Lieber Dr. Peet
Ich gelange noch mit einer zweiten Frage an Sie.
Der letzte Zyklus war ein Transfer im Natürlichen/Unterstützten Zyklus.
An Zyklustag 11 wurde bei Oestradiol 755pmol/L, LH 39.9 U/L und Progesteron 0.8nmol/L am selben Abend mit Ovitrelle den Eisprung ausgelöst. Am nächsten Tag um 11:00 Uhr musste ich mit Utrogestan 2x400mg pro Tag beginnen. Embryotransfer 6 Tage nach Progesteron beginn, sprich Zyklustag 17.
Die Kliniken waren sich bezüglich Eisprungdatum resp. Transferdatum nicht einig. Was empehlen Sie? trotz LH Anstieg den Embryotransfer 7 Tage nach Ovitrelle durchzuführen oder wie die Klinik in der Schweiz geraten hat- am Tag nach Auslösen mit Progesteron zu beginnen?
Gibt es eine Leitlinie?
Kan ein zu füher Progesteron-Beginn den Eisprung verhindern und wäre das für die Einnistung relevant?
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Nuura
Transfer im natürlichen Zyklus
Moderator: Dr.Peet
Re: Transfer im natürlichen Zyklus
Hallo,
bei dem LH war am nächsten Tag mit ES zu rechnen. Dann ab dem nächsten Tag Prog und am 5. Prog.tag Blastotransfer.
So wäre es richtig!
Grüße
<peet
bei dem LH war am nächsten Tag mit ES zu rechnen. Dann ab dem nächsten Tag Prog und am 5. Prog.tag Blastotransfer.
So wäre es richtig!
Grüße
<peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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