Versuch nicht in Anspruch genommen.Kostenerstattung Medis?

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Moderator: RA Wagner

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RaSaLi
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3.Versuch nicht in Anspruch genommen.Kostenerstattung Medis?

Beitrag von RaSaLi »

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, an dieser Stelle mit meinem Anliegen richtig zu sein.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Meine Frau hat zwei erfolglose IVF- Versuche hinter sich. Für den dritten Versuch gab es einen genehmigten Behandlungsplan. Aus Gründen, die Ich hier nicht aufführen möchte, wurde der dritte Versuch jedoch nicht in Ansüruch genommen. Der Behandlungsplan ist darüber hinaus auch vor Kurzem ausgelaufen.
Zu einem Zeitpunkt, als die Inanspruchnahme noch geplant war, wurden jedoch noch verschiedene Medikamente beschafft. 50 % der Kosten dieser Medikamente wurden, wie auch bei den beiden vorangegangenen Versuchen, von der Apotheke direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Nicht nur wir, sondern auch die KK hat dementsprechend bereits etwas für am Ende nicht benutze Medikamente bezahlt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Krankenkasse die von ihr bezahlten 50 % nun von uns zurückfordern kann, da ja kein weiterer Versuch unternommen wurde.

Im Netz konnte Ich dazu leider nichts finden, auch in den Unterlagen der Krankenkasse finde Ich nichts dazu ob ,und wenn ja in wie weit, die Kostenübernahme für Medikamente unmittelbar an einen nachweislichen Befruchtungsversuch gekoppelt ist.

Möglicherweise kommt erschwerend der Umstand hinzu, daß wir kürzlich beide die Mitgliedschaft in der Krankenkasse gekündigt haben. Ich habe keine Ahnung, ob das in irgendeiner Art und Weise Einfluß auf die vg. Frage hat.

Vielleicht kann hier aus dem Forum jemand etwas zu dem Thema sagen. In jedem Fall schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe !
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Nein, die Krankenkasse kann die Kosten nicht von Euch zurückverlangen, das wäre ja noch schöner.

Alles Gute,
Luzie
RaSaLi
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Beitrag von RaSaLi »

Hallo Luzie,

vielen Dank für Deine Antwort !
Frage: Gibt es irgendwas, worauf Du Deine Aussage stützt, oder ist das nur Deine Meinung ?
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Da gibt's garantiert irgendwo im SGB V einen Passus, bzw. etwas worauf man sich beziehen kann, wenn die Krankenkasse sich melden sollte.

Konkret müsste ich nachschauen.

Aber warum sollte die Krankenkasse die Kosten zurückfordern? Ist bei anderen zuzahlungspflichtigen Medikamenten ja auch nicht der Fall.

Warte einfach mal ab und behalte die Nerven.
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