Hallo Dr.Peet,
Ich habe meine Insulinwerte im November bestimmen lassen da kam raus:
GLUCP-1 = 100
HBA1CI = 37,5
HBA1C = 5,6
Daraufhin wurde mir geraten, hier in der Gruppe, ich soll noch ein OGGT Test machen und meine Cholesterinwerte bestimmen lassen.
ich habe jetzt meine Cholesterin Werte bestimmen lassen:
mein CHOL 247,
mein HDL 72,
mein LDL/HDL 2,1,
mein LDL 148
und mein TRIG 162.
Das Cholesterin und das LDL ist ja zu weit oben, nächste Woche habe ich auch diesen OGTT Test aber ich glaube es sieht jetzt schon nicht gut aus. ich wollte nächsten Monat einen Transfer machen,weil ich jetzt wieder 3 Monate nicht konnte. Muss ich erst meine Werte in den Griff bringen? Ich bin 47 und mach eine EMS, ich will natürlich nicht noch mehr Zeit verlieren...
LG Lilli
Zu hohe Cholesterin und Zuckerwerte, Transfer?
Moderator: Dr.Peet
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Hallo,
der OGTT ist sicher eine gute Idee. Die Fettwerte besprechen Sie mit Ihrem Internisten,. So wie die Werte sind, steht Ihrer Therapiefortsetzung nichts im Wege.
Grüße
Peet
der OGTT ist sicher eine gute Idee. Die Fettwerte besprechen Sie mit Ihrem Internisten,. So wie die Werte sind, steht Ihrer Therapiefortsetzung nichts im Wege.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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