Lieber Herr Peet,
das Ergebnis meines 2. ERA-Tests ist da. Mit der Verlängerung um einen TAg bin ich jetzt wohl eindeutig rezeptiv. Bei einem Blastotranfsfer wird empfohlen die gleiche Zeitspanne von 145 h einzuhalten (also 6 Tage). Allerdings wurde hier ergänzt 145h +/- 3hours.
1. Was hat es mit diesen +/- 3 Stunden auf sich?
2. Punktion ist am Vormittag des 19.07, TF am Vormittag/Mittag 24.07. Ich müsste mit dem Progesteron am 18 starten. Welche Zeitspanne schlagen Sie bei Blastos vor? Eher weniger als 145 h (-3 h) oder eher mehr (+3)? Wegen dem Entwicklungsstatium der Blastos meine ich...
Ich danke Ihnen von Herzen und verbleibe mit den besten Grüßen
Y
2. Era-Ergebnis ist da
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
hier wird offenbar das Ergebnis des ERA Tests dazu verwendet um im Frischzyklus die SS Rate zu erhöhen. Das ist aber nicht sinnvoll, da das Ergebnis der ERA aus einem natürliv´chen- oder künstl. Zyklus nicht auf den Frischzyklus übertragen werden sollte. Sie könnten höchsten alle (oder zumindest einenTeil) der Zellen einfrieren lassen. Dann können Sie –in der Zyklusart, in der die ERAerfolgte- den Kryo Embryotransfer machen!.
Die +- 3 Stunden sind wohl am Ehesten ein Schätzbereich/ Toleranzbereich, da ja die Rezeptivität kaum nur 5 Minuten anhalten dürfte!
Grüße
Peet
hier wird offenbar das Ergebnis des ERA Tests dazu verwendet um im Frischzyklus die SS Rate zu erhöhen. Das ist aber nicht sinnvoll, da das Ergebnis der ERA aus einem natürliv´chen- oder künstl. Zyklus nicht auf den Frischzyklus übertragen werden sollte. Sie könnten höchsten alle (oder zumindest einenTeil) der Zellen einfrieren lassen. Dann können Sie –in der Zyklusart, in der die ERAerfolgte- den Kryo Embryotransfer machen!.
Die +- 3 Stunden sind wohl am Ehesten ein Schätzbereich/ Toleranzbereich, da ja die Rezeptivität kaum nur 5 Minuten anhalten dürfte!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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