Hallo Dr. Peet,
ich habe von meinem Gefäßchirurgen mit Diagnose endoluminalen Verschluss einer Stammvene an einem Bein eine OP vergeschlagen bekommen (Venus Closure-Verfahren).
Allerdings meinte er es ist nicht dringend und ich könne diese auch irgenwann dieses oder nächstes Jahr durchführen lassen ...was ich spüre wäre Haut da ich viele Stunden täglich stehe (im Beruf)
Kann ich demnächst meine Kinderwunschbehandlung bedenkenlos starten?
Freundliche Grüße
Frage an Dr. Peet/Behandlungsstart
Moderator: Dr.Peet
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Hallo,
ich würde mich dann auf die Einschätzung des Gefäßspezialisten verlassen....wenn es nicht dringend ist.
Allerdings sollte Ihr KIWu Doc dort nachfragen, ob vielleicht prophylaktisch Heparin gespritzt werden sollte!
Grüße
Peet
ich würde mich dann auf die Einschätzung des Gefäßspezialisten verlassen....wenn es nicht dringend ist.
Allerdings sollte Ihr KIWu Doc dort nachfragen, ob vielleicht prophylaktisch Heparin gespritzt werden sollte!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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