Kostenübernahme Tese

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Moderator: RA Wagner

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Schnicko
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Kostenübernahme Tese

Beitrag von Schnicko »

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen inwieweit die Krankenkassen die Kosten für eine Tese übernehmen. Lese so viele wiedersprüchliche Dinge. Einmal das die Op übernommen wird und das Eingefrieren des Gewebes nicht. Bei stöbern im Forum habe ich allerdings auch die Aussage bekommen, das auch die Kryokonservierung übernommen wird wenn eine andrologische Störung vorliegt. Mein Freund hatte 1996 Hodenkrebs mit Semikastratio und anschließender Chemo. Der Urologe stellte Azoospermie fest und meinte das nur eine Tese feststellen kann ob wir eigene Kinder haben. Ist das einen adrologische Störung?
Wie sind eure Erfahrungen mit den Kassen diesbezüglich?

Grüße
SuseBerlin
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Beitrag von SuseBerlin »

Hallo liebe Betroffene und Experten,

mich würde auch interessieren, welche Kosten einer TESE von Privatkassen gezahlt werden müssen.

Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat (AXA). Im Moment haben wir alle Rechnungen privat bezahlt und die Belege gesammelt vorliegen plus einen Befund der meinen Mann als "Verursacher" ausweist. Der nächste Schritt wäre, die Rechnungen an die Kasse zu senden. Müssen wir dabei irgendetwas beachten? Oder erst einmal hinschicken und Abwarten?

Mein Mann hat schon bei der Kasse angerufen und die Auskunft bekommen, dass die Kasse nur EUR 150,00 erstattet. Die Auskunft (leider nur mündlich) VOR der OP war, dass er keinen Ausschluss von Kinderwunschbehandlungen hat und die Kasse daher alles übernehmen würde.

Wie sollten wir vorgehen?

Viele Grüße und danke

SuseBerlin
RA Wagner
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Kosten der TESE in der GKV

Beitrag von RA Wagner »

Beide Themen wurden bereits durch PN beantwortet. Für alle anderen Forumsteilnehmer zum Thema TESE und GKV:

Nach meiner Kenntnis werden die Kosten für eine diagnostische Untersuchung bei einer männlichen Fertilitätsstörung als Leistungen der GKV übernommen. Die Entnahme der Spermien und Untersuchung sind solche Untersuchungsleistungen.

Die Kosten für eine Aufarbeitung und Kryokonservierung werden hingegen regelmäßig nicht von den Krankenkassen übernommen. Im Jahr 2004 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das vorsorgliche Einfrieren der Samen keine Leistung der GKV ist. Nach einer aktuelleren Rechtsprechung ist jedoch eine Kostenerstattung für eine Kryokonservierung gegeben, wenn z.B. aufgrund einer vorhandenen Krebserkrankung und der Behandlungsfolgen eine unmittelbare, konkrete Gefahr, droht, dass die Empfängnisfähigkeit verloren gehen kann.

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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