Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
wir haben ein gemeinsames Kind und versuchen es jetzt seit über 2,5 Jahren ein 2.zu bekommen.
Ich hatte in 16Monaten bei 11 ES 4x MA und 2x biochemische Schwangerschaften.
2 unter Clomifen Stimulation und GVNP.
Thrombophuliediagnostik ist unauffällig. Auf ihr anraten habe ich im letzten Zyklus ein Scratching mit Endometriumbiopsie machen lassen. Keine Auffälligkeiten gefunden. Plasmazellen nicht erhöht. Auch Killerzellen nicht, ich kenne ihre Ausführungen dazu.
Ich bin jetzt gerade 42 geworden. Ich weiß 40% Fehlgeburten Risiko.
Ehrlich gesagt bin ich sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Was könnte ich noch tun?
LG
Habituelle Aborte
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
eine weitere diagnostische Möglichkeit wäre die Erstellung eines Karyogramms von beiden Partnern. Wobei man sich da nicht soviel erhoffen sollte. Später könnte erwogen werden, ob vielleicht im Ausland eine IVF mit anschließender Präimplantationsdiagnostik sinnvoll sein könnte
.Grüße
Peet
eine weitere diagnostische Möglichkeit wäre die Erstellung eines Karyogramms von beiden Partnern. Wobei man sich da nicht soviel erhoffen sollte. Später könnte erwogen werden, ob vielleicht im Ausland eine IVF mit anschließender Präimplantationsdiagnostik sinnvoll sein könnte
.Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.