Embryonenspende legal in D oder nicht?

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

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78chriss
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Embryonenspende legal in D oder nicht?

Beitrag von 78chriss »

Sehr geehrter Herr Wagner,

ich weiss, dass Sie eigentlich sich hauptsächlich mit den Kosten des Kinderwunschprozesses beschäftigen.
Nun erzählte mir mein KiWu Arzt, dass in Bayern die Einführung der Embryonenspende geplant wird (natürlich stark reglemetiert).
Wenn die Embryonenspende aber nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, müssten die Kosten dafür doch auch steuerlich geltend gemacht werden können, oder?
Wir verhält es sich denn mit Aufwendungen für eine "normale" Adoption?

Ich bin gespannt auf Ihre rechtliche Betrachtung,

Chriss
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Chris,

mir hat gerade jemand diesen Link geschickt: http://www.bayern-evangelisch.de/www/bi ... ryonen.php

Danach diskutiert die bayerische Ethikkommission darüber, die Embryonenspende evt. zuzulassen.

Wobei die Embryonenspende meines Erachtens nicht verboten ist. Sie ist nur nicht geregelt und es ist den Ärzten gesetzlich zu heiß, sie zu praktizieren. Traut sich also keiner.

Es kommt jetzt darauf an, dass die bayerische Ethikkommission sich für die Embryonenspende entscheidet und andere Länder hoffentlich nachziehen. Eine steuerliche Geltendmachung wäre dann erst der 2. Schritt. Das könnte und wird vermutlich dann so aussehen, dass Paare, die nach einer möglichen Erlaubnis der Embryonenspende diese angenommen haben, ihre Kosten steuerlich geltend machen. Es wird sich dann zeigen, ob das Finanzamt das gleich anerkennt oder erst Prozesse nötig sind. In Anlehnung an das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit der Samenspende müsste das eigentlich durchkommen.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich denke, wer die Embryonenspende in Deutschland erreichen will, sollte gleich mal an die bayerische Ethikkommission schreiben. :-)
Liebe Grüße, Rebella
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78chriss
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Beitrag von 78chriss »

Hallo Rebella,

mein Doc arbeitet an der Legalisierung mit. Und die Repromediziner wünschen sich möglichst viel Ruhe in der Diskussion und wollen keinen Druck von außen haben.. deswegen habe ich bisher nicht geschrieben! Aber eigentlich wäre eine Anhörung der Betroffenen ("Patienten") natürlich wichtig, sonst können sich so Irrtümer wie Frau Riedel durchsetzen! Ich frag ihn nächste Woche, was man machen kann,okay?
Liebe Grüße,
Chriss
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Das finde ich gut, Chriss. Frage ihn mal.

Ich empfinde es nicht als Druck von außen, wenn Betroffene an die Politiker schreiben. Diese müssen sich ja auch ein umfassendes Bild machen, wenn sie darüber entscheiden sollen. Und meine Erfahrung sagt, dass sie das umfassende Bild meist nicht haben. Schau dir doch nur mal an, was diese Frau da auf der evangelischen Seite schreibt. Und die ist auch in der Kommission mit drin. Da gibt es doch noch ganz viele Vorurteile auszuräumen.

Ich werde in jedem Fall dorthin schreiben. Auch deshalb, weil das Recht der Kinder auf Wissen über ihre Herkunft mit diskutiert wird und weil es in Deutschland immer noch kein zentrales Spenderregister für Kinder aus DI-Familien gibt. Als DI-Mama arbeite ich mit an diesem Thema. Da kann ich zum Beispiel auch ganz viel Wissen dazu beisteuern. Es wäre toll, wenn wir hier einen Aufhänger bekommen, dass die Embryonenspende nämlich von vornherein so aufgezogen wird, dass die Daten der Spenderpaare in ein Spenderregister kommen. Zusammen mit den Daten von Samenspendern und Eizellspenderinnen an die Familien, in denen zumindest ein Partner noch seine Gameten dazu geben konnte.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Mir ist noch eingefallen, dass solche grundlegenden Entscheidungen nie gefällt werden sollten, ohne auch Betroffene anzuhören. Wenn man die nicht anhören will, ist das für mich ein Zeichen der Geringschätzung. So zu sagen: Weil jemand betroffen ist, meinen sie, der ist zu blöd oder zu vernebelt, etwas Sinnvolles dazu beizutragen. Sie erheben sich damit über uns. Und nennen sich selbst Experten. ...
Liebe Grüße, Rebella
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78chriss
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Beitrag von 78chriss »

Hallo Rebella,
ich finde persönlich auch die Variante wie eine Ado das aufzuziehen sehr gut. So machen die das ja in USA: mit Sozialbericht etc. Und wenn die wollen, können die Spender auch selber auswählen und festlegen ob und wieviel Kontakt..
Ob das bei HI sinnvoll ist, weiss ich allerdings nicht.. die meisten Männer wollen anonym bleiben, oder?

Mich stört an der ganzen aktuellen Berichterstattung über Eizellspende, dass es immer um "alte" "Karrierefrauen" geht. Mein Kinderwunsch scheitert seit ich 32 war, das finde ich nicht sooo alt! Aber mittlerweile mit kanpp 35 und Männe 41 sind wir nach deutschem Ado-Recht schon ganz schön alt! Vielleicht wäre es gut, sich auch mal mit Frau Fetz darüber zu unterhalten? Hast du mir mal Ihre Email?
Liebe Grüße,
Chriss
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RA Wagner
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Embryospende in Deutschland

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Chriss

eine sogenannten Embryospende bzw. Embryoadoption, dh. die Übertragung einer mit fremdem Samen befruchteten fremden Eizelle auf eine Frau, die nicht als Ersatzmutter (vgl. § 1 I Nr. 7 EschG) dienen will, ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG verboten. Das Verbot einer solchen reproduktionsmedizinischen Maßnahme lässt sich nach meiner Meinung auch nicht aus anderen Straftatbeständen des ESchG herleiten. Ob das Transplantationsgesetz auf die Embryospende Anwendung finden kann, ist umstritten. Nach meiner Auffassung ist aber davon auszugehen, dass aufgrund einer bisher fehlenden gesetzlichen Regelung keine Einschränkung der Embryospende gegeben ist.

Die Embryospende wäre nach meiner Meinung die einzige Möglichkeit für Embryonen, welche aus tatsächlichen Gründen endgültig nicht mehr auf die Eizellspenderin übertragen werden können, deren Existenzrecht zu sichern. Sollte somit eine Übertragung des Embryos auf die „Spenderin“ nicht möglich sein, z.B. weil diese zwischenzeitlich verstorben ist oder diese sich endgültig nach der Befruchtung gegen eine Übertragung entschieden hat, dann wäre nur eine dauernde Kryokonservierung oder Vernichtung des Embryos die Folge. Nach meiner Meinung ist daher die Embryospende die einzig ethisch vertretbare Lösung.

Wie mir mal ein Reproduktionsmediziner in einem Gespräch mitgeteilt hat schrecken die Ärzte aufgrund der unsicheren Rechtslage davor zurück, die Embryospende durchzuführen. Ich würde mir daher wünschen, wenn in Folge einer Diskussion nunmehr eine gesetzliche Regelung entstehen würde.

Zur steuerlichen Fragestellung: Kosten für eine „normale“ Adoption eines Kindes werden leider von der Rechtsprechung mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnlichen Aufwendungen anerkannt. Eine steuerliche Geltendmachung dieser Kosten in der Einkommensteuererklärung hat daher wenig Aussicht auf Erfolg.

RA Wagner
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78chriss
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Beitrag von 78chriss »

Lieber Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Nachricht am Sonntag morgen!

Ein weiteres Hindernis stellt wohl aus Sicht der Repromediziner die geringe Anzahl eingefrorener Embryos dar. Die im Vorkernstadium eingefrorenen Eizellen+Spermien sind ja per Definition keine Embryonen, oder habe ich das falsch verstanden? Dann wären nur die vitrifizierten Blastos Embryos im eigentlichen Sinn, und die gibt es ja erst seit verhältnismässig kurzer Zeit.
Wie ist es denn rechtlich mit dem Verwerfen der Embryos, das müsste doch auch untersagt sein (man darf ja schon nicht zu viele produzieren..)?
Die Analogie zur Organspende könnte man nutzen und eine unabhängige Stiftung (wie die DSO) gründen, die nach transparenten Kriterien die Spender mit den Empängern zusammenbringt...
Andererseits finde ich auch die Regelung analog zur Adoption naheliegend..
Mal sehen, wie es hier in Bayern weiter geht,
Chriss
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RA Wagner
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Definition Embryo im Sinne des ESchG

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Chriss,

der Begriff „Embryo“ im Sinne des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) wird in § 8 Abs. 1 ESchG geregelt. Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes „gilt“ hiernach „bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“. Der strafrechtliche Schutz setzt somit „ab der Kernverschmelzung“, dh. ab der „Verschmelzung“ des mütterlichen mit dem väterlichen Pronukleus (Vorkern) zu einem neuen diploiden Chromosomensatz ein.

Regelungsbedarf sehe ich aber auch bei den Eizellen im Vorkernstadium, da auch diese Eizellen eine Chance auf ein Kind geben könnten.

Mal sehen, ob und was der Gesetzgeber aus dieser Problematik macht.

RA Wagner
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