Hallo Herr Wagner,
habe ich ein Recht von meiner Kiwuklinik meine Akte oder eine Kopie davon zu bekommen, mit allen US Bildern ?
Möchten die Klinik wechseln.
Gruß Taisa
Patientenakte
Moderator: RA Wagner
Hallo Taisa,
das sollte kein Problem sein. Bei mir und einer Freundin ging das reibungslos.
LG Luna
das sollte kein Problem sein. Bei mir und einer Freundin ging das reibungslos.
LG Luna
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Kopien von der Patientenakte
Hallo taisa,
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Patient einen Anspruch gegenüber einem Arzt oder Krankenhaus auf Einsicht in die ihn die betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation etc) betreffen.
Bezüglich subjektiver Äußerungen des Arztes in der Patientenakte (persönliche Wertungen des Arztes) hat ein Patient keinen Auskunftsanspruch.
Sollte der Arzt die Akte bezüglich der objektiven Befunde und eigener subjektiver Aufzeichnungen getrennt haben, dann dürfte eine Einsichtnahme kein Problem sein.
Nun wollen Sie aber ja nicht nur die Einsichtnahme in die Akte, sondern auch Kopien von den Akten haben. Die Einsichtnahme hat in aller Regel in der Praxis des Arztes oder im Krankenhaus zu erfolgen. Der Patient hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihm die Akten zwecks Ablichtung ausgehändigt werden. Üblicherweise wird daher der Arzt die Kopien von dem Teil bei dem eine Akteneinsicht besteht anfertigen lassen und eine Kostenerstattung für die Anfertigung von Kopien verlangen.
Der Patient kann aber auch die Weitergabe der Unterlagen an den weiter behandelnden Arzt verlangen.
Ihr RA Wagner
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Patient einen Anspruch gegenüber einem Arzt oder Krankenhaus auf Einsicht in die ihn die betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation etc) betreffen.
Bezüglich subjektiver Äußerungen des Arztes in der Patientenakte (persönliche Wertungen des Arztes) hat ein Patient keinen Auskunftsanspruch.
Sollte der Arzt die Akte bezüglich der objektiven Befunde und eigener subjektiver Aufzeichnungen getrennt haben, dann dürfte eine Einsichtnahme kein Problem sein.
Nun wollen Sie aber ja nicht nur die Einsichtnahme in die Akte, sondern auch Kopien von den Akten haben. Die Einsichtnahme hat in aller Regel in der Praxis des Arztes oder im Krankenhaus zu erfolgen. Der Patient hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihm die Akten zwecks Ablichtung ausgehändigt werden. Üblicherweise wird daher der Arzt die Kopien von dem Teil bei dem eine Akteneinsicht besteht anfertigen lassen und eine Kostenerstattung für die Anfertigung von Kopien verlangen.
Der Patient kann aber auch die Weitergabe der Unterlagen an den weiter behandelnden Arzt verlangen.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Hallo Taisa,
Du kannst die Unterlagen auch von Deinem neuen Arzt anfordern lassen, in der Regel reicht es dafür den alten Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem neuen Arzt zu entbinden.
Kopien werden übrigens meist mit 0,25 € pro Blatt in Rechnung gestellt.
Ansonsten ist es meist überhaupt kein Problem, Kopien seiner Befunde zu bekommen.
Grüße
Luzie
Du kannst die Unterlagen auch von Deinem neuen Arzt anfordern lassen, in der Regel reicht es dafür den alten Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem neuen Arzt zu entbinden.
Kopien werden übrigens meist mit 0,25 € pro Blatt in Rechnung gestellt.
Ansonsten ist es meist überhaupt kein Problem, Kopien seiner Befunde zu bekommen.
Grüße
Luzie
Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Baujahr 73, Spermiogramm prima
KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft
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Zur Langfassung geht's hier.
Life is what happens to you while you are busy making other plans. John Lennon
Baujahr 73, Spermiogramm prima
KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
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Hallo Taisa,
wie luzie773 zutreffend (und wohl auch verständlicher und kürzer als ich) ausführt, sollten Sie Kopien über den neuen Arzt anfordern. Nach meiner Kenntnis gibt es im Kinderwunschbereich keine Probleme mit der Übersendung von Kopien der Befunde.
Ihr RA Wagner
wie luzie773 zutreffend (und wohl auch verständlicher und kürzer als ich) ausführt, sollten Sie Kopien über den neuen Arzt anfordern. Nach meiner Kenntnis gibt es im Kinderwunschbereich keine Probleme mit der Übersendung von Kopien der Befunde.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Hallo,
wir haben jetzt die Akten bekommen, allerdings nicht so wie wir uns das vorgestellt hatten.
Ausser Spermiogrammen, Blutuntersuchungen und der Menge der entnommenen und befruchtetetb Eizellen war nichts dabei, also auch keine Angaben zu Medikamenten während der Stimulation, gerade die wären aber wichtig gewesen.
Wie sollen wir jetzt weiter verfahren.
Gruß Taisa
wir haben jetzt die Akten bekommen, allerdings nicht so wie wir uns das vorgestellt hatten.
Ausser Spermiogrammen, Blutuntersuchungen und der Menge der entnommenen und befruchtetetb Eizellen war nichts dabei, also auch keine Angaben zu Medikamenten während der Stimulation, gerade die wären aber wichtig gewesen.
Wie sollen wir jetzt weiter verfahren.
Gruß Taisa
Protokolle
Hallo Taisa,
ich würde vorschlagen, dass Sie die Stimulationsprotokolle bei der Klinik nachfordern. Nach meiner Kenntnis werden auch die Protokolle ohne Probleme übersandt.
Ihr RA Wagner
ich würde vorschlagen, dass Sie die Stimulationsprotokolle bei der Klinik nachfordern. Nach meiner Kenntnis werden auch die Protokolle ohne Probleme übersandt.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de