zu meinem Beitrag http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... highlight= möchte ich folgendes ergänzen:
Eine Mail mit folgendem Text hatte ich letzte Woche an Cytochemia gerichtet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen (ICSI und Kryo) habe ich selber bereits mehrfach Leukonorm bekommen, jedes mal auf Kassenrezept, was auch problemlos von der Krankenkasse übernommen wurde.
Ende Juli 2007 hat mir mein KiWu-Arzt mitgeteilt, dass Leukonorm nun bis die Studie beendet ist, was gemäß seiner Schätzung noch ca. 2 bis 2,5 Jahre dauern könnte, keine Folge-Zulassung erhalten hat bei immunologisch bedingten Einnistungsstörungen.
Daraufhin konnte ich in einem KiWu-Forum im Internet lesen, dass es wohl einen Streit zwischen den Krankenkassen und Ihrer Firma gibt, wobei aktuell die Krankenkassen am längeren Hebel sitzen und in der Regel das Leukonorm nicht mehr zahlen. Es würde ein Gerichtsverfahren laufen, der dieses Problem lösen wird, allerdings sei das Ergebnis noch offen. Bekommen könnte man das Medikament derzeit auf Privatrezept, müsse dann aber ca. 2000 Euro zahlen.
Erst gestern hatte ich ein Telefonat mit einem Transfusionsmediziner, an welchen ich mich erst vor kurzem gewandt habe. Meine Frage zu Leukonorm ergab, dass Ende letzten Jahres wohl ein Folgezulassungstermin für das Leukonorm versäumt wurde und derzeit eine Klage laufen würde und bis zur Klärung dieser das Leukonorm auch weiterhin auf Kassenrezept verschrieben werden dürfe. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Studie bereits abgeschlossen sei, wenn diese auch noch nicht veröffentlicht wurde und ein gutes Ergebnis erzielt hätte.
Da ich und viele andere KiWu-Patienten, die sich in Internet-Foren austauschen in Bezug auf Leukonorm derzeit sozusagen in der Luft hängen, würde ich mich über eine Stellungnahme von Ihnen sehr freuen; denn erzählt bekommt man irgendwie von allen Ärzten etwas anderes und liest genauso unterschiedliches darüber im Internet. Außerdem sind die Kinderwunschbehandlungen selber ja schon sehr kostenintensiv, so dass die Patienten selten noch die finanziellen Mittel dazu haben auch noch ein solch teures Medeikament zusätzlich zu bezahlen.
Auf Ihrer Internetseite konnte ich das Leukonorm aktuell nirgends finden, wobei ich mir sicher bin, zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal dort etwas darüber gelesen zu haben.
Ich freue mich schon jetzt auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Heute bekam ich dann eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage und Ihr Interesse an unserem Präparat LeukoNorm CytoChemia.
Das Arzneimittel LeukoNorm CytoChemia befindet sich nach wie vor rechtmäßig im Verkehr. Ein derzeit laufendes Klageverfahren hat aufgrund der gesetzlichen Regelung der "aufschiebenden Wirkung" keinen Einfluss auf die Verkehrsfähigkeit. Die Spitzenverbände der Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass während der Dauer eines Klageverfahrens Nachzulassungspräparate nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Tatsächlich wurden über viele Jahre bzw. Jahrzehnte Nachzulassungspräparate während laufender Klageverfahren ohne Probleme von den Krankenkassen erstattet.
Auch jetzt kann das Arzneimittel vom Arzt aufgrund der vorliegenden Verkehrsfähigkeit nach wie vor verordnet werden.
Wir empfehlen hierbei wie bisher genau zu dokumentieren, in welcher zugelassenen Indikation das Arzneimittel eingesetzt wird und weshalb in dem konkreten Fall von einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Immunsystems ausgegangen werden kann. Die entsprechende Indikation sollte genau belegt werden. Des Weiteren sollte ebenfalls genau dokumentiert werden, dass es sich bei der jeweiligen Indikation um eine schwere/seltene Erkrankung handelt, für welche keine Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen.
Eine Teilnahme an der mit LeukoNorm CytoChemia durchgeführten Studie ist nicht mehr möglich. Die Rekrutierungsphase, in der Patientinnen in die Studie eingeschlossen werden, ist bereits beendet. Die Studie wird nun noch mit den bisher aufgenommenen Patientinnen zu Ende geführt und danach wissenschaftlich ausgewertet.
Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ist es uns nicht möglich, Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Patienten zu veröffentlichen. Diese Informationen dürfen wir nur an Ärzte oder Apotheker weitergeben, deshalb finden Sie auf unserer Homepage im öffentlichen Teil keine Informationen zu unseren verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
CYTOCHEMIA AG
Im Bürgerstock 7
D-79241 Ihringen
Hoffe allen die Leukonorm betrifft damit ein wenig weitergeholfen zu haben!?

Herzliche Grüße, Moko