Antwort auf meine Petition

Die heterologe Insemination ist eine Insemination mit Spendersamen.

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rebella67
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Antwort auf meine Petition

Beitrag von rebella67 »

Hier seht ihr, was der Petitionsausschuss mir auf meine Petition (3 einhalb Jahre später) nun endlich geantwortet hat:
Dateianhänge
Petition zur fehlenden gesetzlichen Regelung der DI 2010 - Antwort 2013.pdf
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Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Und das habe ich geantwortet:



Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Kersten Steinke, MdB
Platz der Republik 1

11011 Berlin





Ihre Antwort auf meine Petition Pet 4-17-07-4032-005982
Widerspruch zu Ihrer Beschlussempfehlung



10. August 2013
Sehr geehrter Petitionsausschuss,
sehr geehrte Frau Steinke,

ich bedanke mich zunächst, dass Sie mit Ihrem Schreiben vom 10.7.2013, das mit dem Poststempel vom 12.8.2013 Ihr Haus verlassen hat, nun endlich auf meine Petition vom 27.2.2010 geantwortet haben.

Da ich mit Ihrem Beschluss jedoch nicht einverstanden bin, lege ich Widerspruch ein.

Nachfolgend möchte ich Ihnen meinen Widerspruch begründen.

(1) Zunächst ging es darum, dass ich eine für alle Beteiligten vernünftige und zufrieden stellende gesetzliche Regelung für die Samenspende gefordert habe, insbesondere auch, was mögliche Ansprüche zwischen den Beteiligten betrifft.

Hierzu führen Sie die aktuelle Entscheidung des Oberlandgerichtes Hamm auf, nach der eine durch heterloge (donogene) Insemination gezeugte Frau einen Auskunftsanspruch über ihre genetische Identität zugesprochen bekam. Zudem führen Sie die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion vom 17. Februar 2006 auf, nach der Samenspender und künftige Eltern über rechtliche Konsequenzen aufgeklärt werden und die Spenderdaten aufbewahrt werden müssen. Sie zählen Ihre Erwägungen auf, warum ein Ausschluss des Anfechtungsrechtes des Kindes gegen die Vaterschaft des sozialen Vaters mit der Folge von Unterhalts- und Erbansprüchen gegen den Spender aus Ihrer Sicht bedenklich ist. Sie führen aus, dass eine Anfechtung der Vaterschaft durch den gesetzlichen Vertreter eines noch minderjährigen Kindes möglich sein soll, da dies unter Umständen dem Kindeswohl dienen kann. – Wäre es dann nicht möglich, ein Anfechtungsrecht ausschließlich auf solche Fälle zu begrenzen? Mir erscheint ein solcher Fall sehr konstruiert. Dem Kindeswohl dienen könnte ein Wechsel der Vaterschaft hin zum Spender ja nur dann, wenn der Spender selbst mit der Vaterschaft einverstanden wäre. Denn ein nicht einverstandener Spender, der in einem solchen Fall allenfalls zur Unterhaltszahlung genötigt werden könnte, jedoch nicht zu einer sozialen Beziehung zu diesem Kind, wäre außer als Geldquelle diesem Kind in keiner Weise nützlich. Wenn es dem Gesetzgeber also um eine soziale Beziehung des Kindes zum Spender gehen würde, z.B. in dem sehr seltenen Fall, dass der soziale Vater sich nicht um das Kind kümmert, dann könnte er das Anfechtungsrecht des Kindes mit dem Einverständnis des Spenders verbinden. Wenn es dem Gesetzgeber hingegen um die Geldquelle Spender geht, im Fall dass der soziale Vater nicht zahlt, dann geht es dem Gesetzgeber eigentlich nicht um das Kindeswohl, sondern um die Staatskasse, die ja im Fall uneinbringlicher Unterhaltszahlungen für jedes Kind – unabhängig davon, wie es entstanden ist – zahlen muss. Wenn es aber nur um die Staatskasse geht, dann frage ich mich, warum die Staatskasse im Fall von Kindern aus heterologer Insemination besser gestellt sein sollte, weil sie dann ja auf den Spender zurückgreifen will, wenn der soziale Vater nicht zahlt. Auch andere Väter zahlen nicht und da hat die Staatskasse dann ja auch nicht diese Ausweichmöglichkeit. – Würden Sie also im o.g. Fall das Anfechtungsrecht des Kindes im Fall, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, mit dem Einverständnis des Spenders verbinden, dann könnten sich auch die Spender deutlich sicherer fühlen, dass sie nicht entgegen ihrem Willen zu einer Vaterschaft gezwungen werden.

Sie sind auch nicht auf den Fall der Möglichkeit des Anfechtungsrechtes durch das erwachsene Kind eingegangen. Auch hier bin ich der Ansicht, dass dieses nur mit dem Einverständnis des Spenders möglich sein sollte. – Denken Sie sich bitte den Fall, dass ein gerade 18 Jahre alt gewordener Mensch ohne zahlungskräftige Eltern und ohne eine gute Beziehung zum sozialen Vater sich durch die Ausnutzung des Anfechtungsrechtes der sozialen Vaterschaft und Zwingen des zahlungskräftig(er)en Spenders in die Vaterschaft neben Erbansprüchen Unterhaltsansprüche für sein Studium sichern könnte. Eine solche Ausnutzungsmöglichkeit, die nur aus finanziellen Erwägungen besteht, ist hier gewiss auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Immerhin haben auch andere Kinder von finanziell schlecht gestellten Eltern nicht eine solche Geldquelle. – Anders wiederum wäre der Fall, wenn ein erwachsener Mensch ohne gute Beziehung zu seinem sozialen Vater den Spender kennenlernt und sie sich beide ein auch juristisch unterlegtes Vater-Kind-Verhältnis wünschen. Auch wieder ein sehr konstruierter Fall, wobei in diesem Fall ja weiterhin eine Anfechtungsmöglichkeit bestehen bleiben könnte. Jedenfalls wäre es zu diskutieren, ob eine Anfechtungsmöglichkeit im o.g. Fall aus sozialen Erwägungen heraus sinnvoll ist oder nicht.

Der Nachteil einer Anfechtungsmöglichkeit der sozialen Vaterschaft durch das Kind im Zusammenhang mit dem Einspringen des Spenders in die Vaterschaft – auch gegen seinen Willen – liegt darin begründet, dass dadurch die Spender häufiger jeglichen Kontakt mit dem Kind ablehnen. Wie es ja auch in dem Prozeß von Hamm zum Ausdruck kam, hat sich gezeigt, dass erwachsene durch donogene Insemination gezeugte Menschen in nicht wenigen Fällen das dringende Bedürfnis verspüren, zu wissen, wo sie herkommen. Es geht nur darum, den Spender einmal zu treffen. Dieses einmalige Treffen ist für diese Menschen oft von sehr dringender Notwendigkeit. Es geht dabei in der Regel nicht um finanzielle Ansprüche, sondern um die menschliche Erfahrung. Wenn der Spender aber mit Unterhalts- und Erbansprüchen rechnen muss, wird er wesentlich seltener zu diesem einmaligen Treffen bereit sein, weil dies für ihn mit finanziellen Ängsten verbunden ist. Der Spender kann nicht dazu gezwungen werden, sich zu treffen. Der Fakt, dass er über die Datenweitergabe informiert wurde, hilft hier nur bedingt. Auch der Fakt, dass das Kind in Besitz der Spenderdaten kommen kann, hilft nur bedingt. Wenn ich von einem Menschen Namen und Anschrift weiß, dieser aber jeglichen Kontakt mit mir verweigert, kann ich in aller Regel wenig über ihn erfahren und komme zumindest nicht so leicht auf die Idee, diesen juristisch dazu zu zwingen, mein Vater zu sein.

Wie Sie sehen, ist bezüglich des Anfechtungsrechtes schon bei Kindern mit Vater und Mutter die Gesetzgebung noch nicht ausgefeilt. Das haben sehr wohl auch die Parteien erkannt. Der Verein DI-Netz e.V. hat im März 2013 Wahlprüfsteine an alle im Bundestag vertretenen Parteien geschickt. Alle Parteien haben in ihren Antworten zum Ausdruck gebracht, dass Handlungsbedarf besteht oder zumindest ein Anlass bersteht, in Bezug auf das oben erörterte Problem etwas zu untersuchen. LINKE, SPD und GRÜNE kamen in ihrer Antwort sogar recht differenziert und glaubwürdig rüber, die FDP weiß noch nicht, ob Handlungsbedarf besteht, sieht aber einen Anlass, das zu prüfen, die CDU schreibt immerhin auch, dass sie prüfen will. Insofern kann ich nur staunen, wenn Sie schreiben, dass ein Antag der LINKEn und der GRÜNEn, die Petition weiter zu bearbeiten, „mehrheitlich abgelehnt“ wurde. Da ist man dann doch in den anderen 3 Parteien nicht ehrlich, wenn man in Wahlprüfsteinen so antwortet, dass man den Fragenden zufrieden stellen will, aber tatsächlich ganz anders handelt. …


(2) In Ihrer Antwort beschreiben Sie eine Freistellung des Samenspenders von Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen als bedenklich, weil ein „durch Samenspende gezeugtes Kind jedenfalls dann ein anerkennenswertes Interesse haben dürfte, ein Rechtsverhältnis zum biologischen Vater zu begründen, wenn es zur Zuordnung eines rechtlichen Vaters nicht gekommen ist … wenn (z.B.) die Mutter die künstliche Befruchtung allein, ohne einen zur Vaterschaft bereiten Partner hat durchführen lassen.“

Hier möchte ich Sie auf den Widerspruch zu einer weiter vorn stehenden Aussage von Ihnen hinweisen, in der Sie schreiben „Wird ein Kind mit Hilfe einer Samenspende gezeugt, gibt es in der Praxis regelmäßig einen Mann, der entweder als Ehegatte der Mutter oder aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung der rechtliche Vater des Kindes ist. Die künstliche Befruchtung wird nämlich nur bei Ehepaaren oder bei unverheirateten Paaren, bei denen die Anerkennung der Vaterschaft durch den Partner der Frau sichergestellt ist, durchgeführt.“

Wenn es so wäre, wie gerade zitiert, dann wären Ihre genannten Bedenken „wenn es zur Zuordnung eines rechtlichen Vaters nicht gekommen ist“ doch hinfällig. Offenbar ist Ihnen die tatsächliche Praxis nicht bekannt. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass durch die Rechtsunsicherheit tatsächlich viele Ärzte nur Paare, die später Vater und Mutter darstellen können, behandeln. Einige Ärzte behandeln aber auch lesbische Paare, insbesondere wenn eine eingetragene Partnerschaft besteht. Auch allein stehende Frauen bekommen in wenigen Fällen ärztliche Unterstützung. Allerdings reisen die meisten allein stehenden Frauen mit Kinderwunsch nach Dänemark oder lassen sich von dort (und manchmal auch aus anderen Ländern) Samen zuschicken. Das ist zumindest im Fall der allein stehenden Frauen ein spezielles Thema, das man mit der Rechtslage bei Partnerschaften nicht vermengen sollte. Dass es auch im Fall von allein stehenden Frauen mit Kinderwunsch bessere gesetzliche Lösungen geben sollte, steht außer Zweifel, war aber nicht Teil meiner Petition. Ich weise an dieser Stelle nur darauf hin, dass ein Verdrängen dieser Frauen ins Ausland das mögliche spätere Identitätsproblem bei dem Kind nicht löst. Im Gegenteil werden die Spenderdaten im Ausland häufig nicht aufgehoben. Die Nichtbehandlung von allein stehenden Frauen in Deutschland führt also zu einer Verschärfung des Problems. Ich möchte jedoch nicht abschweifen. Bitte beschränken Sie doch die notwendigen Anfechtungsrechtsänderungen, die ich dargelegt habe, auf Familien mit 2 Elternteilen.


(3) Sie sind in Ihrer Antwort nicht darauf eingegangen, dass ich auch eine gesicherte Spenderdatenaufbewahrung für Kinder gefordert habe, die vor 2007 durch donogene Insemination gezeugt wurden und für die noch nicht das Transplantationsgesetz gilt. In diesen Fällen dürfen die Spenderdaten weiterhin nach 10 Jahren vernichtet werden. – Auch erscheint mir die Praxis, dass die Spenderdatenaufbewahrungspflicht bei den Samenbanken bzw. bei den Ärzten verbleibt, bedenklich. Da ich als engagierte Mutter, die auch im Internet betreffende Paare berät, schon einiges ber die Datenaufbewahrungspraxis gelesen habe, erscheint mir ein Verbleiben der Daten bei den Samenbanken nicht als sicher genug. Es sollte ein zentrales staatlich überwachtes Spenderregister geschaffen werden.


(4) In meiner Petition hatte ich auch die Kostenübernahme donogener assistierter Befruchtungen durch die gesetzlichen Krankenkassen begehrt. Damit wollte ich auch die grundgesetzliche Anerkennung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie bei Ehen mit unfruchtbarem Partner und bei Familien nach heterologer Insemination erreichen.

Sie begründen Ihre Ablehnung mit der Bundesdrucksache 11/6760, S.15, aus der sich ergeben soll, „dass die Beschränkung des Leistungsanspruches auf Ehepaare als durch die Pflicht des Staates zur Förderung von Ehe und Familie (Artikel 6 Grundgesetz) gerechtfertigt angesehen wird.“ – In dieser Bundesdrucksache steht aber ledinglich:

„Nummer 3 beschränkt den Leistungsanspruch auf Ehepaare. Eine solche Beschränkung läßt sich verfassungsrechtlich durch die Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie rechtfertigen (Artikel 6 Grundgesetz).
Nummer 4 schließt andere Formen als die der homologen Befruchtung von der Leistungspflicht aus.“

Das ist doch nichts, woraus sich etwas ergibt. Das ist keine Begründung, sondern nur eine Tatsachenbehauptung. Dass damit kein Verfassungsrecht verletzt sein soll, schreiben Sie, soll in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift 2002, 1517 dargelegt sein. Leider ist es mir nicht möglich, diese Darlegung zu finden. Können Sie mir bitte den zugehörigen Text zukommen lassen?

Ich kann es weiterhin nicht verstehen, warum meine Ehe mit einem unfruchtbaren Mann weniger förderwürdig ist als eine Ehe mit einem Mann, der nur Fruchtbarkeitseinschränkungen hat. Ich bezweifele, dass es den Autoren der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift gelungen ist, das wirklich zu begründen. Wenn Sie sich also darauf beziehen wollen, teilen Sie mir diese Begründung bitte mit. Ich will sie gern durchdenken.

Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Der Widerspruch wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Weil, Widersprüche sind beim Petitionsverfahren nicht zulässig. ...
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier steht übrigens der Text meiner Petition aus dem Jahr 2010: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 44#3501244
Liebe Grüße, Rebella
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Liloe
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Beitrag von Liloe »

Hallo Rebella,

Erstmal vielen Dank, dass du dich in dieser Sache so stark engagierst :prima:

Die Reaktion auf die Petition bestärkt mich jedoch in meiner Ansicht, dass der Weg der Privatspende eine durchaus gangbare Alternative darstellt, denn:

1. Die Daten des Spenders sind bei Privatspende bekannt. Das Kind kann ihn ganz unkompliziert ausfindig machen (i.d.R. hat der Spender vor der Spende einem persönlichen Kennenlernen auf Wunsch des Kindes ausdrücklich eingewilligt und bereits unter dieser Voraussetzung gespendet, sofern sich die Eltern bewusst für einen Yes-Spender entschieden haben).

2. Der Spender von der Samenbank ist gesetzlich auch nicht besser vor späteren Erb- und Unterhaltsansprüchen des Kindes (durch Anfechtung der Vaterschaft zum sozialen Vater) geschützt.

3. Da auch weiterhin keine finanzielle Unterstützung seitens des Staates für heterologe Kinderwunschbehandlungen geplant ist, spart man sich mit Privatspender eine Menge Geld.

4. Lesbische Paare und Singlefrauen müssen keine zeit- und kostenintensiven Reisen ins Ausland oder quer durch die Republik unternehmen, sondern können sich einen Spender in ihrer Nähe suchen (und spontan am ES inseminieren; ein Vorteil bei unregelmäßigen Zyklen z.B.). Besonders für diejenigen, die viele Versuche benötigen, ist die allmonatliche Insemination im Ausland wohl nur schwer praktizierbar...

Bleibt halt noch das Risiko von übertragbaren Krankheiten, das man trotz Blutspendeausweis, Gesundheitsatteste etc. nicht ganz ausschalten kann.
Dazu eine Frage:
Ist dir ein (oder gar mehrere) Fall (Fälle) bekannt, wo es zu einer Ansteckung mit einer der schweren Krankheiten (Hepatitis, HIV) bei Mutter (und Kind) per privater Samenspende kam?
Mir nicht, aber das soll nichts heißen, denn ich bin in diesem Thema nicht so tief drin...

Interessant übrigens, dass der Gesetzgeber im Zweifelsfall lieber die Folgen einer schweren, ansteckenden Geschlechtskrankheit bei Mutter (und Kind) bereit ist zu finanzieren, als die (diesbezüglich sicherere) Kinderwunschbehandlung in einem KIWUZ.

Grüße

Liloe
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Liloe,

danke für deinen Beitrag. Miit der privaten Spende ist es eben so eine Sache. Da ist ganz richtig das Ansteckungsrisiko. Die rechtliche Situation ist nicht dieselbe wie nach DI durch einen Arzt. Im Fall der privaten Spende kann der Partner die Vaterschaft anfechten. Das ist nach Insemination durch einen Arzt nicht der Fall. Zudem wollen viele Betroffene das Gesicht des Spenders nicht kennen, weil sie befürchten, dass dieser dann in ihrem Leben zu präsent wäre. Und es ist auch schwer, den richtigen privaten Spender zu finden. Im geschützten Forum hat das gerade jemand gut beschrieben, wie das war.

Davon abgesehen schreiben aber nur sehr wenige Frauen mit privatem Spender im DI-Forum. Daher wissen wir nicht soooo viel darüber. Dass sich dadurch jemand angesteckt hat, ist mir nicht bekannt. Allerdings halte ich es für möglich. Diese Leute müssen nicht im Forum sein. - Ich habe mal irgendwann recherchiert, dass es in den 90-er Jahren in einer Arztpraxis eine Ansteckung mit HIV gab. Damals gab es die Quarantänezeit noch nicht.
Liebe Grüße, Rebella
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Liloe
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Beitrag von Liloe »

Hallo Rebella,

bei uns ist es ja so, dass wir verheiratet sind. Wie leicht bzw. schwer das Anfechten der Vaterschaft für meinen Mann wäre, weiß ich nicht. Denke aber, eher schwierig, wenn sich an der rechtlichen Situation in den letzten 6 Jahren nichts geändert hat. Als ich meinen Mann kennen lernte, war er noch verheiratet, aber bereits getrennt lebend. Seine Ex-Frau lebte bereits wieder mit einem neuen Partner zusammen und wurde noch vor Ablauf des Trennungsjahres von ihm schwanger. Sie wollte dann offiziell den Zeitpunkt der Trennung nach vorne verlegen, so dass das Trennungsjahr schneller ablaufen sollte. Sie drohte meinem Mann ganz direkt an, dass er der rechtliche Vater des Kindes mit allen (Zahlungs-)Verpflichtungen wäre, sollte er nicht mitspielen. Mein Mann ist ja nun erheblich zeugungseingeschränkt und dennoch sagte sein Anwalt nach Konsultation, dass es für ihn trotzdem nicht einfach werden würde, aus der Nummer rauszukommen, sollte das Kind noch ehelich geboren werden.
Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass er vorhat, in dieser Richtung etwas zu unternehmen, hatte ich irgendwie immer im Hinterkopf, dass das innerhalb einer Ehe eben gar nicht so einfach ist.
Und iiiirgendwo (weiß heute aber nicht mehr, wann und wo) glaube ich gelesen zu haben, dass die Frist für Anfechtungen nach Kenntnis der Umstände 2 Jahre beträgt und dass eine Anfechtung danach nicht mehr möglich ist...? :?:
Aber wie auch immer: Auf der Samenbank beim Notar ist man auf der sicher(er)en Seite, das stimmt.

Ob man den Spender kennen bzw. wissen will, wie er aussieht, ist Geschmackssache. Mir war der Gedanke, dass mir auf der Samenbank eine kleine Spritze voll mit Flüssigkeit eines völlig Unbekannten inseminiert wird, ziemlich unangenehm. Ich wollte den Menschen schon mal persönlich kennen gelernt haben, von dem unser Kind immerhin die Hälfte seiner Gene mitbekommt. Einen mir total unsympathischen Spender (das muss kein "hässlicher" oder "dummer" Mensch sein, im Gegenteil gibt es durchaus - nach allgemeinen Maßstäben - sehr attraktive Menschen, die mir aber dennoch total unsympathisch sind) hätte ich nicht genommen. Die Chemie zwischen uns sollte einfach stimmen, das war mir sehr wichtig. Ich finde es schade, dass auf den Samenbanken alles so streng anonym abläuft, weil ich glaube, dass mehrere Frauen/Paare auch so denken und fühlen wie wir.

Das Ansteckungsrisiko ist natürlich nicht wegzudiskutieren. Wir haben uns die Entscheidung für den privaten Spender damals weißgott nicht leicht gemacht und dieser Punkt bereitete uns die größten Sorgen. Wir haben mit dem Betreiber von spermaspender.de persönlich gesprochen. Er ist ja nun relativ tief in der Materie drin und kennt mittlerweile viele Fälle. Er sagte uns, dass ihm kein einziger Fall einer Übertragung einer schweren Geschlechtskrankheit (HIV, Hep. A, B, C) bekannt geworden sei. Ein einziges mal gab es wohl den Fall einer Chlamydieninfektion (was für eine Frau mit Kinderwunsch natürlich auch nicht schön ist und uns veranlasste, einen Spender zu suchen, der neben den "Hep's" und HIV auch gg. Chlamydien getestet ist). Von weiteren Fällen weiß er nichts und auf seiner Seite gibt es ein rel. großes, gut besuchtes, (verstecktes :wink: ) Forum, das von Frauen gut frequentiert wird und wo auch viel Feedback und Empfehlungen für Spender rausgegeben werden.
Ich sag's mal so: Ich weiß, dass es kranke Hirne gibt, die absichtlich und wissentlich eine HIV-Infektion verbreiten (wollen). Ich glaube aber, dass das wirklich Ausnahmen sind. Zumal es im Fall einer Samenspende ja nicht "nur" um die Gesundheit der Mutter, sondern auch um die des Kindes geht. Dazu würde schon eine ganz gehörige Portion Kaltschnäuzigkeit gehören, "seinem" Kind eine solche Bürde von Beginn an aufzuladen. Rechtlich belangt könnte so ein Mensch auch werden für die wissentliche Verbreitung der Infektion.
Vorstellbar wäre für mich eher, dass eine Infektion unwissentlich weitergegeben wird. Man kann einem fremden Menschen halt immer nur vor den Kopf schauen und was er nachts im Schlafzimmer macht, weiß man nicht. Es ist und bleibt ein Restrisiko. Eine gewisse Sicherheit haben uns aktuelle Tests und/oder Blutspendeausweise gegeben, in Verbindung mit den Empfehlungen aus dem dortigen Forum und unserem persönlichen Eindruck.
Eine große Rolle mag auch die Tatsache gespielt haben, dass wir ein Ehepaar sind und von Anfang an auch als solches aufgetreten sind (bereits in der Suchanzeige). Eine Singlefrau z.B. wird mit Sicherheit mehr Spreu vom Weizen trennen müssen, als wir... 8)


Viele Grüße
Liloe
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Liloe,

herzlichen Dank für deinen interessanten Erfahrungsbericht. Berichte von Empfängern privater Spenden haben wir hier noch zu wenige.

Ich glaube, über die rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten hier zu debattieren, bringt nicht ganz so viel. Es bleibt ja immer noch die Rechtsunsicherheit. Ich habe dazu gerade erst eine Diskussion zwischen zwei größeren Gruppen mitbekommen, die es eigentlich wissen sollten. Es gab aber unterschiedliche Positionen dazu.

Mich interessiert viel mehr noch euer Umgang. Seid ihr mit euerm Spender in Verbindung geblieben? Wenn ja, in welcher Weise? Freue mich, wenn du dazu noch etwas schreiben magst. :-)
Liebe Grüße, Rebella
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Liloe
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Beitrag von Liloe »

Hallo Rebella,

ja, wir sind mit unserem Spender in Verbindung geblieben.
Wir schreiben uns regelmäßig SMS und E-Mails.
Ca. jedes halbe Jahr treffen wir uns persönlich.

Er hat uns bereits zugesagt, auch für ein oder mehrere Geschwisterkind(er) wieder zur Verfügung zu stehen, was uns sehr freut.

Zu einer der anderen Empfängerinnen haben wir ebenfalls Kontakt.
Es gibt noch ein drittes Halbgeschwisterchen, wo allerdings die Mutter (momentan) keinen Kontakt möchte.
Aber den einen Halbbruder werden wir bald kennen lernen, worauf wir uns schon sehr freuen und wo wir auch glauben, dass die beiden Kinder jetzt und in Zukunft einen großen Gewinn daraus ziehen können.

Ja, ich denke auch, dass es nicht viel bringt, über die rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten zu diskutieren. Gerade bei HI sind die Konstellationen ja auch sehr unterschiedlich (Ehepaare, unverheiratete Paare, Singles, lesbische Paare mit und ohne Lebenspartnerschaft). Scheinbar tut sich der Gesetzgeber mit verbindlichen Regelungen da ziemlich schwer...?
Bei der Privatspende ist immer auch ein großes Stück Vertrauen von Nöten, und zwar auf beiden Seiten:
Der Spender muss sich darauf verlassen können, dass sein Name geheim bleibt (auch im Falle einer Trennung/Scheidung, in wirtschaftlicher Not der Empfänger etc.) und die Empfänger müssen darauf vertrauen, dass die Angaben des Spenders (insbesondere zu dessen Gesundheit) stimmen und er die Frau nicht gefährden wird.

Viele Grüße
Liloe
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Liloe,

schön, dass du wieder geantwortet hast. Das klingt harmonisch bei euch. Wisst ihr denn trotz der regelmäßigen Kontakte nicht den Namen und die Adresse eures Spenders?

Ich komme gerade vom Erlanger Symposium Samenspende. Boh, was das interessant! Es waren dort auch 3 Juristinnen, die zu den rechtlichen Fragen referierten. Eine davon nur zu lesbisch-schwuler Elternschaft, die anderen aber globaler. Es wurde so viel geredet, dass mir der Kopf schwirrte. Es kam aber auch hier heraus, dass alles viel zu unsicher ist, so oder so ausgelegt werden kann, ... usw. Furchtbar! - Am Freitag Abend war ja Frau Zypries, die ehemalige Justizministerin, noch da. Sie hat uns erzählt, dass ihre Arbeitsgruppe dem zugestimmt hätte, dass diese Fragen jetzt mal geklärt werdenm müssten. Sie hat auch einen interessanten Vortrag gehalten und damit gezeigt, dass sie sich da gut auskennt. Was davon nun umgesetzt wirtd und was überhaupt (oder auch nicht), das wird die Zukunft zeigen. Jedenfalls darf bezweifelt werden, dass die was Wasserdichtes hinkriegen.
Liebe Grüße, Rebella
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