Steuerfrage mal

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Claudi70
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Steuerfrage mal

Beitrag von Claudi70 »

Hallo,

evtl. kann mir ja wer helfen .. also ....

seit dem 15.01. dieses Jahres lebe ich getrennt von meinem Mann, sprich, jeder hat eine eigene Wohnung, wir haben nicht vor uns bisher scheiden zu lassen, daher auch kein Trennungsjahr beantragt.

Heute bekam ich nen Bescheid -noch aus Oranienburg, da wir vorher im Umland wohnten- das ich weiterhin auf Steuerklasse IV laufe. Kinderfreibetrag ist raus ... obwohl die schreiben das man den für Kinder die vor dem 2. Januar 1994 geboren sind beantragen kann. Das ist mein Sohn ja, lebt jedoch nicht bei mir.

1. Frage:

Muss ich die Steuerklasse auf 1 ändern lassen? Denn verh. bleiben wir ja

2. Frage:

Kann ich den Kinderfreibetrag wieder bekommen? Mein Sohn macht übr. soweit ich weiss gerade eine Ausbildung.

Dank euch schon mal.
1 Kind natürlich 29.07.91
2003 geheiratet, dann folgten: [/color]
2003 4 vergebl. Clomi-Versuche.
1. IVF: SST 13.2.04 negativ
1. Kryro: SST 14./17.06.04 negativ
2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ
[/size]
Eine tapfer ertragene Niederlage ist auch ein Sieg, getrennt lebend seit Jan. 2011, aber im Guten.
Kinderwunsch u. a. abgeschlossen dank der Gesundheitsreform
Kein Ersatzkind aber mein großer Schatz
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Claudi,

an der Steuerklasse würde ich nicht rühren, falls nicht gerade ein Brief ins Haus flattert, dass ich sie ändern lassen muss. In diesem Fall würde ich direkt beim Finanzamt nachfragen, ob ich das wirklich muss, wenn ich doch verheiratet bin. Ich habe ehrlich noch nie gehört, dass die Zusammenveranlagung bei Verheirateten nicht möglich sein soll, nur weil man getrennte Wohnungen hat.

Bezüglich des Kinderfreibetrages während der Ausbildung des Kindes würde ich auch direkt bei der Lohnsteuerstelle nachfragen. Bei uns sind die da immer nett und beantworten meine Frage, wenn ich wirklich mal eine habe.

Tut mir Leid, dass ich nicht genauer antworten kann.
Liebe Grüße, Rebella
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Lara Joy
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Beitrag von Lara Joy »

Gm,

etwas später aber trotzdem,

sobald man getrennt lebt (und zwar aus partnerschaftlicher Sicht nicht wohnungstechnisch) ist man verpflichtet seine Steuerklassen zu ändern.
Ansonsten wird dann für den Fall einer Scheidung noch im nachhinein die Veranlagung geändert.

Unter dem Jahr ist es ja für Dich / euch mit Stkl. IV im Prinzip wie Stkl. I, aber spätestens bei der Steuererklärung ist es eben dann doch so dass man als "echtes" Ehepaar steuerliche Vorteile hat u.a. Freibeträge doppelt usw. die man als getrenntes Paar / Single nicht hat.

Also ganz ehrliche Antwort: Ja Steuerklasse ändern, es kommt sonst irgendwann das dicke Ende + Zuschläge und Zinsen, dann lieber doch gleich richtig.

Freibetrag: Wo wohnt das Kind den jetzt bzw. wer unterhält das Kind, eigener Verdienst usw.

Dass kannst du aber gut beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

LG
LARA JOY + M. *06.10.03 + L. *12.09.06 + Sternchen im Herzen 9/07 + 05/08

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