Ungerechtfertigte(?)Ablehnung Kostenübernahme IVF gesetzl KK

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

mimi09
Rang0
Rang0
Beiträge: 24
Registriert: 13 Dez 2011 20:36

Beitrag von mimi09 »

Danke nochmal!

Ich hab dort jetzt mal ne Anfrage gestartet und werde natürlich berichten.
RA Wagner
Rang0
Rang0
Beiträge: 122
Registriert: 05 Apr 2012 14:26

GKV: Bearbeitungsfrist von Widersprüchen

Beitrag von RA Wagner »

Ergänzend zu den Hinweisen von luzie773 zur Bearbeitungsfrist eines Widerspruches: Kommt die Widerspruchsstelle ihrer Verpflichtung zum Erlass eines Widerspruchsbescheides nicht nach kann beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Gemäß § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) muss aber eine Untätigkeit von länger als drei Monaten vorliegen.

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
mimi09
Rang0
Rang0
Beiträge: 24
Registriert: 13 Dez 2011 20:36

Beitrag von mimi09 »

Spaghetti hat geschrieben:Ich glaube auch, dass ein KK-Wechsel schneller von statten gehen würde als eine Klage. Und irgendwie hat die KK es ja nur verdient, euch als Mitglieder zu verlieren. An eurer Stelle würde ich mich mal über einen Wechsel informieren. Kleiner Tipp: Die BKK VBU übernimmt 75% der Kosten einer Behandlung! Da würdet ihr gegenüber eurer KK wahrscheinlich noch mal Kosten sparen *wenn eure KK denn bezahlen würde*. Darf ich mal fragen bei welcher Kasse ihr momentan seid?

LG
Entschuldige, deinen Beitrag muss ich gestern übersehen haben.

Wir sind bei einer IKK.
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit es tatsächlich "Strafe" ist, uns drei Mitglieder zu verlieren...
mimi09
Rang0
Rang0
Beiträge: 24
Registriert: 13 Dez 2011 20:36

Neuigkeiten

Beitrag von mimi09 »

Es gibt Neuigkeiten.
Nachdem trotz allem die KK ihre Ablehnung weiterhin mit abstrusen Begründungen vertrat. Bat ich also doch familienangehörige (dort tätig) um Hilfe. Zuerst ohne Erfolg, es hieß sie bleiben dabei.
Dann tauchte über Nacht doch noch etwas auf, so dass sie ihre Meinung revidierten und die Kostenübernahme genehmigten.

Denn es ist tatsächlich so, wie wir alle sagen.

Die IUI Versuche dürfen nicht auf IVF Versuche angerechnet werden.
Somit besteht definitiv nach drei negtiven stimulierten IUIs weiterhin der volle Anspruch auf Kostenübernahme der IVF oder ICSI Versuche.
RA Wagner
Rang0
Rang0
Beiträge: 122
Registriert: 05 Apr 2012 14:26

Beitrag von RA Wagner »

Hallo mimi09,

ich freue mich, dass Sie sich durchsetzen konnten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim IVF-Versuch.

Vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Aussagen der Krankenkasse sollten Sie vor dem Beginn der IVF-Behandlung die Kostenübernahme schriftlich zugesichert bekommen.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
mimi09
Rang0
Rang0
Beiträge: 24
Registriert: 13 Dez 2011 20:36

Beitrag von mimi09 »

Danke, allerdings werden wir trotzdem wechseln und hoffen, dass die neue KK da kompetenter ist. Somit dauerts noch etwas bis zum Versuch.
Gesperrt

Zurück zu „Kostenerstattung GKV und PKV bei klein-putz“