Erstes deutsches Retortenbaby mit getestetem Erbgut geboren

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Schneeflöckchen
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Erstes deutsches Retortenbaby mit getestetem Erbgut geboren

Beitrag von Schneeflöckchen »

Hallo, hab bei uns in der Zeitung (30.09.04) folgenden Artikel gelesen und dachte es könnte die eine oder den anderen interessieren.

Hab den Artikel von einer anderen Zeitung hier rein kopiert und hoffe das dies so i.O. geht?!


Erstes deutsches Retortenbaby mit getestetem Erbgut geboren

dpa HAMBURG/REGENSBURG. Erstmals ist in Deutschland ein Retortenbaby zur Welt gekommen, dessen Erbgut vor der Einpflanzung in den Mutterleib getestet worden war. Mit Hilfe der so genannten Polkörperdiagnostik hatten Ärzte bei dem im August in Regensburg geborenen Jungen eine seltene Erbkrankheit ausgeschlossen.

Das Regensburger Zentrum für Gynäkologische Endokrinologie bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“.

Bei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird ein auch natürlicherweise abgestoßener Teil der Eizelle untersucht. Auf diese Weise lässt sich nur das Erbgut testen, das von der Mutter stammt, nicht aber jenes von väterlicher Seite. Die Methode ist im Gegensatz zur Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der das Erbgut des gesamten Embryos getestet wird, in Deutschland nicht verboten.

In dem Fall war in der Familie der betroffenen Frau eine seltene Erbkrankheit aufgetreten. Mittels der PKD seien in dem Zentrum in Regensburg die entsprechenden Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib aussortiert worden, sagte die Mitarbeiterin Ute Hehr. „Ein Teil der Eizellen haben die Krankheit getragen, diese sind dann nicht eingepflanzt worden.“ Letztlich seien zwei Zellen verwendet worden.

Eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe bestätigte, dass es sich um das erste Baby in der Bundesrepublik handelt, bei dem mit Hilfe der Polkörperdiagnostik Krankheiten ausgeschlossen wurden. Die PKD werde zwar an der befruchteten Eizelle durchgeführt, im rechtlichen Sinn liege aber noch kein Embryo vor. Kurz nach der Befruchtung sind Ei und Samenzelle noch nicht komplett verschmolzen. Deshalb falle das Verfahren nicht unter das Embryonenschutzgesetz, sagte die Sprecherin. Die Gesellschaft begrüße den Einsatz der PKD bei bestimmten, so genannten monogenen, Erbkrankheiten der Frau.

Der Verband der Frauenärzte forderte, die Methode vorläufig nur bei wissenschaftlichen Studien einzusetzen. Denn im Vergleich zur Präimplantationsdiagnostik hat die PKD mehrere Nachteile. So kann grundsätzlich nur das Erbgut der Mutter analysiert werden. Zudem könnten die Eizellen beschädigt werden und ließen sich dann nicht mehr für weitere Behandlungen einfrieren, heißt es bei der Gynäkologen-Gesellschaft.

Auch der Nationale Ethikrat hat sich mit dem Thema in diesem Jahr befasst und im Sommer eine Stellungnahme dazu abgegeben. Es handele sich um ein „noch experimentelles Verfahren“, dessen Nutzen noch nicht erwiesen sei. Die gesundheitliche Entwicklung der Kinder solle auch nach der Geburt weiter beobachtet werden. Der Ethikrat empfiehlt, einen Qualitätsstandard für die PKD festzulegen. Grundsätzlich solle der Bereich der Fortpflanzungsmedizin mit einem eigenen Gesetz geregelt werden, juristischen Handlungsbedarf speziell bezüglich der PKD sehen die Ethik-Experten aber nicht.

Laut der „Zeit“ wird derzeit an der Universitätsklinik in Lübeck die zweite durch PKD ermöglichte Schwangerschaft begleitet. Auch dieser Fötus habe die kritische Phase überstanden, sei gesund und wachse gut weiter, berichtete ein Forscher der Klinik.


HANDELSBLATT, Mittwoch, 29. September 2004, 16:47 Uhr

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