Ikk - gesund plus volle Kostenübernahme???

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

Spaghetti
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Beitrag von Spaghetti »

Danke Herr Wagner. Ich glaube, nun sind wir hier alle etwas schlauer :lol: .

LG
Bremerin
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Wir haben gewechselt

Beitrag von Bremerin »

Also wir haben nun auch beide zur IKK Gesund Plus gewechselt und sind sehr zufrieden.Wir werden zwar erst zum 01.04. Mitglied sein, aber wir hatten eine Dame von denen bei uns zu Besuch ,die sich sehr viel Mühe gegeben hat.
Die übernehmen tatsächlich 100% der Kosten.Was keine Kassenleistung ist, wird das Kinderwunschzentrum sagen können...
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violette
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Beitrag von violette »

ich habe von der IKK gesund plus übrigens immer noch keine Antwort erhalten, dafür aber von der Knappschaft...
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.02.2013 teilen wir Ihnen mit, dass Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur in Betracht kommen, wenn durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Eine hinreichende Aussicht besteht nach gesetzlicher Regelung (§ 27 Abs. 1 Nr. 2) nicht mehr, wenn die Maßnahmen drei mal ohne Erfolg durchgeführt worden sind (also nicht ein mal eine klinische Schwangerschaft entstanden ist).

Da in Ihrem Fall bereits drei Maßnahmen - mit Kostenbeteiligung der BKK - durchgeführt wurden, ohne das eine klinische Schwangerschaft entstanden ist, kann eine Kostenübernahme von der Knappschaft nicht erfolgen.
ich dachte nach der geburt eines Kindes wird dieser "Zähler" wieder auf null gesetzt, scheint aber nicht der fall zu sein, wenn es erst nach den finanzierten 3 Versuchen zusatnde gekommen ist... :cry:
und das, wo wir doch jetzt wissen was wir optimieren müssen um bessere Erfolgschancen zu haben (Prolaktinwert vorher richtig einstellen und IMSI zur besseren Spermienauswahl)... :(

Tja, somit hat sich das für uns wohl doch schon wieder erledigt (denn die ikk gesund plus wird es sicher genauso handhaben wie die knappschaft), oder wie sehen Sie das, Herr Wagner?
Liebe Grüße Violette Bild

1993 Geburt m.Tochter aus 1. Ehe
KIWu -mit Pause- seit 1998
positive TESE in HH 05-2007 :)
3 ICSIs + 2 Kryos (insg.13 embys) 09.07 - 04.09 in Göttingen trotz Partnerimmu negativ :(
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Praxiswechsel nach Zech - Bregenz

4. (u. letzte!) ICSI mit Auftauen aller TESE- Proben und IMSI am 10.08.10
15 Tage später pipitest positiv
1.US 09.09. - SSW 6+2 alles zeitgerecht (3mm groß) und Herzchen schlägt !!!!!


01.05.11 - 14.16 Elise schwimmt mit 51cm u. 3310 g in einer traumhaften geburt an land!!!!

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kleinepueppy81
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Beitrag von kleinepueppy81 »

Hi Violette... eigentlich muss es egal sein, ob das Kind aufgrund einer KB entstanden ist oder dann doch natürlich... sobald ein Kind geboren wurde, besteht wieder Anspruch auf 3 VErsuche fürs Geschwisterkind... wusste die Knappschaft denn, dass ein kind bereits geboren wurde?
Kiwu seit 2008
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Wir sind unendlich glücklich, dass wir dich haben...
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violette
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Beitrag von violette »

klar, ich hab denen unseren Werdegang ja ausführlich geschildert, und das Kind wurde nicht natürlich sondern nach unserer 4. ICSI geboren (siehe Signatur) :wink:

sie beziehen sich halt auf die 3 Fehlversuche, ich denke sie meinen damit, dass unsere Chancen zu niedrig sind, wenn wir letzte mal schon 4 Versuche brauchten... :?:
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo Violette,

ich hatte zwar schon im anderen Threat darauf geantwortet, der Vollständigkeit halber auch auch nochmal hier:

Seit Dezember 2012 ist das in den Richtlinien klar gestellt, die Geburt eines Kindes setzt den Zähler sozusagen wieder auf Null setzt. Es gibt auch keine Vorschrift, die besagt, dass nach dem 2., 3. oder 4. Kind Schluss ist bzw. dass die Versuche aufaddiert werden

Nachzulesen hier: Richtlinien über künstliche Befruchtung - Zählweise Versuche
und hier: Richtlinien über künstliche Befruchtung (S.3 letzter Absatz)

Die übrigen Voraussetzungen (Alter,verheiratet, Indikation zur IVF/ICSI) müssen natürlich weiterhin erfüllt sein.

Über das Thema wurde auch bei Wunschkinder.net bereits hier, hier und hier diskutiert.

Da die Anpassung der Richtlinie noch recht neu ist würde ich mal davon ausgehen, dass nicht jeder KK-Mitarbeiter (insbesondere im Service-Center), darüber Bescheid weiss. Die entsprechende Leistungsabteilung sollte es allerdings wissen.

Viel Erfolg.

Grüße
Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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violette
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Beitrag von violette »

Hmm, also Luzie, leider steht aber auch in den von dir genannten Richtlinien genau das Argument der Knappschaft drin - nämlich:
Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu drei-mal,
- bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal,
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.
das is ja genau das worauf sich die knappschaft beruft, denn das war ja trotz der geburt nach der 4. ICSI so, und weiter steht da, dass der Zähler nur auf null gesetzt wird, wenn alle anderen Voraussetzungen- also auch diese hier- erfüllt sind...

Interessant finde ich, dass der RA von wuki allerdings anscheinend der Ansicht ist, der Zähler müsse auch nach späterem erfolg auf null gesetzt werden...
daher würde ich jetzt wirklich nochmal zu gerne von Herrn Wagner wissen, was er dazu meint??? :help:
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Sorry, bitte genau lesen, Seite 3 letzter Absatz:
Nach Geburt eines Kindes besteht - sofern die sonstigen Voraussetzungen nach diesen Richtlinien gegeben sind - innerhalb der jeweiligen zulässigen Höchstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf diese Maßnahmen. Dabei werden die der Geburt vorangegangenen Behandlungsversuche nicht auf die vorstehende Anzahl der Versuche angerechnet.
Grüße
Luzie
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violette
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Beitrag von violette »

Ja, genau, die vorgehenden versuche werden nicht auf die ANZAHL der anstehenden versuche angerechnet, heißt also, WENN Zähler rückgesetzt wird, dann tatsächlich auf null. Aber trotzdem müsssen ja die sonstigen Richtlinien erfüllt sein, und die besagen nun mal 3 Versuche ohne mindestens klinische ss = nicht ausreichende Erfolgsaussicht...
genau lesen... :wink:

Daher scheint mir das trotzdem noch absolut Auslegungssache zu sein, is mir einfach zuviel Spielraum noch in diesen Formulierungen.... :-?
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milhetmama
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Beitrag von milhetmama »

Hallo Ihr lieben!

Ich möchte gerne diesen Thema wieder aufgreifen, und von Euch wissen, ob bei Euch sich was neues ergeben hat?

Denn ich stehe auch in d. Situation: Wechseln oder bleiben...

Ich habe eine Tochter die NICHT innerhalb der 3 finanzierten Versuchen entstand, sondern aus e. Selbstzahlerversuch.
Ich habe trotzdem (nach d. neuen Richtlinien) von meine jetztigen KK (TKK) nochmals 3 Versuche für d. Geschwisterversuch genehmigt bekommen.
Davon haben wir 1 schon verbraucht, das Ergebnis war ein klinischer SS, mit Fg in der 10.SSW.
Da ich nach der FG pausieren musste, mussten wir die Genehmigung neu einreichen. Jetzt wurden weitere 2 Versuche genehmigt, und weil ich "reklamiert" habe (da ich klinisch SS war), haben sie uns ein 3. Ersatzversuch zugesagt.

Alles soweit gut, aber die TK zahlt "nur" 50%. Wir überlegen jetzt zur Knappschaft-KK zu wechseln.
Ich habe schon mehreren Mitarbeitern gesprochen (wg. verschiedene Fragen, die mir eingefallen waren), aber ich habe ALLE darauf angesprochen, ob das so sei, dass ich nochmal 3 Versuche bewilligt bekomme.
Ich habe auch gesagt, dass ich schon ein Kind geboren habe, aber das Kind entstand nach einem selbst bezahlten Versuch. (und habe aber auch erwähnt, dass die techniker.KK 3 Versuche bewilligt hat...)
Alle haben bestätigt, dass mir noch 3 Versuche zustünden, falls ich die übliche Voraussetzungen erfülle, und mein Mann natürlich auch....

Ich habe jetzt nichts schriftliches, nur eben die Namen von den Mitarbeitern...

Wenn ich das aber so lese, was Violett schreibt, habe ich echt Bange zu wechseln....

Was kam bei Euch raus?

lg
Gesperrt

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