Sehr geehrter H.Dr.Peet,
in Bezug auf eine Icsi im natürlichen Zyklus schreiben Sie auf Ihrer Internetseite, dass das Problem des vorzeitigen Eisprunges durch die Gabe von bestimmten Medikamenten (als Tablette oder Zäpfchen) gut lösbar ist.
Um was für Tabletten bzw. Zäpfchen handelt es sich?
Wie beurteilen Sie die zusätzliche Östrogengabe in der 2. Zyklushälfte bei einer Icsi im langen Protokoll? Bringt dies Vorteile? Meine Überlegungen waren, dass der Gelbkörper Progesteron und Östrogen produziert...
Herzlichen Dank und viele Grüße!
Icsi im natürlichen Zyklus!
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
das sind 2 sehr unterschiedl. Themen.
1. zB mit Indometazin (Antirheumaticum) läßt sich begrenzt manipulieren bei Inseminations oder VZO Zyklen , bei IVF würde ich mich nicht darauf verlassen.
2. Es gibt Fälle, wo es sinnvoll erscheint, nicht nur Prog., sondern auch Östrogen zu geben. Beispiel bekannte Blutungen in der 2. ZHälfte, schmales Endometrium...
Peet
das sind 2 sehr unterschiedl. Themen.
1. zB mit Indometazin (Antirheumaticum) läßt sich begrenzt manipulieren bei Inseminations oder VZO Zyklen , bei IVF würde ich mich nicht darauf verlassen.
2. Es gibt Fälle, wo es sinnvoll erscheint, nicht nur Prog., sondern auch Östrogen zu geben. Beispiel bekannte Blutungen in der 2. ZHälfte, schmales Endometrium...
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.