Danke nochmal!
Ich hab dort jetzt mal ne Anfrage gestartet und werde natürlich berichten.
Ungerechtfertigte(?)Ablehnung Kostenübernahme IVF gesetzl KK
Moderator: RA Wagner
GKV: Bearbeitungsfrist von Widersprüchen
Ergänzend zu den Hinweisen von luzie773 zur Bearbeitungsfrist eines Widerspruches: Kommt die Widerspruchsstelle ihrer Verpflichtung zum Erlass eines Widerspruchsbescheides nicht nach kann beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Gemäß § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) muss aber eine Untätigkeit von länger als drei Monaten vorliegen.
RA Wagner
RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Entschuldige, deinen Beitrag muss ich gestern übersehen haben.Spaghetti hat geschrieben:Ich glaube auch, dass ein KK-Wechsel schneller von statten gehen würde als eine Klage. Und irgendwie hat die KK es ja nur verdient, euch als Mitglieder zu verlieren. An eurer Stelle würde ich mich mal über einen Wechsel informieren. Kleiner Tipp: Die BKK VBU übernimmt 75% der Kosten einer Behandlung! Da würdet ihr gegenüber eurer KK wahrscheinlich noch mal Kosten sparen *wenn eure KK denn bezahlen würde*. Darf ich mal fragen bei welcher Kasse ihr momentan seid?
LG
Wir sind bei einer IKK.
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit es tatsächlich "Strafe" ist, uns drei Mitglieder zu verlieren...
Neuigkeiten
Es gibt Neuigkeiten.
Nachdem trotz allem die KK ihre Ablehnung weiterhin mit abstrusen Begründungen vertrat. Bat ich also doch familienangehörige (dort tätig) um Hilfe. Zuerst ohne Erfolg, es hieß sie bleiben dabei.
Dann tauchte über Nacht doch noch etwas auf, so dass sie ihre Meinung revidierten und die Kostenübernahme genehmigten.
Denn es ist tatsächlich so, wie wir alle sagen.
Die IUI Versuche dürfen nicht auf IVF Versuche angerechnet werden.
Somit besteht definitiv nach drei negtiven stimulierten IUIs weiterhin der volle Anspruch auf Kostenübernahme der IVF oder ICSI Versuche.
Nachdem trotz allem die KK ihre Ablehnung weiterhin mit abstrusen Begründungen vertrat. Bat ich also doch familienangehörige (dort tätig) um Hilfe. Zuerst ohne Erfolg, es hieß sie bleiben dabei.
Dann tauchte über Nacht doch noch etwas auf, so dass sie ihre Meinung revidierten und die Kostenübernahme genehmigten.
Denn es ist tatsächlich so, wie wir alle sagen.
Die IUI Versuche dürfen nicht auf IVF Versuche angerechnet werden.
Somit besteht definitiv nach drei negtiven stimulierten IUIs weiterhin der volle Anspruch auf Kostenübernahme der IVF oder ICSI Versuche.
Hallo mimi09,
ich freue mich, dass Sie sich durchsetzen konnten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim IVF-Versuch.
Vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Aussagen der Krankenkasse sollten Sie vor dem Beginn der IVF-Behandlung die Kostenübernahme schriftlich zugesichert bekommen.
Ihr RA Wagner
ich freue mich, dass Sie sich durchsetzen konnten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim IVF-Versuch.
Vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Aussagen der Krankenkasse sollten Sie vor dem Beginn der IVF-Behandlung die Kostenübernahme schriftlich zugesichert bekommen.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de