Hallo Dr. Peet,
wir haben im letzten Zyklus die Stimulation durchgeführt und die Blastozysten wurden dann wegen PKD eingefroren. Im nächsten Zyklus wollen wir dann den Transfer machen. Nun soll ich im Zwischenzyklus einen Pillenzyklus machen. Ist das ein normales Vorgehen? Welchen Vorteil hat der Pillenzyklus? Wir würden den Transfer dann am liebsten im natürlichen Zyklus durchführen. Ist das dann überhaupt möglich wenn der vorausgegangene Zyklus ein Pillenzyklus war?
MfG
Chris
Pillenzyklus vor Transfer
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
der Pillenzyklus dient meist nur der besseren Planbarkeit. Einen anderen Sinn dürfte er bei Ihnen nicht haben.
Ja, nach dem Pillenzyklus ist mit einem normalen natürlichen Zyklus zu rechnen, in dem man dann auch transferieren kann.
Peet
der Pillenzyklus dient meist nur der besseren Planbarkeit. Einen anderen Sinn dürfte er bei Ihnen nicht haben.
Ja, nach dem Pillenzyklus ist mit einem normalen natürlichen Zyklus zu rechnen, in dem man dann auch transferieren kann.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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