Antrag FDP z.stärkeren Förderung v. Kinderwunschbehandlungen

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rebella67
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Antrag FDP z.stärkeren Förderung v. Kinderwunschbehandlungen

Beitrag von rebella67 »

Mein Schreiben, das ich in den nächsten Tagen an das Familienministerium und an alle Redner vom 01.02.18 absenden möchte, bezieht sich auf diese Reden:

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... sch/538466

Zum Antrag der FDP zur stärkeren Förderung von Kinderwunschbehandlungen und zur 1. Lesung am 01.02.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mutter zweier Söhne (18 und 15), die mithilfe von IVF und Samenspende entstanden sind, Moderatorin in zwei einschlägigen Kinderwunschforen, Mitglied bei DI-Netz e.V. (Familiengründung mit Samenspende), verbunden mit Wunschkind e.V. und ich trete seit mehr als 15 Jahren aktiv ein für die Rechte von ungewollt Kinderlosen, die sich ihren Kinderwunsch mittels Reproduktionsmedizin erfüllen möchten.

Die Redebeiträge von Bundestagsabgeordneten zum o.g. Thema habe ich am 01.02.2018 aufmerksam verfolgt. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf ein paar Ungenauigkeiten in einigen Redebeiträgen hinweisen sowie auch einige Argumentationsmuster diskutieren. Damit möchte ich dazu beitragen, dass im Familienausschuss eine sachgemäße Reflektion erfolgen kann und dass es zu einer gut begründeten Entscheidung kommt.

Begrüßen möchte ich zunächst die Initiative der FDP. Ich stimme mit Ihnen und mit einigen Rednern sehr darin überein, dass die derzeitige Regelung zur Finanzierung von reproduktionsmedizinischer Unterstützung die Menschen, die bei der Familiengründung Hilfe benötigen, ungleich behandelt. Gefreut habe ich mich auch insbesondere über die Aussage von Frau Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Grüne), die ungewollte Kinderlosigkeit sehr zutreffend als bohrenden Schmerz bezeichnet hat und die in Antwort auf andere Redner, die befürchten, Frauen würden bei Inanspruchnahme von Reproduktionsmedizin instrumentalisiert werden, deutlich machte: „Frauen tun das freiwillig und selbstbestimmt!“

Anmerken möchte ich, dass in keinem Redebeitrag an die Gruppe gedacht wurde, der ich selbst angehöre, nämlich die Gruppe von verheirateten heterosexuellen Paare mit fortpflanzungsbehindertem Mann, die zur Gründung ihrer Familie auf eine Samenspende angewiesen sind. Auch in früheren Diskussionen ist mir das aufgefallen, dass unsere Familienkonstellation einfach totgeschwiegen wird. Woran liegt das? – Insofern möchte ich Ihre Überlegungen, dass es keine Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, des Beziehungsstatus, des Wohnortes, … usw. geben sollte, damit ergänzen, dass wir auch die Diskriminierung aufgrund von speziellen Fortpflanzungsbehinderungen endlich abschaffen sollten. Wenn Sie über alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch oder über Frauenpaare, die eine Familie gründen möchten, sprechen, dann sprechen Sie doch über Samenspende. Wenn also über eine Kostenübernahme von Familiengründung mit Samenspende nachgedacht wird, was ich ausdrücklich begrüße, dann doch bitte auch für heterosexuelle Paare.


An welchen Stellen der Redebeiträge wünsche ich mir eine Präzisierung in der Diskussion?

Zum Einen begegneten mir in Ihren Reden (wie übrigens auch in sehr vielen anderen Diskussionen, Medienberichten, … usw., die ich verfolge) unpräzise Aussagen zu Erfolgsquoten bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Das geht schon damit los, dass Sie von „künstlicher Befruchtung“ sprechen, was ein sehr unklarer Begriff ist. Meinen Sie damit Inseminationen, IVF oder ICSI? Und was genau will Herr Pilsinger (CDU/CSU) sagen, wenn er äußert, nur etwa jede 7. Behandlung würde zu einer Geburt führen. Das ist genauso ungenau wie bei Frau Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Grüne), die sagt, nur ein Drittel der Kinderwunschbehandlungen würde zur Elternschaft führen. Eine Pauschalaussage, mit der sich wenig anfangen lässt. Nach dem Deutschen IVF Register 2016 führten immerhin 20% aller begonnenen IVF- und ICSI-Zyklen zur Geburt mindestens eines Kindes. Das ist nicht jede 7, sondern jede 5. Behandlung. Außerdem gibt es Unterschiede bei den Erfolgsaussichten, die vom Alter und der Indikation der betroffenen Paare abhängen, aber auch vom Kinderwunschzentrum selbst und von den dort angewandten Methoden. Bei guten Voraussetzungen kann die Baby-Take-Home-Rate durchaus auch bei 40% oder sogar bei 50% liegen. Insofern lässt sich mit solchen Aussagen wie von Herrn Pilsinger nicht wirklich etwas anfangen.

Wenn man darüber spricht, ob die IVF oder ICSI zur Elternschaft führt, ist es nicht angemessen, dabei nur die Erfolgsaussichten eines einzelnen IVF-Zyklus zu betrachten. Ein sinnvolles Maß dafür ist die so genannte kumulative Geburtenrate. Und diese liegt nach 4 Versuchen mit IVF/ ICSI bei den in Deutschland verwendeten Verfahren bei 60%, bei Versuchen mit sehr guten Voraussetzungen auch bei 80%.

Eine Begründung für die Behauptung, dass explizit ab dem 40. Geburtstag der Frau keine Kinderwunschbehandlung mehr hinreichend Erfolg versprechend wäre, kann nicht die von Herrn Huber (AFD) sein, dass laut IVF Register die „Erfolgsrate“ bei 35-Jährigen bei 27% liegt, bei 44-Jährigen aber nur noch bei 3,2%. Zwischen 35 und 44 liegen 9 Jahre! Bei einer 40-Jährigen sind es immerhin noch 15%. Diese 3 Daten findet man im D.I.R 2016, auf Seite 8 im vorletzten Absatz. Wurde dieser von Herrn Huber absichtlich gekürzt?


Korrigieren möchte ich auch die Rechnung von Frau Werner (Linke). Sie rechnete vor, dass ein Ehepaar (A), das 4 Behandlungszyklen mit IVF oder ICSI zu einem Preis von je 4.000 € unternimmt und bei den ersten 3 Zyklen von der GKV zu 50% finanziert wird, insgesamt

(2.000 € + 2.000 € + 2.000 € + 4.000 € ) * 75% = 7.500 €

bezahlen müsse, wenn es noch die 25% Förderung durch das Familienministerium erhält.
Analog wurde vorgerechnet, dass Unverheiratete (B) 12.000 € für dieselben 4 Zyklen bezahlen müssen, da sie nur die Förderung des Familienministeriums erhalten.
Bei der Rechnung wurde nicht bedacht, dass die von der GKV teilfinanzierten Behandlungen nach dem EBM abgerechnet werden, die 100% Selbstzahlerleistungen jedoch nach der GOÄ. Da es bei der GOÄ verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten gibt, kalkuliere ich mal realitätsnah mit 6.000 € pro Behandlungszyklus. In diesem Fall zahlt das Ehepaar (A)

(2.000 € + 2.000 € + 2.000 € + 6.000 € ) * 75% = 9.000 €,

das unverheiratete Paar (B)

(6.000 € + 6.000 € + 6.000 € + 6.000 € ) * 75% = 18.000 €,

das Ehepaar, das eine IVF mit Samenspende benötigt, bezahlt hingegen

4* 6.000 € = 24.000 €.

Da der Unternehmenserfolg des Kinderwunschzentrums durch eine Mischkalkulation bestimmt wird, ist leicht zu sehen, dass das Ehepaar mit unfruchtbarem Ehemann, das genauso wie alle anderen seine Krankenkassenbeiträge in die GKV eingezahlt hat, nicht nur dazu genötigt wird, das Ehepaar, das seine Familie noch vollständig mit eigenen Gameten gründen kann, über seine Krankenkassenbeiträge zu subventionieren, sondern zusätzlich auch über die Mischkalkulation im Kinderwunschzentrum.

Insofern kann ich die Forderung: „Es muss eine Gesetzgebung her, die die volle Kostenübernahme durch die GKV ermöglicht.“ nur unterstützen. Diese würde endlich die Quersubventionierung von staatlich begünstigten durch staatlich nicht begünstigte Wunscheltern abschaffen.


Auf die populistischen Begriffe „Kinderhandel“ und „bestellte Kinder“ von Herrn Huber (AFD) gehe ich hier nur am Rande ein. Kinder wachsen grundsätzlich erst im Mutterleib. Wenn jemand der Auffassung ist, dass mit Gameten (Samen- oder Eizellen) gehandelt werden würde, dann muss man das im Detail betrachten. Die derzeitige Praxis der Samenspende in Deutschland würde ich keinesfalls unter diesem Begriff führen.


Welche gängigen Scheinargumente, die ein Recht auf Nutzung von Reproduktionsmedizin anzweifeln, wurden in den Redebeiträgen vom 01. Februar 2018 verwendet?

- „Es gibt kein Recht auf Elternschaft“
Dazu hat Frau Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Grüne) in ihrer Rede bereits eine Antwort gegeben: „Es gibt aber ein Recht auf eine Chance auf ein Kind.“

- „Die Eltern nehmen eine egoistische Perspektive ein.“
So gesehen sind alle Menschen egoistisch, die sich einen Kinderwunsch erfüllen. Auch, wenn sie den konventionellen Weg beschreiten. Sollten wir als Gesellschaft wirklich solche Menschen als Eltern bevorzugen, die lieber kinderlos geblieben wären?

- „Die Reproduktionsmedizin ist ein Gewinn bringender Markt.“
Sicher ist sie das. Auch die Chirurgie, die Onkologie und die Pharmakologie sind ein Gewinn bringender Markt. Trotzdem gehen wir zum Arzt und kaufen Medikamente. – Wie viel Gewinn möglich ist, hängt auch von staatlichen Regulierungen ab. Diese stehen Ihnen frei.

- „Das Leben ist ein Geschenk und kein bestellbares Produkt.“
Nicht alle Bürger unseres Landes sind gottesgläubig und es gibt – den internationalen Menschenrechten sei Dank - Religionsfreiheit.
Das Leben wird jedem Menschen von seinen Eltern geschenkt. Auch ungewollt kinderlose Menschen möchten gern Leben schenken. Reproduktionsmedizin kann sie zum Lebenschenken befähigen. Das ist großartig!
Ungewollt kinderlose Menschen wollen sich kein Produkt bestellen, sondern sie suchen Unterstützung bei der Realisierung ihrer Familien. Reproduktionsmedizin nutzen als „Produktbestellung“, das ist eine Außensicht von Menschen, die keine Ahnung davon haben, was ungewollte Kinderlosigkeit bedeutet. Zudem zielt dieses Argumentationsmuster darauf ab, Menschen, die sich bei der Realisierung ihres Kinderwunsches helfen lassen, zu diffamieren!

- „Der Mensch ist ein Geschöpf, entspringend aus schöpferischer Liebe zweier Geschlechter, die sich idealerweise des Kindes annehmen.“
Nein, der Mensch ist ein Lebewesen, entspringend aus der Verschmelzung einer Ei- und einer Samenzelle, idealerweise in Liebe von einer Mutter ausgetragen und idealerweise von mindestens einem Menschen in Liebe aufgezogen.
Kinder werden zwar idealerweise in Liebe gezeugt, aber durchaus nicht immer und auch nicht „schöpferisch“. Fortpflanzungsbehinderte Paare, die medizinische Hilfen nutzen, tun dies jedoch durchaus in gegenseitiger Liebe, denn ein Kinderwunsch entspringt oft aus der Liebe zwischen zwei Menschen (nicht unbedingt zweier Geschlechter!).
Wer sich bei der Realisierung eines Kinderwunsches sogar helfen lässt, nimmt sich selbstverständlich auch des Kindes an. Alles andere würde keinen Sinn machen.

- „Wir sollten lieber die Zahl der Abtreibungen senken und damit die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder erhöhen.“
Gewiss ist es ehrenwert, wenn der Staat Prävention betreibt, um ungewollte Schwangerschaften möglichst zu vermeiden. Es ist auch ehrenwert, schwangere Frauen, die ihr Kind nicht behalten möchten, zu unterstützen und ihnen eine Freigabe zur Adoption oder zur Pflegschaft zu ermöglichen. Bestimmt gibt es an dem bereits bestehenden Prozedere immer Verbesserungsmöglichkeiten, die dazu führen, dass ein paar Prozent mehr Kinder ausgetragen und zur Adoption freigegeben werden.
Das obige Zitat zielt aber nicht in erster Linie auf seinen Inhalt ab, sondern die Aussage wird dazu benutzt, um die Förderungswürdigkeit von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen infrage zu stellen. Und das bei vollem Wissen darüber, dass es nie eine so hohe Zahl von zur Adoption stehenden Kindern geben wird, die der Nachfrage Genüge tut.
Eine kinder- und familienfreundliche Politik wird sich beiden Themen annehmen.

- „Das Geld, das wir dafür ausgeben müssten, benötigen wir an anderer Stelle.“
Mit dieser Argumentation dürften wir für Vieles kein Geld mehr ausgeben. Warum Geld für alte Menschen ausgeben, wenn schon für die Kinder nicht genug da ist? Warum die Anästhesie bei einer Operation bezahlen, wenn wir das Geld besser in die Krebsforschung stecken könnten? (Achtung, Sarkasmus!)
Im Vergleich zu den Gesundheitsausgaben in unserem Land sind die Kosten für Reproduktionsmedizin fast zu vernachlässigen. Die jährlichen Ausgaben von GKV und PKV betragen rund 250 Mrd. €. Die jährlichen Ausgaben für IVF/ ICSI liegen in einer Größenordnung von rund 500 Mio. € (pauschale Schätzung von 100.000 Zyklen lt. D.I.R. * 5.000 €). Das sind nur 0,2% aller Ausgaben der Krankenversicherung. Allein die gesetzlichen Krankenkassen hatten zuletzt einen Überschuss von 2,5 Mrd. € und verfügen über eine Rücklage von 18 Mrd. €. – Die BKK VBU hat 2013 dafür geklagt, um mehr Geld für Kinderwunschbehandlungen ausgeben zu dürfen. Das zeigt die grundsätzliche Fähigkeit und auch die Bereitschaft von Krankenkassen, hier zu investieren.
Zudem entstehen zukünftige Steuerzahler. Die Investition von 20.000 – 25.000 € pro Kind rechnet sich damit um ein Vielfaches!

- „ob ich etwas für förderungswürdig halte, dass es von allen Bürgern bezahlt wird“
Moment mal. In unsere Krankenkassen zahlen (fast) alle Bürger ein. Auch unverheiratete, homosexuelle und unfruchtbare Bürger. Der Gesetzgeber hat bisher veranlasst, dass alle Gruppen, die von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind, sehr wohl reproduktionsmedizinische Behandlungen für verheiratete heterosexuelle eingeschränkt fruchtbare Paare bezahlen müssen, während sie selbst ihre Behandlungen allein finanzieren müssen. – Das ist ungerecht und diskriminierend. Diese Verfahrensweise erweckt auch den Eindruck, dass die von der Kostenübernahme Ausgeschlossenen weniger Wert geschätzt werden. – Gibt es demnächst Krebsvorsorgeuntersuchungen nur noch für Blonde?

- „Die Ehe ist besonders förderungswürdig, weil hieraus von allen Familientypen die meisten Kinder entstehen und die soziale Absicherung am Meisten gewährleistet ist.“
Das ist ein Witz. Weil hier die meisten Kinder entstehen, fördern wir es, damit hier noch mehr Kinder entstehen? Die Aussage zur sozialen Absicherung ist sehr pauschal. Auch viele Kinder alleinstehender Mütter sind sozial gut abgesichert während viele andere Kinder mit verheirateten Eltern sozial schlecht abgesichert sind. – Wollen Sie als nächstes Kinderwunschbehandlungen vielleicht nur noch für Menschen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € finanzieren lassen? Hier wäre die größte soziale Absicherung. … Wobei gerade diese Gruppe tatsächlich in der Lage wäre, ihre Familiengründung mit medizinischer Hilfe selbst zu finanzieren. Deshalb bedeutet die derzeitige Regelung, die Geringverdiener von der Möglichkeit der Familiengründung mithilfe von Reproduktionsmedizin ausschließt, auch eine Selektion zwischen arm und reich.

- Familiengründung mit Samenspende würde das Kindeswohl gefährden und wäre damit ethisch nicht vertretbar.
Dazu verweise ich auf die zahlreichen Erfahrungen des Beratungsnetzwerks BKID, das Ihnen gewiss zusätzlich diverse Studien nennen kann, die keine Kindeswohlgefährdung aufgrund der Samenspende ansich belegen.
Bitte lassen Sie sich auch in diesem Punkt in einem neuen Gesetzgebungsprozess nicht von Vorurteilen leiten, sondern laden Sie Sachverständige ein, die Sie zunächst umfassend informieren!

- „Die Altersgrenzen sind mit Blick auf die Vermeidung von unnötigen Kinderwunschbehandlungen definiert worden.“
Aber nur sehr grob. Die Erfolgsaussichten von 39-, 40- und 41-jährigen Frauen bei IVF oder ICSI unterscheiden sich zumindest kaum. Und auch 24-jährige sind bereits reif genug, um eine Entscheidung für die Nutzung von Reproduktionsmedizin zu treffen. Gerade junge Frauen erleben durch den aufgezwungenen Aufschub in vielen Fällen Nachteile in ihrem Job, denn viele Frauen können durch den erzwungenen Aufschub nicht den günstigsten Zeitpunkt ihrer Berufslaufbahn für die Familiengründung nutzen.


Hier stimme ich wieder mit den Rednern überein: Ja, wir müssen etwas tun, damit wieder mehr Menschen ihr Leben so gestalten können, dass Kinder darin Platz haben!
Die hinter dieser Aussage steckende Intention, die darauf gerichtet ist, von dem Ziel, Familiengründung mit Reproduktionsmedizin mehr zu unterstützen, abzulenken, kann ich jedoch nicht mittragen. Es ist zynisch, auf der einen Seite Menschen, die unter ungewollter Kinderlosigkeit leiden, eine Unterstützung zu verweigern und auf der anderen Seite Geld dafür zu investieren, um Menschen, die sich auch gut ein Leben ohne Kinder vorstellen können, von den Vorteilen einer Familiengründung zu überzeugen.
Der Staat darf gern beide Ziele verfolgen, jedoch nicht eins gegen das andere ausspielen.


Der Antrag der FDP enhält am Rande die Themen Social Freezing, Eizellspende und Leihmutterschaft. Auch dazu mein kurzes Statement:

Social Freezing sollte die Gesellschaft meines Erachtens in solchen Fällen unterstützen, in denen Menschen aus medizinischen Gründen von Unfruchtbarkeit in unmittelbarer Zukunft bedroht sind, z.B. vor einer Therapie gegen Krebs. Weitere Ausnahmefälle sind denkbar, z.B. bei Frauen mit Krankheiten, die dazu führen, dass sie heute kein Kind austragen können, für die aber die berechtigte Hoffnung besteht, dass sie das in mittelfristiger Zukunft könnten, z.B. bei Frauen ohne Gebärmutter, die darauf hoffen, dass in ein paar Jahren die Gebärmuttertransplantation mit hoher Erfolgsquote möglich sein wird.

Eine Förderung von Sozial Freezing für alle halte ich nicht für zielführend, da diese dazu führen würde, dass gesunde Frauen zur Nutzung einer Reproduktionsmedizin ohne Erfolgsgarantie in späteren Jahren gedrängt werden würden.

Zum Thema Eizellspende und Leihmutterschaft sehe ich bei unseren Politikern zu viele Vorurteile. Ich wünschte mir eine umfassende und sachliche Auseinandersetzung mit diesen Themen unter Nutzung bisheriger Forschungsergebnisse und Erweiterung der Forschung, unter Einbeziehung der Lebenswirklichkeit (die Nutzung der Angebote anderer Länder durch Deutsche und das Aufwachsen von tausenden so gezeugter Menschen in unserem Land) und unter Ablegung religiöser Vorbehalte. Unsere derzeitige Gesetzeslage darf infrage gestellt und sollte bestenfalls angepasst werden.


Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße, Rebella
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charlieotte
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Beitrag von charlieotte »

Das hast du toll geschrieben, danke Rebella!
*74
2 Jahre diverse IUI's und Icsi's,
Transfere leider erfolglos

1.EMS, SET HB/1 Tag 6 bei Reprofit Nov17
HCG TF+10: 100
HCG TF+13: 65, leider nur bioch. SS
2.EMS, SET FHB/1 Tag 6 Jan 18
negativ
3.EMS 23.02.18 RF
HCG TF+10: 362
TF+13: 1278
TF+18: 9416
Embryo 8+3 gut 2 cm, alles prima
8+4 Frische Blutung, Hämatom 1,5x1,6 hinter dem Embryo
Sarah_
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Registriert: 06 Jul 2013 15:09

Beitrag von Sarah_ »

Wow, Rebella ich bin sprachlos! Das hast du sehr gut geschrieben! Das sollte erhört werden.
Lieben Gruss

Sarah

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GB:75,Kinderwunsch seit 2009
inaktive Hashimoto/ L-Thyroxin Einnahme
-2009 Elss.
-Sehr niedriger Amh und trotzdem immer genug Antralfolikel
-7 Ivf's/Icsi's- kein Erfolg
- Immunologische Blutuntersuchung bei Dr. Reichel-Fentz
-Partnerimmu., 3x Granocyte, 2x Intralipid, TCM haben nichts gebracht
-Ungünstige Kir-Konstellation, erhöhte Killerzellen, IgG Mangel
-DE: München: Antagonisten Protokoll mit 2x kurzen Einnistungen
-AT: langes Protokoll, keine Einnistung,
2014: Paleo Ernährungsumstellung
-TR: Brüksel Tüp Bebek BTB Klinik: 8. Icsi: 2014/09: 4 Monate Dhea, Q10, Vitamin D, Antagonisten Protokoll mit 10 Tage Estrefam vom 21. Zyklustag, Puregon, Picsi, Hatching, Co-Cultur, Doxycyclin, ab Punktion: Prednisolone, Estrefam, Clexane 40, Progesteron Depot, Ivig
Tipps:
- Dr. Beer Buch " is your body babyfriendly?"
- Agates Thread zum Thema Immunologie im fertilityfriends Uk Forum

TF+11 Blasto. Hcg 416, Progesteron 180
TF+13 Hcg 1400
Ssw6 Herzchen schlägt :-)
Ssw9.4wir sind schon 25 mm groß
Erstsemesterscreening top..endlich aufatmen :-) Sommer 15 Geburt unserer Tochter
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1. Kryo 2018-natürlicher Zyklus ohne Eisprungauslösen und ohne Cortison, sonst alles gleich wie beim letzten Transfer: TF+11 440 hcg, TF+13 1300 hcg


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