Lieber Dr. Peet,
meine Tochter ist 1,5 Jahre alt und wird noch zum Einschlafen gestillt. Sie bekommt dadurch aber nur noch sehr sehr wenig Milch. Gerade wollen wir wieder starten mit einer Kryo.
Meine Klinik hat mir den Behandlungsplan für einen künstlichen Zyklus mit Östradiol und Progesteron und einer Einnistungsspritze (Triptofem) gemacht. Is es wirklich ok wenn meine Tochter diese Medikamente durch die Muttermilch abbekommt?
Meine natürlichen Zyklen sind seit 10 Monaten bilderbuchmässig und trotzdem will der Arzt aufgrund der besseren Planbarkeit lieber einen künstlichen Zyklus.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Liebe Grüße,
Lisa
Kryo im künstlichen Zyklus bei 1x stillen am Tag
Moderator: Dr.Peet
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Hallo,
ich glaube nicht dass dieses Mikrostillen zum Übergang von nennenswerten Hormondosen führt. Ich würde es auch so machen!
Grüße
Peet
ich glaube nicht dass dieses Mikrostillen zum Übergang von nennenswerten Hormondosen führt. Ich würde es auch so machen!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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