Ikk - gesund plus volle Kostenübernahme???

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

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violette
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Ikk - gesund plus volle Kostenübernahme???

Beitrag von violette »

Hallo, ich hab mal eine wichtige Frage,
haben Sie bereits Erfahrung gemacht mit der angeblichen "kostenübernahme für künstliche Befruchtung zu 100%" womit die IKK- gesund plus seit dem 01.01.13 Werbung macht?

Ich hatte dort schon per mail nachgefragt über genauere Informationen, hab aber nur das übliche Infoprospekt bekommen, wo zu diesem Thema nur dasselbe wie auf der homepage steht, nämlich:
Versicherte der IKK gesund plus haben Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, soweit ein Arzt eine hinreichende Aussicht auf Erfolg feststellt. Leistungen der künstlichen Befruchtung werden von der IKK gesund plus zu 100 Prozent übernommen (maximal drei Versuche ohne Schwangerschaft), wenn beide Ehepartner bei der IKK gesund plus versichert sind und die Kosten gemäß Behandlungsplan genehmigt wurden. Die Versicherten erhalten von ihrem Arzt weiterhin eine Rechnung über den Eigenanteil von 50 Prozent der Kosten. Diese erstattet die IKK gesund plus ihren Versicherten jedoch abzüglich der Kosten, die keine Kassenleistung sind. Auf den Erstattungsbetrag werden außerdem Zuschüsse, die die Bundesländer nach Landesrecht gewähren, angerechnet.
Also, ich hatte daraufhin , mittlerweile bereits 2 verschiedenen, mitarbeitern der IKK gesundplus eine e-mail mit klaren Fragen diesbezüglich geschickt, weil mich natürlich interessiert, ob es an dieser Geschichte einen haken gibt??? das wäre ja eigentlich zu schön um wahr zu sein, oder? :wink:
ich wollte also wissen, ob dies wirklich für alle Bundesländer der BRD gilt, oder nur für die wo auch ein Sitz der KK besteht, was in Bremen, Bremerhaven und Sachsen- Anhalt wäre, und dort würde dann ja auch der Zuschuss der landesregierung abgezogen. Und ob sie ansonsten noch irgendwelche anderen Ausschlusskriterien haben, wie z.B. eine strengere Altersgrenze, oder vielleicht keine Kostenübernahme bei ICSI mit TESE Material... usw. oder ob sie tatsächlich all das voll übernehmen was die anderen krankenkassen nur zur Hälfte bezahlen??
Als Antwort bekam ich lediglich eine mail mit der Bitte ich möge meine handynummer zuschicken, damit sie mich anrufen könnten. Dieses möchte ich aber nicht, habe dann auchnochmal geschrieben, wieso es mir wichtig ist die Antworten schriftlich (per Post oder mail) zu erhalten- weil das Thema einfach zu umfangreich u. wichtig ist, um womöglich die Hälfte der Antwort dann wieder zu vergessen, und Missverständnisse können ebenfalls besser erkannt werden :wink:
Leider habe ich seitdem einfach nichts mehr von dieser Krankenkasse gehört, und das ist nun schon 1 Monat her :o Nicht gerade sehr vertrauenserweckend :-?

Nun möchte ich also doch noch einmal hier nachforschen, ob es schon jemanden gibt, der mit dieser "vollen Kostenübernahme" schon Erfahrungen gemacht hat, oder eben was sie als Rechtsanwalt dazu sagen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für die Kasse sich vor der Übernahme zu drücken, wenn sie nur so allgemeine Aussagen dazu machen??

So, jetzt bin ich mal gespannt auf die Antworten, is ja sicher für eine ganze menge leserinnen hier interessant, denn dafür würde sich ein Wechsel ja schon lohnen... :D
Liebe Grüße Violette Bild

1993 Geburt m.Tochter aus 1. Ehe
KIWu -mit Pause- seit 1998
positive TESE in HH 05-2007 :)
3 ICSIs + 2 Kryos (insg.13 embys) 09.07 - 04.09 in Göttingen trotz Partnerimmu negativ :(
-----------------------------------------------------
Praxiswechsel nach Zech - Bregenz

4. (u. letzte!) ICSI mit Auftauen aller TESE- Proben und IMSI am 10.08.10
15 Tage später pipitest positiv
1.US 09.09. - SSW 6+2 alles zeitgerecht (3mm groß) und Herzchen schlägt !!!!!


01.05.11 - 14.16 Elise schwimmt mit 51cm u. 3310 g in einer traumhaften geburt an land!!!!

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Janda
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Beitrag von Janda »

Hallo,
also mein Mann hat vor über zwei Wochen eine Mail an diese Kasse geschickt, da wir auch wechseln wollen. Es ging auch um die 100%ige Kostenübernahme und ein paar spezielle Fragen zu unseren Behandlungen. Wir haben nichts mehr gehört.

LG
Janda
Kinderwunsch seit Dezember 2010

Kinderwunschbehandlung:
1. ICSI: Mai 2012 - negativ
2. ICSI: September 2012 - negativ
3. ICSI: Januar 2013 - negativ
Kryo aus 3. ICSI: Mai 2013 - negativ
Kryo aus 4. ICSI: Juli 2013 - positiv :)


Adoptionsanerkennungsverfahren:
Anerkannte Adoptionsbewerber seit März 2013

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Geschwisterversuch:
Kryo aus 4. ICSI: Februar 2015 - positiv :)

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Noch ein Geschwisterversuch:
Kryo aus 4. ICSI: Januar 2017 - wieder positiv :)

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violette
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Beitrag von violette »

hallo Janda,

ah schau mal an, da wird Kundenservice ja anscheinend wirklich klein geschrieben dort... man kann jawohl wenigstens eine Antwort schicken, auch wenn sie dann negativ ausfiele :-?
aber die gleiche Erfahrung mache ich komischerweise gerade auch gleichzeitig bei meiner lebensversicherung und bei meiner handyversicherung *mecker*

Wie ich deiner Signatur allerdings entnehme, habt ihr schon 3 erfolglose versuche hinter euch? Dann ist ja eigentlich schon klar, dass die ikk keine mehr finanziert, würde ja auch keine andere kasse mehr anteilig tun, :?: und wie ich gehört habe, fragen die schon vorher bei eurer alten kase nach wieviele versuche ihr schon gemacht habt :wink:

bei uns würde es ja aber wieder von vorn losgehen, weil wir ja nach den ersten 3 Versuchen, beim 4. endlich Erfolg hatten :D daher sollte es ja auch kein Problem sein von einem arzt die bescheinigung über eine hinreichende Aussicht auf Erfolg zu bekommen... :grübel: :?:
Liebe Grüße Violette Bild

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leandra75
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Beitrag von leandra75 »

Als Alternative zur IKk gesund plus übernimmt auch die Knappschaft 100%
Ist auf jedenfalls eine große KK
Seit Ende 2009 Kinderwunsch.
Februar 2012 :Bauchspiegelung: Endometriose Grad 1 entfernt, sonst alles in Ordnung
März 2012 : IUI schwanger, FG in der 10.Woche
Juni 2012: IUI negativ
Juli 2012 : IUI negativ
September 2012: IVF negativ
Februar 2013: IVF Nullbefruchtung
April/Mai 2013: ICSI
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violette
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Beitrag von violette »

Echt??? :o

Ja, die Knappschaft war früher ja immer DIE Krankenkasse schlecht hin, die überhaupt die meisten Leistungen hatte, kam halt aber auch nicht jeder rein :wink:
ich hätte gedacht, seitdem das alles offen is und jeder in die Knappschaft kann, tut sich da nix mehr im vergleich zu den anderen Kassen :?:
Seit wann übernehmen die denn die Kosten, auch erst seit diesem Jahr oder schon länger? Und gibts da irgendwelche besonderen Voraussetzungen oder Einschränkungen, ausschlussfaktoren, oder kann man wirklich davon ausgehen, dass sie alles was die anderen zu 50% tragen zu 100% übernehmen???

edit: ok, habs selbst herausgefunden - sie bieten das wohl auch erst seit dem 01.02.2013 an, und da dies ja wie bereits beschrieben schon eine seriöse KK ist, die es schon lange gibt, und zwar mit einem hervorragendem Ruf (was ich früher in meiner zeit als Krankenschwester häufiger feststellte :wink: ) ist das eine seeeeeeeeeeeeeeehr gute Nachricht und sicherlich ein Grund zur Freude, denn da vermute ich keinen versteckten Haken :dance:
Werde mich morgen mal gleich dransetzen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bin gespannt wie die mit meinen fragen umgehen- ob ich da eine schriftliche Antwort bekomme oder auch einfach ignoriert werde :wink:
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Spaghetti
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Beitrag von Spaghetti »

Also ich hatte interessehalber auch mal per Mail bei der IKK gesund plus angefragt. Mir schickten sie umgehend eine ausführliche Mail zurück. Allerdings konnte mir die Dame auf Nachfragen dann nicht mehr ausreichend antworten, weil es da wohl eine spezielle Abteilung für gibt, die dann mehr Ahnung hat. Sie gab mir die Durchwahl dieser Dame, die angeblich mehr weiß. Habe dort aber nicht angerufen, weil es für mich momentan nicht relevant ist.
Alles in allem...fand ich es ok, wie sie mit meinem Anliegen umgingen! Aber wenn die Knappschaft auch 100% übernimmt...dann wäre das ja durchaus eine Alternative.

LG
RA Wagner
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Zusatzleistung der IKK gesund plus

Beitrag von RA Wagner »

Bei der IKK Gesund plus wurde bezüglich der künstliche Befruchtung in der Satzung geregelt:

§ 8b
Ku&#776;nstliche Befruchtung
Die IKK u&#776;bernimmt 100 % der mit dem Behandlungsplan nach § 27 a Abs. 3 SGB V
genehmigten Kosten abzu&#776;glich der Kosten, die nach Landesrecht von Dritten zu tragen
sind. Bei Behandlung in einem Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz nach § 13 Abs.
4 SGB V erfolgt die Kostenerstattung maximal in Höhe der in Deutschland geltenden
Vertragssätze. Eine Kostenerstattung nach dieser Vorschrift erfolgt nur, wenn beide
Ehegatten bei der IKK versichert sind.


Die Krankenkasse erstattet zu 100 % alle Kassenleistungen (EBM-Sätze, keine private Abrechnung nach GOÄ), wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere Alter, Anzahl der Versuche, usw.) vorliegen und diese im Behandlungsplan genehmigt wurden. Erstattungen der Länder werden abgezogen. Die wichtige Einschränkung ist, dass beide Ehegatten bei der IKK gesund plus versichert sein müssen.

Nach der Pressemitteilung der Knappschaft will diese vergleichbare Voraussetzungen für eine Erstattung zu 100 % aufstellen.

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Spaghetti
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Beitrag von Spaghetti »

Herr Wagner,

aber welche Leistungen sind denn "Kassenleistungen"? Und was gilt nicht als Kassenleistung? Das schreibt nämlich keine Krankenkasse so detailliert auf.

LG
RA Wagner
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Kassenleistungen

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Spaghetti,

der Anspruch auf sogenannte Kassenleistungen ergibt sich aus § 27a SGB V. Danach sind alle Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft notwendig sind vom gesetzlichen Anspruch abgedeckt. Da die Leistungen den natürlichen Zeugungsakt ersetzen sollen, erstrecken sie sich auf alle medizinisch-technischen Verrichtungen, die den Zeugungsakt (teilweise) ersetzen.

Als Methoden kommen daher in Betracht: Inseminationen, In-Vitro-Fertilisation (IVF) mit Emryonentransfer, intratubarer Gametentranfer und intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Nicht zu den geschuldeten Leistungen zählt z.B. nach Nr. 4 der Richtlinie über künstliche Befruchtung die Kryokonservierung (Ausnahme hiervon: Kryokonservierung von Samenzellen, die wegen einer entsprechenden andrologischen Störung durch Punktion der Hoden (TESE oder MESA) gewonnen werden mussten).

Vor Beginn der Behandlung muss nach § 27a Abs. 3 S. 2 SGB V der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorgelegt werden, der die beabsichtigten Maßnahmen enthält. Die Genehmigung durch die Kasse ist Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. Es sollte somit von den Patienten nach Erhalt des von der Krankenkasse geprüften Behandlungsplanes überprüft werden, ob bestimmte beantragte Leistungen nicht genehmigt wurden.

RA Wagner
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violette
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Beitrag von violette »

Vielen dank für die Antworten,

das ist ja quasi genau das, was ich hören wollte :D

und im grunde noch mehr... Sie schreiben die Kryokonservierung der TESE Proben ist eigentlich eine kassenleistung???
Also uns wurde damals von allen gesagt, die Kasse bezahlt bei der TESE nur die Narkose/OP selbst, also alles was im rahmen einer Krebsfrüherkennung abgerechnet werden kann, und das Suchen, bearbeiten und konservieren Der Spermien selbst muss dann von uns allein gezahlt werden, so war es dann ja auch. :o Ist es neu, dass sich die Kassen daran beteiligen sollen??


Spaghetti - ja, das klingt in der tat sehr kundenfreundlich wie sie mit deinem Anliegen umgegangen sind, so etwas hätte ich mir auch gewünscht, und hab ja extra immer wieder darum gebeten meine Fragen an jemanden weiter zu leiten, der dafür zuständig ist... aber nach über 1 Monat hätte dann ja trotzdem mal eine Antwort kommen müssen, oder zumindest eine kurze Mitteilung darüber, dass es noch etwas länger dauert aus bestimmten Gründen oder so.. :-?
nun, aber ich denke Herr wagner hat ja bereits bestätigt, dass sie alles dies zu 100% übernehmen, was sonst auch kassenleistung ist, und mehr erwarte ich ja gar nicht. Wir bräuchten zwar noch paar zusatzleistungen wie TESE, IMSI, und am liebsten Blastokultur, aber da war mir schon klar, dass wir das selbst tragen müssen :wink:
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