Kostenerstattung DKV möglich?Was ist für Steuer zu beachten?

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Allexa76
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Kostenerstattung DKV möglich?Was ist für Steuer zu beachten?

Beitrag von Allexa76 »

Hallo,

wir haben bereits mit der Kinderwunschbehandlung angefangen, ich nehme seit heute Hormone und es soll dann eine ICSI durchgeführt werden.
Ich bin gesetzlich versichert. Da ich über 40 bin, habe ich gar nicht bei meiner Krankenkasse gefragt, ob sie die Kosten übernehmen. Mein Partner ist bei der DKV privat versichert. Er ist der "Verursacher". Er hat nun bei seiner Versicherung angefragt und man hatte ihm gesagt, dass in seinem Vertrag die Altersgrenze von 40 Jahren bei der Frau drin steht und er deshalb keine Kosten erstattet bekommt, also, dass es gar nicht geprüft werden wird. Andernsfalls wären die Erfolgsaussichten und der Verursacher geprüft worden.
Besteht dennoch eine Chance, die Kosten oder einen Teil zu erhalten?
Muss man bei der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung bzgl. Kostenübernahme anfragen oder können wir uns jetzt erstmal auf die Behandlung konzentrieren und die Kostenübernahme dann im Nachhinein angehen?

Und dann hab ich noch eine andere Frage:
Wir sind nicht verheiratet. Die nichtübernommenen Kosten können ja bei der Steuer als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Wer kann diese angeben? Was ist dabei entscheidend? Auf wen die Rechnungen ausgestellt sind? Wer Verursacher ist? Wer die Rechnung bezahlt hat?

Danke für die Hilfe
Allexa
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Else13
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Beitrag von Else13 »

Man kann den Antrag zur Kostenübernahme auch im Nachhinein stellen. Mein Mann, auch Verursacher, ist auch bei der DKV versichert. Mir sagte seine zuständige Beraterin, dass die Altersgrenze mit 40 nicht bei der PKV gilt - prüft das nochmal in seinem Vertrag nach!

Ansonsten wegen außergewöhnlicher Belastung: ich schätze, wenn ihr nicht verheiratet seid, kann man nur diejenigen Rechnungen geltend machen, die auch auf den jeweiligen Namen ausgestellt wurden.
- Diagnose obstruktive Azoospermie im März 2013 (CBAVD mit zwei Mutationen auf dem CFTR- Gen)
- MESA und TESE- OP bei Prof. Schwarzer in München: 12x MESA, 12x TESE- Proben
- 1. ICSI im April 2013: negativ, dann Diagnose Hashimoto
- Insgesamt 11 gute Embryonen (Versuche 1-6) haben sich alle nicht eingenistet
Dann im Dez. 2014: NK-Zellaktivität, TH1/TH2-Ratio und NK-Anteil im Endometrium deutlich erhöht. Behandlung in der 7. ICSI mit Intralipid, Cortison und Granocyte.

- ICSI Nr. 7 trotz 3 guter Embryonen wieder ohne Einnistung. Macht es überhaupt noch Sinn, weiter zu machen? Der Professor sagt ja, wir hätten mit ICSI Nr. 7 den allerersten realistischen Versuch gehabt....also nochmal von vorne, 2 Jahre und 6 ICSIs umsonst.
Nach Antibiotikakur NK-Aktivität im unteren Normbereich
- ICSI Nr. 8 auch nix
- ICSI Nr. 9 wieder negativ
- Eine NC-ICSI hat auch nicht geklappt.
NKa wieder deutlich angestiegen, die Bakterientheorie hat nicht gegriffen, doch autoimmuner Hintergrund. Ohne immunmodulierende Medis wird es nicht gehen...
- ICSI Nr. 11: Das erste Mal Blasto-Transfer....endlich schwanger, aber es ist ein MA wegen einer Trisomie 22 :cry:
- ICSI Nr. 12 negativ
- ICSI Nr. 13 negativ
- ICSI Nr. 14 auch keine Erfolgsgeschichte, nur noch TESE da
- nächster Transfer im ERA-optimierten HRT-Zyklus, Embryonen- Pooling läuft. Zusätzlich aktive Immunisierung.
- genug gepoolt: 3 exp. Blastos, eine frühere und drei vitrifizierte 2PNs: das reicht für drei Transfers :-)
Nach 16 ICSIs im Transfer Nr. 15 nochmal die große Chance: hCG an PU+16 429; PU+19 1465; 5+4: Fruchthöhle und Dottersack; 6+2: Herzschlag; ein Mädchen ...<a href="http://www.smilies.4-user.de"><img src="http://www.smilies.4-user.de/include/Ti ... er_313.gif" border="0" /></a>
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo,

es ist dringend zu empfehlen, dass ihr zeitnah den Versicherungsvertrag bei der DKV prüft.

Wenn im Vertrag explizit eine Altersbegrenzung genannt wird, dann gilt diese auch und ihr habt wenig Aussicht auf Kostenübernahme. Ebenso wenn die Behandlung vor Beginn beantragt werden muss.

Was die steuerliche Absetzbarkeit angeht, hier kann derjenige absetzten, auf den die Rechnung ausgestellt ist.

Alles Gute, Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
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KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

P.S. ich war mal so frei und habe nach den aktuellen Versicheungsbedingungen der DKV gegoogled:

Kinderwunschbehandlung (Inseminationen und künstliche Befruchtung)


Für den Leistungsanspruch müssen die folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
- Bei der versicherten Person muss eine organisch bedingte Sterilität vorliegen, die allein mit Inseminationen / künstlicher Befruchtung überwunden werden kann.
- Ist diese Voraussetzung erfüllt, leisten wir auch für die Behandlung des nicht bei uns versicherten Partners, soweit dieser gegenüber einem anderen Kostenträger keinen Leistungsanspruch hat.
- Bei Behandlungsbeginn hat die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Behandlung erfolgt bei verheirateten bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren.
- Für die gewählte Behandlungsmethode besteht eine Erfolgsaussicht von mindestens 15%.

Wir leisten
- bei der Insemination bis zu sechsmal
- sowie entweder bei der In-vitro-Fertilisation/IVF bis zu dreimal oder
- bei der intracytoplasmatischen Spermieninjektion/ICSI bis zu dreimal.
Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Kinderwunschbehandlung die Ergebnisse der durchgeführten Diagnostik bei beiden Partnern und den Behandlungsplan vorzulegen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattungsleistung.
Quelle: http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/B5 ... 10.pdf?001

Es wäre also zu prüfen, ob Dein Partner diesen Vertrag hat, oder ggf. einen älteren, der hier ggf. nicht so detailliert und für Euch einschränkend ist.

Nochmals alles Gute,
Luzie[/list]
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Allexa76
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Beitrag von Allexa76 »

Danke euch.

Der Vertrag wurde am 30.3.2011 ausgestellt, der Tarif ist VollMed M4-BR4
zum 01.10.2012 hat er den Vertrag auf den Tarif BestMed Premum BM5/0 abgeändert.

Da haben wir wohl Pech gehabt. Schade.


Nochmal zur Steuer: bist du dir sicher, dass es darauf ankommt, auf wen die Rechnung ausgestellt ist? Verursacher ist egal? Oder derjenige, der die Rechnung zahlt?
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo Allexa,

da hat sich Dein Partner leider hinsichtlich der Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung schlechter gestellt. Im Tarif VollMed M4-BR4 gab es keine gesonderten Bedingungen zur künstlichen Befruchtung, da hätte die DKV bei Nachweis der Verursachereigenschaft und einer Erfolgsaussicht von mindestens 15% die Kosten übernehmen müssen: http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/ve ... 81_004.pdf

im Tarif BestMed Premum BM5/0 ist der Passus mit den Altersgrenzen leider drin :-(
http://www.dkv.com/downloads/mydkv/BDK71380.pdf

Damit habt Ihr von der DKV keine Kostenübernahme zu erwarten. Ich würde zeitnah mit der Kiwu sprechen, dass keine Krankenversicherung zahlt und um einen reduzierten Abrechnungsfaktor bitten (das wird bei Selbstzahlern oft gemacht).

Alles Gute, Luzie
Allexa76
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Beitrag von Allexa76 »

Danke dir! Die KiWu weiß schon, dass wir Selbstzahler sind.
Ich werde bzgl. dem reduzierten Abrechnungsfaktor mal fragen.
Vikica
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Beitrag von Vikica »

Ich würde es nochmal bei der DKV probieren. Es gab hier welche die genau dagegen geklagt haben bei deinem Tarif.

Hier nachzulesen:

http://www.kinderwunsch-anwalt.de/dkv-t ... unwirksam/

Ich denke ist einen Versuch wert!
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