Ist das strafbar/illegal, wenn man EZS beim FA als IVF angib

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PiaMia
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Ist das strafbar/illegal, wenn man EZS beim FA als IVF angib

Beitrag von PiaMia »

Hallo,
auf unserer Rechnung für die EZS steht lediglich "IVF-Behandlung". Auf der Rechnung steht nichts von EZS. Wenn wir diese nun einfach so beim FA einreichen, ist es dann gegen das Gesetzt?

Wir wollen auf keinen Fall etwas illegales tun bzw. uns strafbar machen (weil dies für uns auch berufliche Folgen haben könnte und man natürlich generell nicht gegen das Gesetz verstoßen will). Auf der anderen Seite wäre es finanziell natürlich sehr gut, wenn wir die Kosten bei der Steuererklärung gelten machten könnten.

Danke und Gruß
Pia
Desdemona
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Beitrag von Desdemona »

Hallo Pia,

tatsächlich ist es ja eine IVF Behandlung, aber eine solche, die in Deutschland verboten ist... Als außergewöhnliche Belastung sind nur solche Kosten steuerlich absetzbar, die mit der Berufsordnung der Ärzte in D vereinbar sind und das ist eben eine Behandlung, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetzt verstößt, gerade nicht. Das Finanzgericht Berling-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 11.02.2015 (Az.: 2 K 2323/12) sehr eindeutig damit auseinander gesetzt und auch der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 17.05.2017 (Az.: VI R 34/15). Insofern sollte das dann tatsächlich durchaus rechtswidrig sein. Auf der anderen Seite steht aber natürlich die Frage, inwiefern ein Finanzamt das dann nachprüft... Ich denke, das werden ja fast alle machen...

Bedenken mußt Du auch weiterhin, daß der Begriff "außergewöhnliche Belastung" ja nicht feststehend ist, sondern von Eurem Familieneinkommen und Euren Ausgaben abhängig ist. Man muß hier also abwägen. Wir haben es am Ende gelassen, weil es sich bei uns nicht so ausgewirkt hätte, daß wir das Risiko in Kauf genommen hätten.

Wenn Du aber in jedem Fall auf Nummer sicher gehen willst, dann würde ich es lassen.
Krabbenkind
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Beitrag von Krabbenkind »

Nein, strafbar machst du dich nicht. Es kann aber sein, dass euer FA gezielt nachfragt und evtl. einen Nachweis möchte, dass die Behandlung nicht im Widerspruch zum Deutschen Embryonenschutzgesetz stand. Da wird es dann schwierig... Wenn ihr das nicht könnt, werden die Kosten halt nicht anerkannt, aber rechtliche Konsequenzen hat es nicht. Viele FÄ winken aber solche Rechnungen auch einfach durch, dann habt ihr Glück.
2006-15: Nach 4 frühen Abgängen dank Intralipid, Dexamethason, Granocyte und Clexane zum ersten Mal ein regulärer HCG-Anstieg. Endlich schwanger! Doch leider auch hier kein gutes Ende :'( Wir verlieren Quinn aufgrund einer chronischen Plazentainsuffizienz in der 35. Woche.

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Desdemona
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Beitrag von Desdemona »

mmh Krabbenkind... so ein wenig muß ich da widersprechen :-? Bei einem bösartigen Finanzbeamten kann das schon mal als versuchte Steuerhinterziehung ankommen. Auch wenn bei einem solchen Verfahren am Ende nichts rum kommen wird (weil wie soll der Vorsatz bewiesen werden?!), ist es allemal unschön.
Krabbenkind
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Beitrag von Krabbenkind »

Defacto ist das zumindest hier im Forum noch nie vorgekommen und ich wüsste auch nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage das dann sein sollte. Das FA kann ja im Gegenzug nicht beweisen, dass die Behandlung nicht mit dem Embryonenschutzgesetz konform ging. Warum du den verlangten Nachweis nicht erbringst, ist allein deine Sache. So lange du nicht explizit angibst, dass es KEINE EZS war, kann dir keiner eine Betrugsabsicht unterstellen. Zumal ja sogar teilweise empfohlen wird, solche Kosten trotzdem anzugeben und dann später zu widersprechen, wenn sie abgelehnt werden, damit man später, falls sich die Gesetzeslage diesbezüglich noch ändert, den Bescheid rückwirkend ändern lassen kann...
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Mondblume*
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Beitrag von Mondblume* »

Ich kann nur dazu sagen, dass unser FA einmal eine schriftliche Erklärung wollte , dass es sich bei unserer ICSI um eine Befruchtung mit dem Sperma meines Ehemannes handelte mit meiner Eizelle. Ich habe eine Erklärung beigelegt und dabei ging es um eine ICSI in Deutschland.

Lg
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Es ist nicht strafbar, in der Steuererklärung etwas anzugeben, was später nicht anerkannt wird. Man kennt ja als Normalbürger auch nicht das ganze Steuerrecht. Es ist Angelegenheit des Finanzbeamten, das zu prüfen. Und entweder fällt es ihm auf oder nicht. Entweder fragt er nach weiteren Belegen oder nicht.
Liebe Grüße, Rebella
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mariechen74
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Beitrag von mariechen74 »

@rebella: Das ist so pauschal schlichtweg falsch. Es ist Sache der Steuerbürgers nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abzugeben und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Vermutlich wird da in diesem Fall nicht direkt Vorsatz angenommen und die Betragshöhe spielt auch eine Rolle, aber es gibt auch den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung - das ist im Einzelfall zu werten und hängt sicher auch vom Bearbeiter ab.
Natürlich kann es sein, dass der Beleg gar nicht geprüft wird, weil einfach nicht jeder Beleg geprüft wird, dann hat man Glück gehabt und wenn nachgefragt wird kann man den Beleg wieder zurückziehen. Aber deshalb ist es nicht richtig....
Möglicherweise wirken sich die Kosten aufgrund der zumutbaren Belastung aber auch gar nicht oder nur gering aus - das würde ich vielleicht erstmal berechnen.
Soweit Kosten strittig sind, da ein Verfahren anhängig ist, kann man sie natürlich mit Hinweis auf das anhängige Gerichtsverfahren ansetzen.
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