Ungünstigster Fall

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Moderator: RA Wagner

RA Wagner
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Wechsel der Krankenkasse

Beitrag von RA Wagner »

Hallo darkman25,

aus der von Ihnen genannten Quelle ergibt sich, dass die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Regelung in der Satzung anpassen und ihren Anteil bei einer Kinderwunschbehandlung auf 62,5 % erhöhen wird. Mit Änderung der Satzung haben die bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland versicherten Mitglieder einen Anspruch auf Erstattung in der vorgenannten Höhe. Eine Kulanz der Krankenkasse liegt somit nicht vor. Vielmehr wird hier die neue gesetzliche Möglichkeit genutzt, dass den Versicherten im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung ein höherer als nach dem Gesetz zustehender Anteil gewährt wird.

Zu Ihrer Frage: Ein Sonderkündigungsrecht ist für mich nicht erkennbar. Gemäß § 175 SGB V besteht jedoch ein Wahlrecht, so dass Sie die Krankenkasse wechseln können. Bitte berücksichtigen Sie, dass nach einem Wechsel man an die Krankenkassenwahl mindestens 18 Monate gebunden ist.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Hallo Herr Wagner, hallo Mädels,

da in meinem gesonderten Thread keiner antwortet, stell ich die Frage hier nochmal:

Die GKV meines Mannes prüft gerade die Kostenerstattung. (Mann - GKV - Verursacher / Frau - PKV - gesund)

Nun teilte mir die GKV mit, sie würden die Originalrechnung für die ICSI (die Rechnung, auf der meine und die extrakorporalen Kosten stehen) benötigen und ich könne die auch nicht zurückbekommen.
Die GKV müsse diese behalten, da sie schließlich etwas erstatten und entsprechend in ihren eigenen Unterlagen das Original aufbewahren müssen. Sonst könne ich ja quasi beim Finanzamt oder
wer weiß wo die kompletten Kosten nochmal geltend machen/abrechnen.

Haben die Recht? Schließlich haben wir die Rechnung bezahlt und den größeren Teil tragen wir selbst, welchen Nachweis haben wir denn, wenn wir das Original herausgeben?

Wie war das bei Euch?

Was habe ich rechtlich in der Hand, um meine Originalrechnung zu behalten?

Danke schonmal,

Gruß Amidala
Inselchen
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Beitrag von Inselchen »

hallo amidala,

ich kann dir bei den rechtlichen sachen leider nicht weiterhelfen, aber ich habe, zumindest von meinem vorherigen kiwuz, jede rechnung doppelt bekommen, so dass sich das problem gar nicht stellte. frag doch mal in deiner praxis nach, ob das möglich wäre!
nach 5,5 jahren unerfülltem kinderwunsch kam das glück auf anderem weg zu uns - a. geboren am 26.03.2013 :)!!!

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Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Ja, eine Kopie hab ich auch bekommen von der Kiwu, wollte eben gern mein Original behalten.

Danke jedenfalls
Inselchen
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Beitrag von Inselchen »

woran erkennt man denn bei deiner rechnung original und kopie? bei mir sah beides gleich aus, da war keine unterschrift oder ähnliches drauf.
nach 5,5 jahren unerfülltem kinderwunsch kam das glück auf anderem weg zu uns - a. geboren am 26.03.2013 :)!!!

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Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Bei mir steht auf dem Original "Original" und auf der Kopie "Duplikat" drauf.
Inselchen
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Beitrag von Inselchen »

ach so, das erklärts *g* . sprich doch nochmal mit der praxis und erklär die situation. wenn du eine steuererklärung machst brauchst du doch die originalrechnung um evtl. etwas erstattet zu bekommen! viell. bekommst du ein neues original, ich würds zumindest versuchen bevor du mit der KK lange diskutieren musst.
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Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Danke Inselchen, so werd ich es versuchen!

LG
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

@Eisbärfrau

Um mal kurz ein paar Informationen einzuwerfen:

Meine Beihilfe hat anstandslos ihre 25% aller meiner Kosten erstattet, ohne wenn und aber und anhand von Kopien (sogar für die Zusatzleistungen Assisted hatching und Embryo Glue)!!!
Bleibt zwar der große Batzen immer noch an uns hängen, aber ich bin froh, dass ich jetzt "nur" mit der GKV streiten muss.
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