PKV+ Beihilfe: Kostenübernahme Genetische Beratung

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Moderator: RA Wagner

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luzie773
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PKV+ Beihilfe: Kostenübernahme Genetische Beratung

Beitrag von luzie773 »

Sehr geehrter RA Wagner,

mein Mann (PKV+Beihilfe) und ich (GKV) gelten z.Zt. als idiopathisch steril. Auf der Suche nach einer eventuellen Ursache und um natürlich auch das persönliche Risiko zu kennen, haben wir uns im Vorfeld der gerade laufenden IVF genetisch beraten und untersuchen lassen. Die Rechnung meines Mannes wurde von der Beihilfe ohne weiteres bezahlt, die PKV bittet uns, den Grund für die Untersuchung zu nennen, bevor sie hier ggf. die Kosten übernimmt.
Gibt es hierbei etwas zu beachten? Ich bin eigentlich der Ansicht, dass unter den Bereich Diagnostik fällt und damit von der PKV erstattet werden sollt.
Ich nöchte dort nur ungern wegen 200,-€ Kostenerstattung "Schlafende Hunde" wecken, falls mein Mann doch irgendwann als "Verursacher" unserer Sterilität gilt und wir seine PKV in Anspruch nehmen wollen. Momentan läuft alles über die GKV und den Anteil meines Mannes tragen wir privat und reichen die Rechnungen auch nicht ein.

Besten Dank schon mal im Voraus.

Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ Luzie

Wenn herauskommen würde, dass Dein Mann der Verursacher wäre, wäre das das Beste,
was Euch passieren könnte, denn wenn die SS-Wahrscheinlichkeit höher als 15% liegt,
wovon ich ausgehe, weil Du die magische 40 noch nicht überschritten hast, dann muss
die PKV die gesamten Kosten für die Behandlungen tragen. Komplett.
Es sei denn, seine PKV hat die Kostenübernahme von KB ausgeschlossen, aber das wird
erst bei neueren Verträgen so gehandhabt.

Es ist eher ungewöhnlich, dass Deine GKV die Kosten trägt, wenn sie die Gelegenheit
haben, das auf die PKV Deines Mannes abzuwälzen.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
---------------------------------------

Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
.
.
.
.
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8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2 :cry:
.
10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


Bild


Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo Katharinchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Dass die PKV zahlen muss, wenn mein Mann als Verursacher gilt, ist mir bewusst, ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es dann einfacher bzw. kostengünstiger wird. Wir haben ja noch die Beihilfe mit im Boot.
Die PKV würde dann 50% der Gesamtkosten tragen, die Beihilfe 50% der Kosten meines Mannes (bei denen gilt das Körperprinzip) und der Rest wäre wiederum unser "Privatvergnügen". Und die Kiwu würde hierbei natürlich nicht nach EBM oder GOÄ mit 1,0fachem Steigerungssatz sondern mit 2,3-3,5fachen Steigerungssatz abrechnen.
Nur mal zum Vergleich:
Wenn mein Mann der "Verursacher" wäre und wir das über die PKV abrechnen würden, läge unser Eigenanteil bei ca. 1100,-€ (ohne Medikamente, Krykonservierung, Blasokultur, etc.), über die gesetzliche Krankenversicherung liegt unser Eigenanteil bei knapp 560,-€.
Den einzigen Vorteil, den ich momentan sehen kann ist, dass die Anzahl Versuche bei der PKV nicht beschränkt sind, solange die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft über 15% liegt.
Aber da bei meinem Mann keine Einschränkungen (auch nicht bei der Genetik) bekannt sind, hatte die GKV auch keine Chance die Leistungen zu verweigern :-).

Grüße
Luzie
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Eisbärfrau
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Genetische Beratung

Beitrag von Eisbärfrau »

edit: sollte PN sein
RA Wagner
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Beitrag von RA Wagner »

Hallo Luzie773,

vorab nur der Hinweis, dass auch bei einer idiopathischen Sterilität eine Erstattungsmöglichkeit gegenüber der PKV bestehen kann, wobei das in der Rechtsprechung teilweise auch abweichend beurteilt wird. Eine Argumentation über das sogenannte Verursacherprinzip ist somit sicherer.

Bezüglich der Angabe des Grundes gehe ich davon aus, dass Sie bzw. der Arzt (Angabe auf der Rechnung) einen Grund angeben müssen. Hintergrund ist, dass die PKV Kosten für eine Heilbehandlung übernimmt. Der Patient muss aber darlegen, dass eine Krankheit vorliegt. Hierfür geben üblicherweise die Ärzte auf den Rechnungen eine Diagnose an. Sollte die Untersuchung auch aus anderen Gründen notwendig gewesen sein, dann könnte der Arzt diesen Grund auf der Rechnung ergänzen bzw. eine korrigierte Rechnung erstellen.

Für ergänzende Fragen sprechen Sie mich gern an.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Sehr geehrter RA Wagner,

ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Auf der Rechnung wird tatsächlich weder eine Indikation noch eine Verdachtsdiagnose bzw. Diagnose aufgeführt. Insofern ist die Reaktion der Versicherung natürlich nachvollziehbar. Wir werden der Versicherung diese schriftlich mitteilen und abwarten, ob sie die Rechnung dann übernehmen.

Viele Grüße

Luzie
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