Kampf in die Runde 2 Aktualisierung "Embryonenschutzgesetz"

Kücken

Beitrag von Kücken »

Kampf in Runde 2
Mädels, unsere Aktionen an die Öffentlichkeit scheint sich so langsam gelohnt zu haben. Siehe Focus Artikel und ARD Global Bericht.
Die 1. Runde haben wir gewonnen, nun sollten wir aber weiter am Ball bleiben.

Nun mein Vorschlag wäre, wir müssen etwas in Bewegung bringen, das Embryonenschutzgesetz zu ändern, besser gesagt zu aktualisieren, das derzeitige Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Warum müssen wir Frauen so viele unnötige Behandlungen mit Hormonen über uns ergehen lassen, denkt mal an die vielen Nebenwirkungen, die erst in späteren Jahren auftreten können (zb Osteoperose u.v.m.)
Die Erfolgschancen bei der künstlichen Befruchtung im Ausland sind doppelt so hoch!!!! Deutschland ist schwer hinterblieben!!!
Wer den Bericht im ARD gesehen hat, versteht, was ich meine.

Meine Fragen an euch:
Wer hat das Empryonenschutzgesetz gemacht???
Wer ist dafür verantwortlich???
Wer hat Einfluss darauf??

Wie seht ihr die Sache?, Kücken

Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Liebes Kücken,

ich wäre auf alle Fälle bereit, mich hier wieder aktiv zu beteiligen. Dieses Mal wäre das Ganze wohl eine Spur größer, denn es geht darum, bestehende Gesetze zu ändern und wir können hier nur mit einem langfristigen Erfolg rechnen, wenn überhaupt.

Ich bin mal gespannt, wie deine Fragen beantwortet werden, denn ich muss ehrlich gestehen, dass ich hier überhaupt keine Ahnung habe. Was ich dir aus meiner Erfahrung her sagen kann, ist dass wir an die Grünen hier nicht herantreten brauchen, da sie z.B. strikt gegen PID sind und entsprechend wohl auch gegen eine Änderung des Embroynenschutzgesetzes. Vielleicht könnte man hier auf Unterstützung der Kassen hoffen, da sie ja, wenn die Erfolgschance höher sind, weniger Kosten haben, da weniger künstliche Befruchtungen nötig sind.

Auch von den Praxen werden wir eventuell mit unserer Forderung unterstützt. Eventuell kann uns ja auch Prof. Dr. Dr. Würfel, von dem du mir mal ein Schreiben zugesandt hattest, hier helfen. Er hatte ja bereits ein sehr interessantes Interview im Focus zu diesem Thema gegeben.

So.. nun wollen wir mal gucken, wer sich hier auskennt und wie wir das ganze angehen....


Lieber Gruß
Iris





Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Hier der aktuelle Link zum Embryonenschutzgesetz von !!! 1991 !!!

http://www.bmgesundheit.de/rechts/genfp ... embryo.htm

Meines Erachtens nach geht es hauptsächlich um §1, der besagt, dass nicht mehr als 3 Eizellen befruchtet werden dürfen. Von einer Frist wie 2 Tage steht in diesem Gesetzestext absolut gar nichts...

Ich bin weiter am forschen, woher die Ärzte diese Frist beziehen.. Könnte sein, dass unser geliebter Bundesausschuss hier mal wieder aktiv war...

Iris
Billi
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Beitrag von Billi »

hallo Kämpfer,

ich mußte erst mal meine gedanken sammeln und nun ein paar auszüge aus dem wirrwarr :grin:


erstmal, liebe Iris, befruchtet werden dürfen mehrere. aber nur 3 dürfen das stadium der kernverschmelzung erreichen. die eskimos sind in D alle im vorkernstadium. (siehe §8 EschG) dieses gesetz ist vom bundestag beschlossen worden - das wäre der hammer, wenn der Bundesausschuß der kv da auch seine hände mit im spiel hat.

ich denke, es ist wirklich ein superharter brocken. wir werden wohl in unserer kiwuzeit nicht mehr in den genuß kommen, dass dieses gesetz "gelockert" wird. dennoch möchte ich mich euch anschließen! bisher wird das EschG fast ausschließlich im zshg mit stammzellforschung / wissenschaft und PID abgehandelt. die einhellige meinung von wissenschaftlern und politikern in D ist, dass keine embryonen für forschungszwecke "gezüchtet" werden dürfen. Dem stimme ich voll und ganz zu, wie sicher fast alle hier. und an diesem punkt sind wir bei uns. es geht bei den besagten embryonen um unsere EZ, EZ von kiwupatienten und um unsere eskimos. bisher habe ich allerdings keine Diskussion verfolgt, kann mich zumindest nicht erinnern, in der wir zu wort kommen. meist geht es um selektion und menschenwürde, um meinungen von politikern und wissenschaftlern. Wer fragt uns?

In der mediz. Terminologie wird zur unterscheidung von späteren stadium desFötus - die ganze frühere entwicklung als Embryonalentwicklg. bezeichnet. In diesen bereich fällt somit auch die blastozyste vor der implantation. Dieser terminus und die anwendung des EschG darauf, suggerieren die verwechslung der Blaszozyste mit viel späteren entwicklg.stadien. meist wird in diskussionen von der blastozyste eine bild eines mehrwöchigen keims illustriert und erzeugt falsche assoziationen. Erst nach der implantation entstehen organanlagen, gewebe, gehirn und das komplizierte nervensystem. Diese entwicklung enthält ein vielfaches mehr an informationen als das ganze genom (genetische anlage) und diese entwicklung vollzieht sich auch bei eineiigen zwillingen verschieden. Für die ethikkommission erhob sich deshalb die frage, ob man die einmaligkeit des individuums statt mit der einmaligkeit eines genoms erst mit der entstehung seines nervensystems und dessen leistung begründen sollte.
Der 3 monatige fötus ist, anders als die winzige kugelförmige blastozyste , schon ein richtiges kleines menschlein mit kopf, haut, gliedern, sinnesorganen und nervensystem. Und dieser darf nach deutschen gesetzen nach 3 monaten noch abgetrieben werden. Er hat alle voraussetzungen, um schmerzen zu empfinden. Man weiß aus US bildern, dass er sich bei seiner tötung windet und auszuweichen versucht. Es ist völlig inkonsequent, die winzigen zellhaufen - die wir alle mehr als lieben und achten, zu schützen, wenn solche kleinen wesen straffrei getötet werden können.

für mich steht nicht die frage nach PID - aber ich befürworte PID.

Es tun sich also zwei verschiedene bereiche bezüglich des EschG auf. Ich würde gern alle meine gewonnen und befruchteten EZ zu blastozysten heranwachsen lassen. Ich möchte, dass mein arzt die besten, kräftigsten und überlebensfähigsten transferieren kann. Nur dadurch wächst meine chance. Und dadurch ist die erfolgsrate höher, als in anderen ländern. Falls noch mehr überlebensfähige dabei sein sollten, wer sagt denn, dass ich diese "umbringe"? auch diese könnten eskimos werden und bei nochmaligen kiwu verwendet werden. (die stammzellforschung möchte ich hier nicht erörtern - aber ich würde meine embryonen auch der forschung zur verfügung stellen - zur entwicklung von medikamenten, die krankheiten heilen können - vorausgesetzt, die deutschen gesetze verhindern den missbrauch)
1998 wurden 40000 IVF/Icsi behandlungen in D durchgeführt. Im ivf register sind 3240 geburten dokumentiert (0,5% aller in diesem jahr geborenen kinder) die reproduktionsmedizin beansprucht 10% des budgets der gynäkologen - ist das verhältnismäßig? Wohl kaum! ein ziemlich hoher anteil! Das bedeutet - höhere erfolgsrate - niedrigere kosten!
(bei eventueller änderung des gesetzes)

Der zweite bereich ist unbestritten die PID. Alles wird unternommen, um heutzutage gesunde kinder auf die welt zu bringen. Die vorsorgeuntersuchungen werden immer besser und sicherer. Aber was bedeutet es für mich, wenn ich im 3. monat gesagt bekomme - "ihr kind ist leider schwer krank" ? psychisch wohl eine kaum zu ertragende vorstellung. (übrigens haben in einer berliner untersuchung genau 2 frauen ihr baby trotz anomalien behalten - weiß leider nicht von wie vielen, sorry - )
Noch schlimmer ist es für kiwu-paare, die von vornherein wissen, dass bei ihnen ein genetischer defekt vorliegt - auch ihnen wird die pid versagt bleiben, solange das EschG in dieser form bestehen bleibt. Sollen diese paare kinderlos bleiben?

Im mai hat der spiegel einen äusserst interessanten artikel gebracht - es geht hauptsächlich um stammzellforschung. Logischerweise bleibt der themenbereich PID dabei nicht unerwähnt. Der artikel ist leider auch ziemlich "gefärbt". Es fallen worte wie: babymacher und embryo-tüv. Und natürlich kommen gegner zu wort, deren meinung dann als abschliessender satz einfach so stehen bleibt. Nichtsdesto trotz, es gibt massig infos, über pro-meinungen und es werden namen genannt. Ich habe diesen Artikel eingescannt, 13 seiten. Falls ich ihn mailen soll, sagt bescheid.

Hier mal einige namen:

Befürworter
Katharina Reiche / Beauftragte der CDU/CSU fraktion für Gen- und Biopolitik
Ulrike Flach / FDP vorsitzende de bundestagsausschusses für bildung, forschung und technikfolgenabschätzung
Prof. Winnacker / vorsitzender deutsche forschungsgesellschaft

An anderer stelle habe ich gelesen:

Fr. Prof. Schipanski / Wissenschaftsministerin von Thüringen


Ansprechpartner könnte auf jeden fall die ethikkommission sein. Zwar hat diese eine änderung des EschG erst mal abgelehnt, aber dort sitzen auf alle fälle auch befürworter (weiss leider nicht wer von denen )

Hier mal die namen der ethikkommission und anschrift:

Die Mitglieder des Nationalen Ethikrates sortiert nach Tätigkeitsfeldern

Soziologen und Sozialwissenschaftler

Prof. Dr. Wolfgang van den Daele
Soziologe, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Prof. Dr. Eve-Marie Engels
Soziologin, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach
Sozialwissenschaftlerin, Fachhochschule Frankfurt am Main
Aus dem rechtlichen Bereich

Prof. Dr. Horst Dreier
Rechtsphilosoph, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Prof. Dr. Volker Gerhardt
Rechtsphilosoph, Humboldt-Universität zu Berlin
Kristiane Weber-Hassemer
Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt am Main
Prof. Dr. Jochen Taupitz
Medizinrechtler, Universität Mannheim
Prof. Dr. Dr. h.c. Spiros Simitis
ehem. hessischer Datenschutzbeauftragter, Johann-Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt
Vorsitzender des Nationalen Ethikrates

Dr. Hans-Jochen Vogel
ehem. SPD-Vorsitzender, Justizminister a. D.

Kirchenvertreter

Bischof Dr. Gebhard Fürst
kath. Bischof, Diözese Rottenburg-Stuttgart
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
katholischer Moraltheologe an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg

Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber
evangelischer Bischof, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
Prof. Dr. Dr. h.c. Richard Schröder
evangelischer Theologe, Humboldt-Universität zu Berlin

Ethiker

Prof. Dr. Regine Kollek
Vorsitzende des Ethikbeirates des Gesundheitsministeriums, Universität Hamburg
Stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Ethikrates

PD Dr. Bettina Schöne-Seifert
Zentrum für Wissenschaftstheorie und -ethik, Universität Hannover
Dr. med. Christiane Woopen
Medizinethikerin, Universität zu Köln

Vertreter der Behindertenverbände

Christiane Lohkamp
Vorsitzende der Huntington-Hilfe e.V. Stuttgart


Molekularbiologen und Genetiker

Prof. Dr. Detlev Ganten
Molekularbiologe, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes des Max-Delbrück- Centrums für molekulare Medizin, Berlin

Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volhard
Molekularbiologin und Nobelpreisträgerin, Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie, Tübingen

Prof. Dr. Jens Reich
Molekularbiologe, Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin, Berlin
Prof. Dr. Peter Propping
Humangenetiker, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bon

Vertreter der Forschung

Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker
Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG, Bonn
Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel
Leiter des Transplantationszentrum am Klinikum Augsburg.
Stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Ethikrates


Vertreter der Industrie und Wirtschaft

Heinz Putzhammer
Mitglied des Bundesvorstandes des DGB
Dr. h.c. Lothar Späth
Vorsitzender des Vorstandes der Jenoptik AG


Adresse der Geschäftsstelle des Ethikrat

Geschäftsstelle Nationaler Ethikrat
c/o Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22-23
10117 Berlin

Telefon: 030 / 20 370 0
FAX: 030/20 370 600
Email: info@nationalerethikrat.de

Internet: http://www.nationalerethikrat.de

Leider habe ich keine peilung, wie wir weiter vorgehen könnten. Habt ihr eine? Ich such mal noch ein bissl im netz zum thema.

Vorab erst mal liebe grüße

billi



<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: Billi am 2001-09-07 01:55 ]</font>
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Liebe Billi und alle anderen Mitstreiter,

danke erstmal für dein ausführliches Wirrwarr, was aber schon sehr sortiert rüberkam.. Wie mag es dann erst aussehen, wenn du deine Gedanken richtig zu Papier bringst :wink:

Ich möchte auf die einzelnen Punkte eingehen:

Also.. so ganz hintergestiegen bin ich noch nicht, ob der Bundesausschuss her seine Finger mit im Spiel hat. Was ich bisher gelesen habe, so sieht es beinahe danach aus.. Es gibt da wohl mal wieder irgendwelche Richtlinien, die durch diesen heißgeliebten Ausschuss erlassen worden sind. Ich habe sie noch nicht gefunden, werde aber morgen - da ich da seeeehr viel Zeit habe - mal weiter im Netz forschen.. Vielleicht wirst du ja auch fündig.

Das Hauptproblem ist, denke ich mal, das jeder im Zusammenhang mit dem Embroynenschutzgesetz an die PID und Stammzellenforschung denkt. Das hast du ja auch sehr ausführlich aufgewiesen.. Meines Erachtens nach müssten die Blastozysten, die uns ja eingesetzt werden, aus diesem Gesetz herausfallen.. Ich hatte heute irgendwo etwas gelesen von einem "Zellschutzgesetz" statt "Embroynenschutzgesetz"... Aus medizinischer Sicht wird ja auch erst in einem späteren Entwicklungsstadium von Embryonen gesprochen. Vielleicht ist hier ein Ansatzpunkt...

Treffend schreibst du auch über die Abtreibung von 3-monatigen Feten. Wenn man sich dann vorstellt, dass Abtreibungen bei Mißbildungen noch zu einem viel späteren Zeitpunkt erlaubt sind.. Fruchtwasseruntersuchungen werden erst in der 16. Woche durchgeführt, die Ergebnisse liegen 2 Wochen später vor. Der Fötus hat also - bei einer eventuellen Abtreibung dann schon fast die Hälfte seiner Entwicklung im Mutterleib hinter sich.. Und dann sprechen die Politiker bei - sorry, dass ich es so krass sage - 8- oder Mehrzellern von Menschenwürde und Embroynenschutz...

Ich werde schon wieder zu emotional..

Die PID (für Kücken Präimplantationsdiagonistik) ist sicher auch ein Thema. Leider weiß ich zu diesem Thema noch zu wenig. Ich hatte neulich hier im Forum einen Beitrag gelesen von einer Mitstreiterin, die beim MDK arbeitet. In dem Beitrag hieß es u.a. dass trotz PID ja nicht ausgeschlossen ist, dass es nicht trotzdem zu Missbildungen kommen kann. Auch weiß ich, dass auch bei einer PID immer noch bei Frauen im Risikoalter ab 35 die Fruchtwasseruntersuchung gemacht wird. Und auch hier können - trotz PID - immer noch Mißbildungen festgestellt werden.. Grundsätzlich bin ich für die PID. Ich denke jedoch, dass sie noch nicht weit genug entwickelt worden ist..

Auch glaube ich, dass wir die PID aus der Thematik erstmal rauslassen sollten. Wenn wir angehen und wollen eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes herbeiführen, fassen wir schon ein sehr heißes Eisen an - könnte übrigens in der schon jetzt begonnen Wahlkampfphase für 2002 ein interessantes Thema für die Herren und Damen Politiker werden???

Tja.. und wie fangen wir jetzt an.. Schön, dass du schon mal so viele Anschriften gesammelt hast... Wir sollten auch versuchen, namhafte Repromediziner auf unsere Seite zu bekommen - wie z.B. Prof. Dr. Dr. Würfel aus München.

Ich hatte hier im Brief-Ordner ja auch schon mal einen Beitrag aus dem Magazin Focus eingestellt, in dem gerade dieser Prof. Würfel zur Erfolgschance künstliche Befruchtung in Deutschland sein Statement gegeben hatte. Er sagte auch ganz klar, dass die Erfolgsaussichten im Ausland höher sind.. eben aus besagtem Grund.. Also.. Den Focus können wir hier als Magazin vielleicht ja auch wieder begeistern.. Da ist halt meine heiße Quelle.. Dann sollten wir auch an der ARD mit dem Magazin Globus dran bleiben..

Bei der Thematik zur Änderung bzw. Modernisierung eines Gesetzes müssen wir sehr überlegt und taktisch genau geplant vorgehen... Wir sollten uns hier auch auf unsere Schreiber wie Chris und Mann sowie Tutulla mit verlassen, die sich ja in Gesetzestexten genauestens auskennen...

Aber Ihr seht alle.. Ihr Lieben.. der Anfang ist da...

So.. Morgen werde ich mal ein bißchen surfen und gucken, was ich da über irgendwelche Richtlinien, die zusätzlich zum Embryonenschutzgesetz erlassen wurden, rausfinde.

Lieber Gruß an alle MitkämpferInnen
Iris
Billi
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Beitrag von Billi »

liebe Iris und liebe Kücken,

nur ganz kurz, habe mir einen dicken Vortrag von Fr. Dr. Schneider reingezogen (sie ist kein befürworter) meine ergüsse :grin: :grin: :grin: werde ich morgen mal zusammenfassen. ich hoffe, ich kann bis dahin meine gedanken wieder ordnen (die frau hat mich beim lesen fast zur weißglut gebracht :grin:)

übrigens hat die Bundesärztekammer eine richtlinie entworfen, allerdings pro PID, vielleicht meintest du diese Iris? (entwurf Nr.: 2000 C424 - leider im ganzen netz nicht auffindbar :???: )

so nun entschwinde ich endgültig :grin:

nächtle und guten morgen an alle!

billi
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Rapunzl
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Beitrag von Rapunzl »

Hi!

Ich habe zwar nicht viel Ahnung von dem Gesetz, habe den Bericht im Fernsehn gesehen und werde mich schlau machen und versuchen, Euch zu unterstützen.

Bis die Tage
Sanne
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Beitrag von Sanne »

hallo ihr lieben,

guckt doch mal hier rein:
http://www.embryonenschutz.de/
die siete ist zwar noch recht mager, aber ein paar links sind schon aktiv. dort gibt es dateien zum herunterladen, z.b.
- Embryonenschutzgesetz
(als html-Dokument aus dem Internet-Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit)
- Embryonenschutzgesetz
(als pdf-Dokument aus dem Internet-Angebot der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft)
- Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion
(pdf-Dokument aus dem Archiv des Deutschen Ärzteblattes)
- Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik
(pdf-Dokument aus dem Archiv des Deutschen Ärzteblattes)
- Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen
(pdf-Dokument aus dem Archiv des Deutschen Ärzteblattes)
vielleicht könnt ihr damit etwas anfangen.

liebe grüsse von Sanne
Tami
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Beitrag von Tami »

hey, das gucke ich mir doch direkt mal alles an!
danke
anja
:grin:
Billi
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Beitrag von Billi »

Ihr Lieben,

so, gedanken gesammelt und geordnet - oder auch nicht :grin:

wenn wir was erreichen wollen, dann sollten wir entsprechenden stellen unser anliegen vortragen.

- bundestag (der hat dieses gesetz verabschiedet)
- nationale ethikkommission
- ethikkommissionen der länder
- gesundheitsministerium
- Forschungsministerien - mit großem ?????????
- Medien

Was ich bisher aus verschiedenen beiträgen herauslesen konnte, ist, daß die wirtschaft/forschung ein erhebliches interesse an einer änderung des EschG hat. Die gegner sehen deshalb "uns" als die potentielle gefahr - da wir die "zulieferer" wären. Ich sehe bei den gegnern vordergründig die angst, daß die ergebnisse der embryonenforschung missbraucht werden. Mir stellt sich die frage, warum wir deshalb darunter leiden sollten und zum spielball dieser diskussion werden.

Ich habe mir einen vortrag von Fr. Dr. Ingrid Schneider durchgelesen. Fr. Dr. Schneider ist Politikwissenschaftlerin an der uni Hamburg, arbeitet beim stern - redaktion doku - ich hoffe nicht, dass dies der grund ist, daß der stern kein interesse hatte - und ist in einer enquete kommission für recht und ethik der modernen medizin. In ihren ausführungen erklärt sie warum sie eine gefahr sieht. Ich versuch mal, ihre argumente zusammenzufassen. Ich denke wir müssen die argumente der "gegner" erörtern, damit wir gute gegenargumente finden.

(Fr. Dr. Schneider geht hauptsächlich auf die PID ein, allerdings immer im hintergrund kiwu-patientinnen betrachtend)

.......Mit der expansion der kiwuzentren ging eine ausweitung des indikationsspektrums einher. Während die befruchtung in der petrischale anfangs als eine art "bypass-operation" bei fehlenden oder verschlossenen eileitern der frau betrachtet wurde, macht diese indikation heute weit weniger als die hälfte aller ivf-versuche aus. Ivf wird auch bei ganz anderen befunden durchgeführt oder wenn keine organische ursache gefunden wurde. (mittlerweile gibt's ja bereits noch andere mediz. Erkenntnisse - schlechte EZ-reifung und oft sind ja auch beide partner betroffen)
.....Indikation für icsi war zunächst ausschließlich die behandlung männlicher unfruchtbarkeit. Das heißt, körperlich gesunde frauen unterziehen sich der invitro befruchtung, um genetische vaterschaft ihres partners sicherzustellen..... inzwischen gilt, icsi wird auch durchgeführt, wenn auf grund anderer gegebenheiten die herbeiführung einer ss höchst unwahrscheinlich ist. .....d.h. schlicht, das ein bis zwei erfolglose ivfs stattgefunden haben.....die icsi ist zu einem regulärem angebot im sortiment der reprotechniken geworden. (ärzten wird damit so ziemlich die kompetenz abgesprochen)
Fr. Dr. Schneider zieht daraus die lehre, daß es sich bei diesen behandlungen um nachfragegesteuerte techniken handelt, das eine kaum steuerbare dynamik entstanden sei und ein entsprechender nachfragesog hervorgerufen wird. .... das angebot sucht sich seinen markt.....es besteht die tendenz zur expansion und zur erweiterung der indikationen. (sollte aus diesem grund der mediz. Fortschritt verdammt werden? und warum unter umständen nicht die indikationen erweitern, wenn die diagnose es erforderlich macht)

Siegeht an andererstelle auf die geringen erfolgsaussichten bei ivf ein - nur kurz

Alternativen zur behandlung ungewollter Kinderlosigkeit ... wie etwa geduldiges zuwarten auf eine spontane ss , adoption, pflegeschaft oder patenschaft, chirurgische oder naturheilkundliche verfahren, psychotherapeutische beratung - statistisch gesehen vielfach ähnlich erfolgreich wie die ivf - oder aber auch PARTNERWECHSEL.....werden von der repromedizin an den rand gedrängt. (partnerwechsel finde ich persönlich ne ziemlich gute alternative - *blödegrins* - weiß die frau wovon sie redet?)
Sie spricht weiterhin von torschlußpanik, geduld und abwarten - hinsichtlich frauen ab 35.

Dann geht sie haupsächlich auf die PID ein, möchte ich jetzt nicht weiter vertiefen, aber die meinung von Fr. Dr. Schneider sollte man mal gelesen haben.

Ebenfalls im zshg. mit PID äußert sie, ..... die frage der zumutbarkeit , hinsichtl. Evtl.fehlbildungen , wird von der gegenwart auf die zukunft projiziert, es geht um eine antizipierte unzumutbarkeit.

.........Embryonen in utero und invitro sind nicht gleichzusetzen, da die körperliche integrität, die menschenwürde und das selbtsbestimmungsrecht von frauen jeweils in anderer art und weise berührt wird. eine betrachtung allein nach embryonalen entwicklungsstatus bedeutet eine dekontextualisierung von embryonen und ist letztlich biologistisch. Aus der biologie selbts sind aber keine moralischen normen und wertmaßstäbe abzuleiten

.........PID = zeugung unter vorbehalt mit rückgaberecht (kann man keinesfalls vergleichen mit unserem wunsch, alle embryos bis zum blasto-stadium zu entwickeln - sofern sie es überhaupt schaffen )

Embryonen im mutterleib sind durch die körperliche beziehung zu einer frau geschützt. Bei invitro embryonen gebietet sich ein besonders strenger schutz, um missbrauch zu verhindern.
(missbrauch von wem ? - von uns?)

......würde PID erst verfügbar, wird sich sowohl das spektrum der tests, wie auch die anwenderinnengruppe ausweiten.....Prüfungskommissionen sind schwache instrumente der kontrolle.

Inzwischen wird in der brd eine befürwortung der pid damit begründet,man sei sie allen ivf-paaren schuldig, weil viele embryonen von vornherein aufgrund genetischer störungen zum "untergang" in der gebärmutter verurteilt sind. (Blastokultivierung würde dieses problem weitestgehend umgehen) Dies sei den paaren nicht zuzumuten.
Dies legt insgesamt die schwäche des zumutbarkeitsarguments (als subjektive größe) offen
Während eine frau bei bestehender SS in ihrer körperlichen und psychischen integrität tatsächlich in existenzieller weise betroffen ist, ist dies bei einer ausserkörperlichen befruchtung nicht der Fall. Wenn der subjektive faktor jedoch auch auf diese situation (ivF) übertragen wird, könnte dies letztlich zur legitimation jeglichen individuell geäußerten wunsches dienen (also deshalb verbieten wir erst mal alles)

Fr. Dr. Schneider lässt weiterhin begriffe fallen wie wunschkind mit bestimmten eigenschaften und definierten merkmalen sowie auswahl nach geschlecht, ethikdumping und auch mal wieder taucht die frage nach der deutschen vergangenheit auf.

.........deshalb ist nicht zuletzt daran zu erinnern, daß eine zulassung der pid auch die tür zur embryonenforschung einen spalt öffnen würde (deshalb alles verbieten? )

würden embryonen in kühltanks lagern, übte dies im laufe der zeit druck aus, diese zu forschungszwecken freizugeben - eventuell als emotionale verpflichtung der frau gegenüber dem staat ........kiwupaare würden somit zur voraussetzung und ressuorce für völlig andere interessen (also alles nur zu unserem schutz, und ist es nicht immer noch unsere entscheidung, sind wir unmündig, diese entscheidungen zu treffen? Und sind wir alle emotional geschädigt?)

.......embryonen sind nicht beliebig verfügbar, sondern persönlichkeitsrechtlich an ihre urheber gebunden. Keimzellen sind teil der leiblichkeit u. der person eines menschen. Dieses persönlichkeitsrechtliche bindung erlischt nicht, wenn EZ oder sperma vom körper abgetrennt sind, sondern besteht weiter. Deshalb kann über keimzellen u. über embryonen nicht wie über eine eigentumsfähige sache verfügt werden (im zshg. mit EZ spende - verfügbarkeit für dritte soll damit ausgeschlossen werden. (Wenn embryonen aber persönlichkeitsrechtlich an mich gebunden sind, warum darf ich als "urheber" nicht über sie entscheiden, zBsp. Wie lange sie sich ausserhalb weiterentwickeln können? - meine meinung)

........ die gegewärtige diskussion hat türöffnerfunktion für das embryonenschutzgesetz. Der embryonenforschung wird damit der weg geebnet

.... das von der UN bestätigte recht jedes menschen, über seine fortpflanzung zu entscheiden, umfasst die abwehr von staatlichen eingriffen in die menschl. Reproduktionsfähigkeit.
Das recht auf fortpflanzung ist daher ein abwehrrecht gegenüber dem staat, kein positives recht. Aber....es besteht nicht die pflicht des staates, kiwu paaren alle techniken zu verfügung zu stellen.....daher keine gesellschaftl. Verpflichtung. (ich denke, mit dem EschG behindert der staat trotzdem für einige der kiwu paare - nämlich enen, die nach 4 versuchen aufgeben müssen- genau dieses recht - alles andere wäre doch augenwischerei)
........eswär fatal, das EschG aufzubrechen und embryonenforschung zuzulassen, wenn es alternativen gibt, die ethisch weitaus unbedenklicher, potentiell jedoch genauso erfolgreich sind. Denn wenn die tür zur embryonenforschung erst einaml aufgestossen ist, wird sie sich nicht mehr schliessen lassen.

Quelle: http://www.christanickels.de/gen-point/landau2.pdf

Der text umfasst 29 seiten. Ich habe mal versucht, das wichtigste rauszusuchen. Die meinung von Fr. Dr. Schneider widerspiegelt zum großen teil auch die meinungen anderer 2gegner". Mir wird beim lesen deutlich, dass man uns als die potentielle gefahr sieht. Und es fällt mir verdammt schwer, dies so hinzunehmen. Schlimm finde ich, dass nur über uns geredet wird, aber nicht mit uns.

Übrigens hat Fr. Dr. Schneider einen offenen brief unterzeichnet, in dem man sich für die selbstbestimmung der frau und die menschenwürde einsetzt wird (im zshg, mit dem sterilisationsprogramm in peru) keine frage, dagegen kann man nichts sagen. Aber was ist mit unserer selbstbestimmung ?

Ist wahrscheinlich super lang geworden, ich hoffe ihr habt trotzdem tapfer gelesen :grin:
Und vielleicht ist es in irgendeiner form verwendbar?

Erst mal liebe grüße Billi (sorry für die fehler)


<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Billi am 2001-09-07 22:45 ]</font>

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: Billi am 2001-09-08 01:03 ]</font>
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