Guten Tag Herr Dr. Peet,
ich habe folgende Frage bezüglich der COVID-19 Booster Impfung:
Grundsätzlich möchte ich mich zum dritten Mal gegen Corona impfen lassen und könnte in der nächsten Woche einen Impftermin wahrnehmen.
Vor dem Hintergrund der künstlichen Befruchtung und gewünschten Schwangerschaft bin ich jedoch sehr verunsichert diesen anzunehmen. Ich hatte am Samstag 11.12.2021 einen Transfer eines 4-Zeller und einem 8- Zeller (Punktion +3) und möchte diesen natürlich nicht gefährden.
Wozu raten Sie mir? Stufen Sie die Booster Impfung als unbedenklich für die Einnistung des Embryo ein oder würden Sie eher noch damit warten und diese erst in einer bestimmten Schwangerschaftswoche?
Vielen Dank im Voraus für Ihren ärztlichen Ratschlag.
Booster Impfung an PU +12
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
ich würde nur eine Impfung 4-5 Tage vor und nach dem Transfer ungünstig finden.
Grüße
Peet
ich würde nur eine Impfung 4-5 Tage vor und nach dem Transfer ungünstig finden.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.