Hallo!
Wir haben die Zusage von der Beihilfestelle für 4 ICSI Versuche gekriegt. In dem Schreiben stand dann noch, dass bei der ICSI oft analoge Gebührenziffern in Rechnung gestellt würden. Diese würden nur anerkannt werden, wenn eine Empfehlung des zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer oder des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer vorliegt.
Kann mir jemand sagen was das heißt? Habe beim googlen nichts gefunden.
Ist das nur für die Klinik wichtig, wegen der Abrechnung?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG
Beihilfe-analoge Gebührenziffern
Moderator: RA Wagner
Hallo Zissel,
ich gehe davon aus, dass es sich hier um die Höhe der Gebühren handelt, welche die Beihilfestelle höchstens für eine ICSI-Behandlung übernehmen will. Für die Gebührensätze für eine ICSI-Behandlung gibt es eine Empfehlungen vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer zur Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen nach GOÄ, vgl. Anhang.
Hier sollte vor dem Behandlungsbeginn geklärt werden, ob die Klinik entsprechend der Vorgaben der Beihilfestelle bzw. der Gebührenempfehlung der Bundeärztekammer abrechnet. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang wäre, dass Sie der Klinik die Zusage zukommen lassen und sich dann bestätigen lassen, dass eine Abrechnung entsprechend der Vorgaben der Beihilfestelle erfolgen wird.
Ich wünsche viel Erfolg bei der Behandlung.
Ihr RA Wagner
ich gehe davon aus, dass es sich hier um die Höhe der Gebühren handelt, welche die Beihilfestelle höchstens für eine ICSI-Behandlung übernehmen will. Für die Gebührensätze für eine ICSI-Behandlung gibt es eine Empfehlungen vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer zur Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen nach GOÄ, vgl. Anhang.
Hier sollte vor dem Behandlungsbeginn geklärt werden, ob die Klinik entsprechend der Vorgaben der Beihilfestelle bzw. der Gebührenempfehlung der Bundeärztekammer abrechnet. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang wäre, dass Sie der Klinik die Zusage zukommen lassen und sich dann bestätigen lassen, dass eine Abrechnung entsprechend der Vorgaben der Beihilfestelle erfolgen wird.
Ich wünsche viel Erfolg bei der Behandlung.
Ihr RA Wagner
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