Hallo Herr Dr. Peet,
ich bin im Jahr 2007 beim 1. IVF Versuch schwanger geworden und habe 2008 meine Zwillinge entbunden.
Ich hatte damals über 40 Eizellen, 25 ließen sich befruchten. Wir hatten viele Eisbärchen
Nach der Trennung von meinem Mann haben wir diese jedoch vernichten lassen...…
Nun, ein paar Jahre später, habe ich mit meinem neuen Partner einen Kinderwunsch. Ich bin nun 45, er 53 Jahre als. Macht es in diesem Alter überhaupt noch Sinn, eine IVF mit eigenen EZ zu wagen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG
MondStern
IVF mit 46 Jahren?
Moderator: Dr.Peet
IVF mit 46 Jahren?
Wir sind unendlich glücklich und dankbar, unsere Piraten sind da
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Hallo
,statistisch dürfte ihre Schwangerschaftsrate bei unter 5% liegen. Wenn sie dann noch vielleicht 80% Abortgefahr abziehen sind Sie bei 1%. Ob der Aufwand, die Kosten, die Mühe das Wert ist??
Grüße
Peet
,statistisch dürfte ihre Schwangerschaftsrate bei unter 5% liegen. Wenn sie dann noch vielleicht 80% Abortgefahr abziehen sind Sie bei 1%. Ob der Aufwand, die Kosten, die Mühe das Wert ist??
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.