Hallo Herr Dr. Peet,
Ich bin 25, mein Mann 40. Er hat keine Samenleiter und daher Azoospermie. Sonst alles okay.
Bei mir Genetik, Gerinnung, Bauch-/Gebärmutterspiegelung, Killer-/Plasmazellen, Schilddrüsen- und Hormonwerte unauffällig. AMH bei ca. 4.
Leider bis jetzt 5 ICSIS, eine Kryo und 5 donogene IUI mit Samenspende erfolglos. Jedoch nach der 3. icsi eine Zwillings-SS bis zur 9. Woche.
Die transferierten Embryonen waren von guter Qualität.
Ist eine Eizellspende bei uns sinnvoll? Oder liegt das Problem an meinem Körper, sodass eher eine Leihmutter in frage kommen würde?
Lg !!!
Macht EZS Sinn?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
wenn sie in der 3. ICSI eine Schwangerschaft erreicht haben haben Sie doch die Chance, dass es noch klappt. Warum dann überhaupt die Frage nach Eizelle Spende oder gar Leihmutterschaft?
Grüße Peet
wenn sie in der 3. ICSI eine Schwangerschaft erreicht haben haben Sie doch die Chance, dass es noch klappt. Warum dann überhaupt die Frage nach Eizelle Spende oder gar Leihmutterschaft?
Grüße Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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