Verfassungsklage gegen § 27a SGB V: Sterilität als Krankheit

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Ella
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Verfassungsklage gegen § 27a SGB V: Sterilität als Krankheit

Beitrag von Ella »

Vorbemerkung von Andreas:
Weitere Beiträge zur Verfassungsklage gibt es im Ordner "§ 27 a SGB V verfassungswidrig ?"
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16075

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Hallo ihr Lieben,
so gehts nicht weiter...
Ich dreh noch durch, weil ich mich so verkannt und diskriminiert fühle, weil einfach vom Gesetzgeber gesagt wurde, KB sei keine medizinisch notwendige Maßnahme... Das heißt indirekt, wer sich's nicht leisten kann, soll darauf verzichten. Sollen wir das wirklich?! Das gibt all denen Recht, die schon immer der Meinung waren, KB zu machen, hieße das "Schicksal" bezwingen wollen und Unfruchtbarkeit sei irgendwas anderes, jedenfalls keine Krankheit! Das ist doch kompletter Blödsinn und im Vergleich mit Nasenscheidewand-OPs, Psychotherapien u.v.m. (Maßnahmen, die auch auch nicht lebensrettend sind), meiner Meinung nach überhaupt nicht haltbar. Das Leiden an der ungewollten Kinderlosigkeit ist definitiv um einiges größer als an den meisten anderen Krankheiten. Kinder zu bekommen ist auch Teil meines Rechts auf persönliche Entfaltung.
DAS MUSS MAN DOCH MAL VOM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVG) KLÄREN LASSEN KÖNNEN!!!
Es gab doch auch schon einige Urteile "im Kleinen", wo die Gericht Unfruchtbarkeit durchaus als Krankheit anerkannt haben und z. B. die Bundeswehr zur Zahlung der KB verdonnert haben.
Wir könnten allein mit einem Prozess viel dafür tun, dass KB in Deutschland endlich ein anderes Gesicht bekommen könnte.
Wer kennt einen guten Anwalt, der sich mit solchen Fragen auskennt? Und vor allem: wer würde mit uns einen Beratungstermin zu dem Thema vereinbaren um die Möglichkeit einer Sammelklage zu erörtern? Vors BVG zu ziehen wäre schon eine größere Sache und sicher mit einigen Kosten verbunden. Deswegen müssten wir auf jeden Fall ein paar mehr Leute sein...
Ich weiß, es gibt z. B. von Andreas das Argument gegen die Anerkennung als Krankheit, dass Paare mit idiopathischer Sterilität dann ausgeschlossen seien von der Kostenerstattung. Das ist für mich aber nicht unbedingt gesagt. Der Krankheitscharakter hängt aus soziologischer Sicht nicht von der körperlichen Ursache ab, sondern resultiert doch aus der Einschränkung der Autonomie der Betroffenen!
Ich bin bestimmt nicht die erste, die sich in dieser Richtung Gedanken macht, oder?
Lieben Gruß,
Ella[/b]
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hallo Ella,

Du hast völlig Recht und bist auch sehr mutig. Ja, du solltest mit Andreas so etwas planen. Ich habe verstanden hier im Forum gibt es Anwälte oder zumindest Juraexperten.
Ich wollte nur eine Bemerkung hier machen. Ich habe auch gelesen die Meinung von Andreas und ich finde sie nicht begründet.
Idiopatische Unfruchtbarkeit ist auch die Folge von Krankheit. Unter dieses breite Name (warum kommt mir "die Name" und nicht "der Name" im Kopf, es klingt mir weiblich viel besser?!) werden Fälle gesammelt die angeblich keinen organischen Grund haben, oder die nicht geklärt sein konnten.Es kann verschiedene Gründe geben für dieses Fälle: immunologische, neuro-psychische,genetische etc.
Diese alle Gründe sind auch medizinische Probleme, nur kann man sie nicht richtig herausfinden, oder feststellen.
Eine Unfruchtbarkeit total ohne Grund oder nur so als Mode, gibt es nicht.
Also diese Fälle müßen nicht zur Seite geschmissen werden.
Wenn sich ein gutes Anwalt damit beschäftigen würde, würde er bestimmt gewinnen.
Das mit dem Bundeswehr, haben manche versucht zu erklären, wäre eine Ausnahme von der Regel, wäre ein anderes Problem. Ich denke aber es ist eigentlich nicht so, es ist ein Schritt in diesem Kampf.
Übrigens ich las in einen Ordner hier eine Statistik, gefunden von Birgit, über die Leute im Bundestag(rat). Es gibt dort viele Kinderlose, mit dem Kanzler an der Spitze. Ich frage mich dann wieso konnten sie so einen Gesetz wählen?
Wieso verstehen sie uns nicht?
Es könnte nur eine Antwort geben: sie sind alle gewollt kinderlos.

Viel Erfolg,
Ruxi
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hallo Ella,

zu den angesprochenen Aspekten hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht :

1. “idiopathisch“


bedeutet in der Medizin nicht, daß keine Krankheit vorliegt.( gib z.B.mal bei http://www.m-ww.de/ in der Suchmaske den Begriff idiopathisch ein - > dort wird auf 17 Erkrankungen hingewiesen, natürlich gibt es sehr viel mehr im Moment - abhängig von Forschungsergebnissen - als idiopathisch definierte Erkrankungen..)


siehe meine Antwort auf Andreas -> http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... c&start=20



2. gibt es gesetzliche / versicherungstechnische Hinweise/ Belege dafür, daß “Sterilität“ als Krankheit oder Behinderung/ körperliche Funktionseinschränkung in D anerkannt wird ?

nachdem was ich dazu gefunden habe ( ICD10 + AHPs, siehe link) meine ich, schon -> http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16441



3. gibt es Gesetze, die sich auf das Gründen einer Familie und auf das Verbot von Diskriminierung ( bei Behinderung) beziehen ?

dazu habe ich 3 Gesetze gefunden:

laut geltender “Charta der Grundrechte der europäischen Union “ ( = EU-Charta):
Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.

Artikel 21 Nichtdiskriminierung

(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
Und laut der Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen ( UNO)
Artikel 16

(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen...

http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr
Viele Grüsse,

Birgit

Nachtrag:

4. Selbst eine Sachverständige des Bundesgesundheitministeriums
Prof. Gisela C. Fischer befürwortet eine Anerkennung als Krankheit:


„ falsches Signal“ http://www.fertinet.de/news/temp/Fischer-gpk-08-03.pdf

„.. Die Fortpflanzungsfähigkeit gehört zu den biologischen Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens wie Ernährung, Bewegung oder Kommunikation. Störungen derselben stellen somit ein erhebliches biologisches Defizit dar. Während Nachfolgeschaft einerseits die staatstragende Grundvoraussetzung jeder Gesellschaft ist, bildet sie heute in den Zivilisationsgesellschaften einen der bedeutendsten Bestandteile eines selbstgewählten Lebensentwurfs. Fehlen die Voraussetzungen für eine der entscheidenden lebensplanerischen Verwirklichungen, so entsteht aus dem biologischen Defekt ein gravierendes Defizit auf der Ebene der individuellen Lebensverwirklichung und der gesellschaftlichen Überlebensfähigkeit.

...Mit der Erstattungsfähigkeit medizinischer Leistungen, die zur Kompensation des biologischen Defizits Unfruchtbarkeit führen, werden diese Zusammenhänge anerkannt. Insbesondere wird anerkannt, dass hier eine mit der Systematik der medizinischen Krankheitslehre vereinbare Störung im Organismus vorliegt.

...Krankheit bezeichnet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes einen regelwidrigen Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele, welcher der Krankenbehandlung bedarf.
Im hier gegebenen Zusammenhang hat sich die Rechtssprechung mit der Anerkennung einer ungewollten Kinderlosigkeit als Krankheit sowie mit der Frage, in wie weit die extrakorporale Befruchtung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt, auseinandergesetzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 (5) fest, dass ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand der Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. Ferner stellt der BGH (sinngemäß) fest, die extrakorporale Befruchtung stelle, sofern sie die einzige Methode zur Wiederherstellung der Fortpflanzungsfähigkeit ist, eine medizinisch notwendige Maßnahme dar (vgl. auch OLG Nürnberg, Urt. v. 27.5.1993) (6).“
(Frau Fischer ist Professorin an d. med.Hochschule Hannover / medizin. Soziologie/ Sexualmedizin und seit 8/03 Mitglied im Sachverständigenrat des “konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“/ Bundesministerium f. Gesundheit und Soziale Sicherung )
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colonia
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Mögliche Ursachen

Beitrag von colonia »

Hallo!

Ich habe neulich folgende Meldung gefunden:


Söhne von Raucherinnen haben weniger Spermien


01.07.2003
Söhne, deren Mütter während der Schwangerschaft mehr als 10 Zigaretten pro Tag rauchten, haben eine geringere Spermienzahl als solche von Müttern, die nicht rauchten. Das sind die Ergebnisse einer dänischen Studie.

Dänemark ist das Land mit der höchsten Raucherquote in Europa. Die Forscher berichten, dass die Söhne von Raucherinnen tendenziell auch niedrigere Hormonwerte haben, die für die Spermienproduktion verantwortlich sind, und ihre Spermien weniger dicht als im Durchschnitt sind.

Die Forscher untersuchten die Spermien und Blutwerte von 316 Männern zwischen November 1999 und Mai 2000. 265 Mütter dieser Männer füllten einen Fragebogen aus, wieviel sie während der Schwangerschaft geraucht hatten.

Die Forscher fanden heraus, dass die Spermiendichte nur halb so gross war, wie die von Männern, deren Mütter nicht geraucht hatten. Ausserdem hatten sie eine deutlich geringere Spermienanzahl und geringere Spiegel an Inhibin B, einem Hormon, das für die Spermienproduktion verantwortlich ist.

Quelle: Epidemiology 2003;14:278-286.

Das wäre doch vielleicht auch eine Ursache die in den Bereich “idiopathisch“ fällt?
Man kann nicht definitiv nachweisen daß dies im Einzelfall der Grund ist, aber es könnte ein Grund sein, oder?

Gruß colonia
Wunderbares Licht

Jeder Augenblick,
in dem zwei Seelen
sich füreinander öffnen,
ist ein wunderbares Licht
in einer Welt, die dunkel ist
vor Lieblosigkeit.

Hans Kruppa




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Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

gerne greife ich Ellas Idee der Verfassungsklage auf. Ich habe daher die Überschrift griffiger formuliert und den Beitrag oben fixert.

Leider fehlt mir die Zeit, mich selbst intensiv mit der Verfassungsklage zu befassen. Ich schlage vor, dass sich eine kleine Gruppe dieser Frage annimmt.

Wer hat sich schon mit der Verfassungsklage befasst?
1) Zuckerhuhn: http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=16075

2) Carsten&Astrid: sie beraten bereits mit einem Anwalt über die Verfassungsklage.

@ Ella, Birgit~: ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Kontakt mit Zuckerhuhn, Carsten&Astrid und anderen aufnehmen würdet und das Projekt "Verfassungsklage" übernehmen könntet.

Hier ein paar Gedanken von mir:
1) Erkundigt Euch, ob es eine Frist zur Verfassungklage gibt. Diese könnte sich auf das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes beziehen.
2) Eine Verfassungsklage ist teuer.
3) Gewöhnlich steht das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Entscheidungsspielraum zu. Mit der ersatzlosen Streichung von Kiwu wäre es in Karlsruhe leichter geworden.
4) Gerichtsurteile: ich habe einige Urteile zu Kiwu gesammelt, die ich Euch gerne zur Verfügung stellen kann.

Viele Grüße und viel Erfolg für das Projekt "Verfassungsklage". Andreas
Ovaria
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Beitrag von Ovaria »

Hallo Andreas + Ella + Interessierte,

wir möchten einfach mal unseren Respekt und unsere Sympathie für diese Initiative zum Ausdruck bringen.
Wir möchten das unterstützen und die "Arbeitsgruppe" bitten zu prüfen, ob sowas immer nur als Einzelklage geht (sauteuer!) oder auch als Sammelklage möglich wäre. Daran würden wir uns mit möglichst vielen anderen betroffenen Paaren u.U. beteiligen oder zumindest finanziell zum Gelingen beitragen wollen....so wie es uns eben möglich wäre. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn sich hier möglichst viel Paare anschließen könnten!

Liebe Grüße von

Ovaria und Mann
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Ovaria,

danke für Deinen Beitrag.

Sammelklage? Nach meiner Kenntnis muss ein einzelnes Paar vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Eine Sammelklage gibt es nicht. Wenn wir wissen, was die Einzelklage kostet, müssen wir klären, wie wir es finanzieren können.

Viele Grüße. Andreas
Ella
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Beitrag von Ella »

Für die Klage bin ich auch gerne bereit, Geld dazuzugeben!
Für meine Behandlung jedoch nur im Rahmen der Zuzahlungen für andere OPs, Medikamente etc. ...
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hallo Andreas,

Du hast mich kürzlich zu meinem Hintergund gefragt ... mit Jura usw. habe ich weder von d. Ausbildung her noch privat zu tun, sondern eher ein wenig mit dem medizin. Bereich ...

(die dringende jurist. Notwendigkeit eines Testaments für uns “ Kinderloses Ehepaar“ hat mir damals eigentlich schon ziemlich gereicht )

Die zunehmend Kinderlosen zugewiesene “Sündenbockrolle“ u. “Abstrafungspläne“ ,
welche z.B. christl. orientierte Politiker wie Merkel , Stoiber und Sozialrichter Borchert,
oft unter Verwendung von Stereotypen medial propagieren ,

... ganz abgesehen von den “qualifizierten“ Statements der grünen Gesundheits -“Expertin“ Biggy Bender ...
zur geplanten Komplettstreichung der Behandlungskosten der KB letztes Jahr ...

...und insbesondere solche ( sonst eigentlich positiven) Begriffe wie “Humankapitalbildung“ und “Nachhaltigkeit“ im neuen Zusammenhang, nämlich einer politischen Bewertung / Berechnung der Fortpflanzungsfähigkeit der Bürger ...


..fand ich so diskriminierend , unzulässig und ungerecht, (ähnlich wie das Ella das oben darstellt..)

daß ich online - primär für mich selbst- viel gesucht habe, um mich irgendwie optimistischer zu stimmen,
.Analysen, Gegenstimmen, Gesetze, Studien, Fürsprecher ?..
..und dann beruhigenderweise manches auch hier im Forum dazu gefunden und manches selbst gepostet habe.

Mein Wunsch zur Anerkennung von Unfruchtbarkeit als Krankheit und/oder körperliche Funktionseinschränkung ( im Sinne einer Behinderung) ist natürlich solidarisch gemeint mit allen,
für die ein Fortführen der Kiwu-Behandlung medizinisch sinnvoll aber eben nicht finanzierbar ist,..

aber wie ich finde, eben auch für diejenigen, welche trotz Therapieversuchen endgültig Kinderlos bleiben.

Meine ambivalente Situation ist leider, daß ich mich seit letztem Spätsommer bemüht habe, mehr Abstand vom Kinderwunsch zu nehmen, trotz minimaler Hoffnung ..und hier trotzdem aus o.g. Motivation in den Foren mitdiskutiert habe.

Tatsache ist aber .. in 3 Monaten werde ich 42 ( genauer beende mein 42. LJ )... Statistiken dazu sind hinreichend bekannt..

...mit einer Teilnahme am Projekt Verfassungsklage fühle ich mich auch daher wirklich - nicht nur als Nichtjuristin –
situativ überfordert..


Viele Grüsse,

Birgit
Ella
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Beitrag von Ella »

Jede/r der ein wenig empfindsam ist oder einen geschultes Auge für Diskriminierungen entwickelt hat, weiß wo der Hase langläuft! Die Kostenstreichung hat eben auch Auswirkungen auf das gesamte, eh schon miserable Ansehen von uns, die IVF machen. Hinzu kommt der zunehmende Druck auf Kinderlose allgemein, wie du so schön sagst. Wir stehen vor solch einer Betonmauer, ich sehe wirklich nur die Möglichkeit der Klage!
Birgit, ich kann dich bestens verstehen. Die Arbeit an unserer Homepage und das alles tut mir persönlich auch eher schlecht als gut, weil ich mich permanent mit dem Thema beschäftige und so keine Distanz dazu kriege. Aber ich denke, dass ich das tun muss, weil ich ja auch meine eigene Situation verbessern will. Und wir haben ja noch alle Möglichkeiten vor uns.
Tatsache ist ja auch, dass es vielen hier viel zu schlecht geht und vor allem, dass viele ein unterschwelliges, gesellschaftlich implantiertes Schuldgefühl daran hindert, offensiver für ihre Recht einzutreten, weil sie's eben selbst nicht so ganz glauben, dass sie eine Krankheit wie jede andere haben!
Ich wünsche Dir, dass Du es schaffst mit deiner eigenen Situation gut umzugehen. Wir kriegen das schon hin....
Alles Liebe,
Birgit
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
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