Der menschliche Körper zw.Vermarktung u-Unverfügbarkeit

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rebella67
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Der menschliche Körper zw.Vermarktung u-Unverfügbarkeit

Beitrag von rebella67 »

"Der menschliche Körper zwischen Vermarktung und Unverfügbarkeit"

Dieses Buch von Beate Herrmann mit dem Untertitel "Grundlinien einer Ethik der Selbstverfügung" beschäftigt sich strikt philosophisch mit Fragen zum Thema Organspende und Reproduktionsmedizin.

Ich bin noch dabei, es zu lesen, habe aber jetzt schon sehr viele interessante Erklärungen gefunden, warum diese oder jene Positionen vertreten werden und was daran noch nicht zu Ende gedacht ist. Für meine eigene Argumentation kann ich Einiges davon gut gebrauchen.

Einiges, was dort zum Thema Eizellspende und Leihmutterschaft steht, hätte ich allerdings gern noch weiterentwickelt.

Wohltuend ist es, mitzubekommen, dass die Autorin an echtem Erkenntnisgewinn interessiert ist und dass es ihr fern liegt, irgendwelche Interessen zu vertreten.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe dieses Buch nun zu Ende gelesen und möchte euch hier die aus meiner Sicht wichtigsten Erkenntnisse und Gedankenanregungen mitteilen. Es würde mich auch freuen, wenn wir eine Diskussion hinbekämen.

Vorausschicken möchte ich, dass das Thema und das in dem Buch Erörterte sehr komplex ist. Es wurden auch diverse Positionen unterschiedlicher Seiten dargelegt und immer wieder wurde gezeigt, warum das noch nicht weitreichend genug ist. Da halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass ich selber auch mal etwas fehlinterpretiert habe oder vergesse, zu berücksichtigen, dass es dafür oder dagegen noch dieses oder jenes Argument gibt. Von daher ohne Gewähr.

In dem Buch geht es in großem Umfang auch um Organspende. Das das nicht Inhalt dieses Forums ist, gehe ich darauf nur am Rand ein.

Wenn man zum Thema Verbot/ Erlaubnis der Eizellspende und der Leihmutterschaft mitdiskutieren möchte, ist dieses Buch jedenfalls eine Goldgrube. Daher möchte ich euch Wesentliches nicht vorenthalten.

Ich fange heute nur mit einigen Aussagen an, weil es sonst zu viel wird. Weiteres kommt später.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

1. Hauptaussagen / Von mir anerkannte Argumentation, die ich weiter verwenden möchte

1.1. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Integrität. Zur Wahrung derselben müssen 3 Bedingungen erfüllt sein. 1. Die Aufrechterhaltung der Handlungsautonomie, 2. Die Wahrung der psychischen Integrität und 3. Die Wahrung der körperlich-leiblichen Integrität der Person.

1.2. Uneingeschränkte Verfügungsrechte über den eigenen Körper führen zu illibertären Konsequenzen.

1.3. Die Freiwilligkeit der Entscheidung ist Bedingung für Handlungsautonomie.

1.4. Zwang ist autonomieverletzend. Eine Organspende, Eizellspende, Leihmutterschaft muss ohne Zwang ablaufen.

1.5. Handlungsoptionen können zu Rechtfertigungsdruck führen, wenn man diese nicht wählt.

1.6. Befürworter und Gegner von Organspende/ Eizellspende/ Leihmutterschaft haben grundsätzlich verschiedene Autonomieauffassungen.

1.7. Wer eine freiwillige Eizellspende oder Leihmutterschaft als Selbstinstrumentalisierung bezeichnet, dem kann man entgegnen, dass wir viele Formen der Selbstinstrumentalisierung als moralisch und rechtlich legitim erachten. Menschen stellen sich für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung oder spenden (lebend) Organe.

1.8. EZS ist keine Instrumentalisierung der Kinder. Die Entscheidungsgründe für die Eizellspende sind entscheidend dafür, ob wir eine konkrete Eizellspende als legitim oder nicht legitim bewerten.

1.9. Eine Eizellspende kann auch Sinn stiftend sein.

1.10. Bei Eizellspende geht es nicht um einen Verkauf von Eizellen, sondern um eine Dienstleistung.

1.11. Dass bestimmte Teile und Aspekte der Körperlichkeit untrennbar mit dem Selbstverständnis und der Identität der Person assoziiert sind, schließt nicht aus, dass andere Teile und Aspekte wie eine Sache behandelt werden können.

1.12. Ein gelingendes Leben der Person entscheidet darüber, welche Formen der Instrumentalisierung legitim sind.

1.13. Eizellen und Leihmütterdienstleistungen sind dort, wo sie praktiziert werden, derzeit meist Gegenstand unregulierter marktförmiger Veräußerungsprozesse. Regulierte Bedingungen könnten jedoch die bestehenden Probleme abschaffen bzw. weitestgehend eindämmen.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

2. Argumentationen/ Streitpunkte als Aufhänger für eigene Weiterentwicklung der Diskussion

2.1. Es werden zwei Strömungen derer benannt, die gegen Organspende/ EZS/ LMS argumentieren. Die eine Strömung hätte einen religiösen Hintergrund, die andere eher nicht. Die zweite Strömung stützt sich auf Kant, der sich auf ein „Sittengesetz“ bezieht und sagt, man hätte entweder einen Preis oder eine Würde. Der Mensch wäre nicht Eigentümer seiner selbst. – Ich sehe Kant nicht als nicht-religiös. Auch Kant hatte eine religiöse Prägung, vor allem vermittelt durch seine Mutter. Wer sagt, der Mensch wäre nicht Eigentümer seiner selbst, meint auch meistens, Gott wäre Eigentümer des Menschen. Seine Argumentation mit dem Sittengesetz ist in gewisser Weise dogmatisch. Er sagt, aufgrund des Sittengesetzes wäre es ein Verbrechen an der eigenen Person, sich die Haare abnehmen zu lassen, wenn dies zum äußeren Erwerb beabsichtigt wird. Insofern ist die Kantsche Argumentation aus meiner Sicht eher eine zweite religiöse Strömung in der Argumentation zu diesem Thema. Interessant finde ich aber das „Haare abnehmen und veräußern“-Argument in Bezug darauf, dass man heute vielfach der Ansicht ist, es wäre ein Verbrechen an der eigenen Person, Eizellen abnehmen zu lassen und dafür Geld zu nehmen.

2.2. Soweit sich Gegner der hier untersuchten Praktiken auf ein Gesundheitsrisiko bei Spendern und Spenderinnen sowie bei Leihmüttern berufen, erscheint mir das zu pauschal, zu wenig belegt. Es wird immer nur von „den Gesundheitsrisiken“ oder gar von „den hohen Gesundheitsrisiken“ geschrieben. An keiner Stelle werden ganz konkrete Risiken beschrieben. Allerdings wird argumentiert, dass wir es auch akzeptieren, dass Menschen in anderen Bereichen erhöhte Gesundheitsrisiken eingehen. So etwa Bergleute (die für die erhöhten Risiken eine Gefahrenzulage erhalten) und Feuerwehrmänner. Auch lassen wir es zu, dass unsere Mitmenschen mit Extremsport und Rauchen erhöhte Gesundheitsrisiken eingehen.

2.3. Gegner der Methoden behaupten, wir würden den Spenderinnen Altruismus nur unterstellen. Es gäbe da keinen Altruismus, sondern nur das Streben nach Geld. Solche Behauptungen sind mir zu eindimensional und weltfremd. Selbstverständlich gibt es auch Altruismus bei Spender(inne)n. Es gibt sogar egoistische Gründe, z.B. derart, dass eine Frau gern ihre Gene weitergeben möchte, jedoch kein Kind aufziehen will oder kann. Darauf wird leider in dem Buch nicht eingegangen. Allerdings wird geschrieben, dass die Eizellspende und auch die Leihmutterschaft „Sinn stiftend“ sein kann.

2.4. Weiterhin argumentieren Gegner, es würde bei LMS um eine Versachlichung der austragenden Mutter gehen. Wenn sie statt "es wäre so" sagen würden," es könnte so sein", hätte ich mit deren Aussage weniger Probleme. Denn es kommt ja gerade darauf an, WIE man mit der austragenden Mutter umgeht. Unter Umständen einer Versachlichung der austragenden Mutter würde ich der LMS ebenfalls nicht zustimmen.

2.5. Es wird behauptet, ein Kind würde zum Objekt degradiert, indem die Leihmutter ihre elterlichen Rechte an dem Kind dem „Auftraggeber“ überträgt. Denn die Möglichkeit der entgeltlichen Übertragung besteht üblicherweise nur, wenn es sich um Eigentumsrechte handelt. Da staune ich, denn niemand hat Eigentumsrechte an einem Kind. Weder eine Leihmutter noch eine herkömmliche Mutter noch Eltern, die ihr Kind durch eine Leihmutter austragen lassen. Das Geld wird für die Dienstleistung der Leihmutter bezahlt. Genauso wie Geld an einen Arzt bezahlt wird, der für ein krankes Kind benötigt wird. / Weiter wird argumentiert, das Kind würde zum Objekt degradiert, da es aufgrund eines Vertrages ausgetragen wird und „produziert“ werden würde. Da komme ich ebenfalls nicht mit, denn kein Kind wird produziert. Egal, was dem vorausgegangen ist, jedes Kind wächst in einer Mutter heran. Wir können das nicht in dem einen Fall „Produktion“ nennen und in einem anderen Fall nicht. Und wenn es im speziellen Fall auch einen Vertrag gibt, so ist der Vertrag sowieso in keiner Weise verpflichtend für eine der beiden Seiten. So ist aufgrund dieses „Vertrages“ weder die Leihmutter verpflichtet, das Kind auszutragen noch sind die Eltern verpflichtet, das Kind anzunehmen. Beide Seiten tun dies jedoch trotzdem. Man könnte es daher eher Vereinbarung nennen. Vereinbarungen oder Verträge vor der Entstehung eines Kindes gibt es auch ohne LMS. Z.B. den Behandlungsvertrag bei jeder medizinisch assistierten Reproduktion, den Vertrag zwischen dem Arzt und dem Samenspender bzw. der Eizellspenderin oder eine Vereinbarung zwischen jeglichen zukünftigen Eltern vor der Zeugung eines Kindes, dass dieses nur unter Bedingung a) oder b) gezeugt wird (z.B. Heirat, wohnen im Haus der Schwiegereltern, mit dem Rauchen aufhören, …. oder oder oder)

2.6. Gegner der EZS/ LMS argumentieren, es würde zahlreiche globale Auswirkungen der EZS/ LMS geben, die wir als Gesellschaft nicht mittragen wollen. Z.B. befürchten sie, dass durch diese Praxis „die Sozialpflichtigkeit des weiblichen Körpers etabliert wird“ und dass reproduktionsmedizinische Techniken tief greifende Änderungen der sozialen Beziehungsgefüge mit sich bringen. Auch wird eine fremdinstrumentelle Sichtweise auf den weiblichen Körper befürchtet. Solche Befürchtungen sind sicher nicht ganz unbegründet, nur bin ich der Auffassung, dass eine Gesellschaft da gegensteuern kann und gegensteuern wird. Bereits erkämpfte Frauenrechte können in unserer Gesellschaft nur schwer wieder abgeschafft werden. Wie die Autorin dieses Buches argumentiert, hat selbst die Prostitution nicht dazu geführt, dass eines der oben genannten Horrorszenarien eingetreten ist.
Liebe Grüße, Rebella
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