Embryonenschutzgesetz

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Chrischn
Gründer von klein-putz
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Embryonenschutzgesetz

Beitrag von Chrischn »

Seit dem 01. Januar 1991 ist das Embryonenschutzgesetz in Deutschland in Kraft, welches in §1 u.a. folgendes besagt:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3. es unternimmt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen,

4. es unternimmt, durch intratubaren Gametentransfer innerhalb eines Zyklus mehr als drei Eizellen zu befruchten,

5. es unternimmt, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen,

Gerade durch das in Deutschland so eng gehaltene Embryonenschutzgesetz (Abs. 3, 4 und 5 wie vor) liegen in Deutschland die Raten der künstlichen Befruchtung weit hinter denen des europäischen Auslandes und auch Amerikas. Interessant hierzu war ein Beitrag aus dem ARD-Magazin Globus vom 05.09.01, in dem u.a. auch besagt wurde, dass im Ausland die Quoten einer künstlichen Befruchtung bei ca. 50% liegen. Auch der anerkannte Münchner Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Dr. Würfel hat sich unlängst in einem Interview des Magazins FOCUS hierzu geäußert:

Zitat aus FOCUS-Magazin vom 25.06.01:

Würfel: Wir könnten heute den jährlich immerhin 250 000 Paaren mit Kinderwunsch in Deutschland viel effektiver zu Nachwuchs verhelfen, aber nach dem bisherigen Gesetz sind uns die Hände gebunden. Im Moment liegen wir bei 20 Prozent Schwangerschaftswahrscheinlichkeit bei jeder künstlichen Befruchtung. 60 Prozent wären möglich, wie die klinische Praxis etwa in Österreich oder Belgien belegt.

FOCUS: Wodurch könnten Sie höhere Erfolgsraten erzielen?

Würfel: Im Moment dürfen in Deutschland legal nur drei Eizellen pro Behandlungszyklus befruchtet werden. Doch von zehn Embryonen entwickeln sich nur etwa zwei so regelrecht weiter, dass sie es zum Kind schaffen. Dürften wir mehr Eizellen befruchten und abwarten, welche von ihnen zu besonders regelmäßigen Embryonen heranwachsen, könnten wir die Chance auf eine Schwangerschaft wesentlich steigern.

Im Forum von klein-putz.de haben wir nun begonnen, Meinungen unserer User und auch umfangreiches Material zusammenzustellen. Wir planen weiter, festzustellen an wen wir uns wenden können, damit das EschG zugunsten des Kinderwunsches gelockert bzw. „modernisiert“ werden kann. Dieses ist eine sehr umfangreiche Aktion, die viele Recherchen erforderlich macht. Wir haben jedoch schon einige Mitstreiter unter den Forumsmitgliedern gefunden.

Jede 5. Ehe in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Jährlich werden in Deutschland ca. 250.000 künstliche Befruchtungen
(Inseminationen, IVF und auch ICSI) durchgeführt. Die Rate der Schwangerschaften ist dennoch im Gegensatz zum europäischen Ausland ziemlich niedrig. Erreichen möchten wir mit unserer Aktion, dass mehr Eizellen befruchtet werden dürfen, damit beim Transfer wirklich die Eizellen auf die Frau übertragen werden, die die beste Qualität haben. Weiterhin möchten wir erreichen, dass die Transferzeiten – ähnlich wie in Belgien – auf 5 Tage „hochgeschraubt“ werden, damit der Reproduktionsmediziner sehen kann, welche Zellen sich effektiv weiter
entwickeln können.

Über unsere weiteren Aktivitäten könnt Ihr Euch im Forum informieren oder uns auch direkt ansprechen.
(Ansprechpartnerin sind <a href="mailto:ed.koch@gmx.de"> Billi</a> und <a href="mailto:Iris.Romeikat@Wolfsburg.de">Iris</a>)
Viele Grüße
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** 11.07.2021 - klein-putz ist schon 20 Jahre alt! **
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