Erlanger Symposium Samenspende - Vorträge (Mitschriften)

Die heterologe Insemination ist eine Insemination mit Spendersamen.

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rebella67
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Erlanger Symposium Samenspende - Vorträge (Mitschriften)

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Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Vortrag Dr. Hammel, 10 Jahre Erlanger Samenbank- Rückblick und Vorschau

- Die Erlanger Samenbank gibt es seit 2003.
- Bei der Gründung wurde Herr Dr. Hammel von Dr. Peet (Berliner Samenbank) und seiner Biologin, Frau Zeitler, beraten.
- 2005: Geburt des ersten Kindes, Robert
- 2008: Einführung des Erlanger Notarmodells
- 2009: Erhalt der behördlichen Herstellungserlaubnis nach § 20b und 20 AMG
- 2012: Behandlung auch verpartnerter lesbischer Paare (Beratung von Dr. C. Balzer, Nürnberger Notarin)
- Anzahl der geborenen Kinder seit 2005: 1 / 9 / 43 / 57 / 102 (2009) … 127 (2012)
- Anzahl der Zentren, an die Samenproben verschickt werden seit 2005: 3 / 14 / 23 / 32 / 42 / 49 (2010) … 73 (2013)
- Die Schwangerschaftsrate pro AID bei Patientinnen unter 40 Jahren betrug 2005 in ausgewählten Ländern durchschnittlich 18%. Zum Vergleich: Die 5 größten Praxen, die Dr. Hammel belieferte, erzielten von 2005 – 2012 diese Schwangerschaftsraten: 9% / 16% / 10% / 16% / 13% / 13% / 17% / 21%. Die schlechteren Ergebnisse in den ersten Jahren lagen wohl an einer schlechteren Qualität der Straws, aber auch an der sehr geringen Anzahl der Behandlungen, die die Aussagekraft von Durchschnittszahlen erschweren. Jedenfalls wurde jetzt der durchschnittliche Erfolg erreicht bzw. sogar leicht übertroffen.
- Wieviele Spermien in einer Spermaprobe enthalten sind, hat keinen sooo entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis. Dr. Hammel legte eine Folie auf, die die Erfolgsraten von 40 Patienten mit mindestens einer Schwangerschaft nach AID dokumentierte. Leider war es schwer, schnell genug mitzuschreiben. Verglichen wurden Spermaproben von unter 5 mio/ml / 5,1 – 10,9 mio/ml – 11 – 15,9 mio/ml – 16 – 20,9 mio/ml / >20 mio/ml. Die Erfolgsraten stiegen mit zunehmender Menge nur sehr leicht an. Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Stichprobe von 40 Patientinnen etwas gering war.
- Dr. Hammel schließt jedenfalls daraus, dass es auf die Probenqualität nicht in dem Maße ankommt.
- In einer Untersuchung von 25 lesbischen Paaren lag die durchschnittliche Schwangerschaftsrate bei 36%.
- Als rechtliche Rahmenbedingungen der DI nennt Dr. Hammel die UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 7, das Grundgesetz Art. 2(1) und 1(1), §1600(4) BGB, die Richtlinie 2004/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004
- Altersverteilung der Spender: 33% sind zwischen 20 und 25 Jahren, 67% älter (bis 40 Jahre)
- 56% der Spender der Erlanger Samenbank haben Abitur; 17% sind Akademiker.
- Kosten für sie Wunscheltern: 500 € pro Samenspende


Das Erlanger Notarmodell (Vorgetragen von Dr. Alexander Martini, Notar, Erlangen)


- Einige Samenbanken haben an die Arztpraxen, die die DI durchführten, Briefe mitgeschickt, die die Klardaten des Spenders enthielten. Die Ärztekammer hat eindeutig verneint, dass das notwendig wäre. Im Sinne der Datensparsamkeit sollten diese Daten nicht an die Arztpraxen weiter gereicht werden.
- Es besteht für die Samenbanken eine Verpflichtung zur „dauerhaften“ Dokumentation über 30 Jahre.
- Vergleichbare Fälle sind gesetzlich geregelt: z.B. Testamente, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
- Es besteht keine notarielle Beurkundungspflicht
- In der Regel sind bereits 2 Dokumentationsverantwortliche vorhanden (Der Arzt und die Samenbank)
- §5(4) DoNot (Dienstanordnung für Notare): Pflicht zur Verwahrung von Notarurkunden auf 100 Jahre (Notarwechsel geregelt)
- Manchmal werden Urkunden auch an die Amtsgerichte in Verwahrung gegeben. Dort verstauben sie dann. In Erlangen ist das aber nicht so.
- In Erlangen werden einmal im Jahr 2 Urkunden notariell hinterlegt. Auf der einen stehen zu den einzelnen Kindern, die aus DI im Jahr X hervorgegangen sind, und ihren sozialen Eltern die wesentlichen Daten sowie eine verschlüsselte Spendernummer. Auf der anderen Urkunde stehen die Entschlüsselungen für die Spendernummern mit den zugehörigen Spenderdaten, so dass zur 1. Urkunde eine Zuordnung möglich ist.
- Falls über die Geburt eines Kindes keine Rückmeldung erfolgt, werden die Daten trotzdem hinterlegt.
- Wenn eine Rückmeldung über die Geburt erfolgte, dann werden auch Name und Geburtsdatum des Kindes erfasst.
- Ein Einsichtsrecht steht nur dem mutmaßlichen Kind zu, das sich ausweisen muss und deren Daten zu dem Datensatz passen müssen. Wenn kein Name erfasst wurde, muss wenigstens die auf der Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde eingetragene Mutter passen. Das Geburtsdatum muss zum Zeitpunkt der Insemination passen.
- Es wird auch eine Bescheinigung des Reproduktionsmediziners darüber benötigt, dass die Mutter bei ihm behandelt wird. Das deshalb, weil sich der Notar davor absichern will, dass zukünftig –zigtausend erwachsene Kinder bei ihm anfragen, ob sie vielleicht auch von seiner Samenbank stammen.
- Ferner hat ein Beauftragter der Samenbank Einsichtsrecht beim Notar.
- Die Hinterlegungsanweisung kann jederzeit vom Hinterleger einseitig abgeändert werden. z.B., weil sich die Gesetzeslage geändert hat.
- Das Erlanger Notarmodell ist nur bedingt ein Zukunftsmodell. Es gibt 500 Notare in Bayern und 8.000 in Deutschland. Das wäre unübersichtlich. Wohin soll sich ein Kind wenden? Was ist, wenn die Eltern die Urkunde des Arztes längst vernichtet haben? – Eine Ergänzung durch ein zentrales Register wäre auf alle Fälle nötig, damit die Kinder wenigstens wissen, wohin sie sich wenden können. Dabei müssten die vertraulichen Daten nicht komplett zentral hinterlegt werden.


Fragen der Anwesenden:

(1) Sollten nicht auch die Daten für die Kindeskinder hinterlegt werden? – Das ist nach Auskunft von Dr. Hammel jedenfalls nicht vorgesehen. Es ließe sich auch darüber streiten, ob das überhaupt gemacht werden sollte. Die Daten können nicht bis in alle Ewigkeit aufgehoben werden.

(2) Wie hoch sind die Kosten? – Die Kosten in Höhe von 40 € pro Hinterlegungssatz trägt die Erlanger Samenbank. Die Auskünfte für die Kinder sind bei Herrn Martini kostenfrei. Sollte Herr Martini jedoch irgendwann seine Anwaltspraxis aufgeben, was voraussichtlich in 22 Jahren der Fall sein wird, so wird es für die Auskunft wohl eine geringe Gebühr geben. (Es gibt dazu ein neues Kostenrecht.)

(3) Herr Nassar, der bei der Essener Samenbank angestellt ist, berichtet von der Erfahrung, dass ein Notar keinen Nachfolger gehabt hätte. Dadurch wären die Essener Aufzeichnungen lückenhaft gewesen. Er fragt Herrn Martini, ob er wirklich garantieren kann, dass die Daten lückenlos aufgehoben werden. – Dazu Herr Martini: Es gibt 2 Formen der Hinterlegung. Die eine Form ist eine Privatsache, die andere Form öffentlich rechtlich. Die öffentlich-rechtliche Aufbewahrungsform, um die es hier geht, unterliegt den Aufbewahrungspflichten.

(4) Eine anwesende potentielle DI-Mutter fragt, ob es die Möglichkeit gibt, dass die Kinder schon früher Einsicht nehmen können. – Dazu Dr. Hammel: Wenn ein Paar einen Spender wünscht, der schon früher kontaktbereit ist, dann stellt die Samenbank den Kontakt her oder zeigt dem Kind Fotos. – Dr. Hammel denkt auch darüber nach, anzubieten, dass vor einem Treffen ein Vaterschaftstest gemacht wird, wenn der Spender das wünscht.

(5) Eine DI-Mutter, die die Daten für ihre Kinder durch die Notarin Nicole Stürmann in Berlin hat hinterlegen lassen (ich), vergleicht die beiden Formen der Datenhinterlegung. Die unten fett markierten Felder stellen aus ihrer Sicht den Vorteil der Variante dar. Kann evt. das Modell so abgewandelt werden, dass alle Vorteile vereint werden? – Dr. Hammel verteidigte in seiner Antwort das Erlanger Modell, so, wie es ist. Er meinte, bei Gesetzesänderungen müssten Daten zurückgenommen werden können. Die Fragestellende sieht das problematisch, weil normalerweise Gesetzesänderungen sich immer erst auf die Zukunft beziehen und nicht die Vergangenheit einschließen können.

Erlangen

- Es wird sichergestellt, dass für alle Kinder Daten beim Notar aufbewahrt werden.

- Der Vertrag wird zwischen dem Notar und der Samenbank geschlossen.
- Die Samenbank kann nachträglich Daten zurücknehmen.
- Kostengünstig für die Eltern; nur 40 €, die von der Samenbank getragen werden

Berlin
- Die notarielle Hinterlegung erfolgt nur auf Wunsch der Eltern.
- Der Vertrag wird zwischen dem Notar und den Eltern geschlossen.
- Die einmal hinterlegten Daten bleiben beim Notar und für das Kind sicher.
- Teuer; pro Kind fallen ungefähr 500 € Notarkosten an.
- Kind wendet sich direkt an den Notar
- Kind erhält direkt die Klardaten


Nach diesem Vortrag hatte eine anwesende DI-Mutter (ich) ein Gespräch mit Herrn Nassar. Herr Nassar ist in Essen seit ca. 2 Jahren Nachfolger von Dr. Propping. Er verwahrt u.a. die Spenderdaten. Er sagt, im Falle einer Anfrage würde er zunächst die Interessen der Beteiligten erfragen und dann Auskunft geben, wenn die Interessen zusammenpassen. Ggf. würde er die Sache einem Anwalt übergeben. – Die Kinder, die heute mit Hilfe der Essener Samenbank gezeugt werden, werden später wohl auf Herrn Nassar treffen, da Prof. Katzorke in einigen Jahren in Rente gehen wird.

Zu der Frage, ob die Essener Samenbank jetzt zu einer notariellen Datenhinteregung bereit ist, antwortete Herr Nassar, das Regierungspräsidium im Rheinland hätte die notarielle Datenhinterlegung nicht erlaubt. Und das würde auch so für Essen gelten.

In der Pause gab es ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Hamburger Samenbank. Diese wähnte ihre Daten so sicher, dass kein Notarmodell notwendig wäre. Im Falle der Aufgabe der Samenbank wäre die weitere Verwahrung der Daten sichergestellt.
Liebe Grüße, Rebella
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Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013 (meine Mitschriften)

Vortrag Petra Thorn – Wie kann das gesellschaftliche Stigma überwunden werden?

Was ist Stigma?

- Eine diskriminierende Eigenschaft, durch die man sich entwertet, herabgesetzt fühlt.
- Je stigmatisierter sich jemand fühlt, desto defensiver wird er und zieht sich zurück.

Samenspende und Stigma

- Zum Makel der Unfruchtbarkeit: Reproduktion und Elternschaft sind zentrale Werte; Paare, die sich nicht fortpflanzen können, verstoßen gegen die normativen Erwartungen; Es war 2004 mit der Gesundheitsreform relativ einfach, eine stigmatisierte Gruppe zu entrechten.

- Starke Stigmatisierung männlicher Unfruchtbarkeit, weil: früher wurde Unfruchtbarkeit immer der Frau zugeordnet; früher wurden Frauen behandelt, ohne dass der Mann untersucht wurde; Furcht, das Ansehen des Mannes würde leiden

- Stigma der Samenspende: Bis 1970 gab es zahlreiche sittliche und moralische Vorbehalte. Z.B. Prof. A. Mayer behauptete in 15 Publikationen Samenspende ist „eine Perversität des Denkens, des Fühlens und des Handelns“. Auch die Gesellschaft für Psychiatrie und Tiefenpsychologie verbreitete ihre Ansicht, dass jede [Samenspende] verboten sein soll. Samenspende wurde als „Fremdgehen“ betrachtet. Die Geheimhaltung sollte dazu führen, dass die Zeugungsart nicht bekannt wurde. Geschützt werden sollten die Kinder (um eine unbeschwerte Beziehung zum Vater herstellen zu können), die Eltern (die nicht gehänselt werden wollten), der Mann (Unfruchtbarkeit), der Spender (wollte anonym bleiben), der Arzt (Ansehen, finanzielle Forderungen)

- Das traditionelle Familienmodell verliert sein Monopol, aber die Samenspende ist soziokulturell neu. Es fehlen repräsentative Langzeitstudien.

- Für viele nichttraditionelle Familien wurde Rechtssicherheit geschaffen (z.B. Adoptionsvermittlungsgesetz); für Samenspende fehlt die Rückendeckung.


Es gibt 3 Ebenen:

- Die Makroebene: Der Gesetzgeber hat diesen Familientyp bislang vernachlässigt. 2012 gab es ca. 3.800 Adoptionen, ca. 1.200 Kinder nach Samenspenden durch medizinische Behandlungen. Hinzu kommen noch private Samenspenden und Auslandsbehandlungen
- Die Mesoebene: Fachkräfte sind verunsichert.
- Die Mikroebene: (sorry, hier konnte ich nicht so schnell mitschreiben)


Überwindung des Stigmas

- Aus Schweden, Österreich und der Schweiz wissen wir, gesetzliche Änderungen bewirken keine gesellschaftliche Diskussion und verändern nicht das Aufklärungsverhalten der Kinder.
- In Australien haben Patientenorganisationen keine Gesetze ändern können.
- In Schweden gibt es zwar einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft, aber keine psychosoziale Beratung in der Form.

- Überwindung des Stigmas auf der Makroebene: gesetzliche Absicherung – Auskunftsrecht; langfristige Dokumentation; zentrale Dokumentation; Schutz des Spenders (auch bei Samenverwendung für lesbische und alleinstehende Frauen)

- Überwindung des Stigmas auf der Mesoebene: verpflichtendes Beratungsangebot von Ärzten; Forschung und besseres Verständnis für diesen Familientyp; Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen; Kooperation zwischen Ärzten und Beratern, Selbsthilfeorganisationen und Fachgruppen

- Überwindung des Stigmas auf der Mikroebene: niedrigschwelliges Beratungsangebot (Entfernung, finanziell); Information über die Familienbildung; Entwicklung der Souveränität der Paare; Bedeutung der Aufklärung der Kinder

Familien, Kinder und Spender verdienen Anerkennung. Sie können stolz sein!


Aus der Diskussion mit den Anwesenden:

(1) Gesellschaftliche Normierungen wurzeln auch in der Religion. Eizellspende ist z.B. verboten unter dem Glaubensgrundsatz einer gespaltenen Mutterschaft.

(2) 10% der Eltern, die Samenspende beabsichtigen, kommen mit Aufklärungsabsicht in die Beratung. Bei Eizellspende sind das 50%.

(3) Herr Dr. Uher, der eine Klinik in Prag betreibt und an der Uni in Pilsen unterrichtet, fragt, ob es Studien gibt, warum man aufklären soll. Auf die daraufhin an Herrn Uher gerichteten Fragen einer anderen Anwesenden zur Praxis in Tschechien antwortet dieser: Auch in Tschechien werden die Daten 30 Jahre aufgehoben. Es ist aber Gesetz, dass sie nicht herausgegeben werden. Evt. könnte es erreicht werden, dass mit Zustimmung der Spender Daten über ein Gericht herausgegeben werden. Allerdings würden die Spender fast alle nicht zustimmen. Als 94 Spender danach gefragt wurden, wollten 90 davon Anonymität, nur 4 wollten sie nicht. (So jedenfalls habe ich das verstanden. Die Aussage war etwas undeutlich.) Auch Spenderinnen würde man ja ohne absolute Anonymität nicht bekommen.

(4) Dr. Bleichrodt aus München spricht die Embryonenspende an. Diese wäre in Bayern zulässig, aber noch nicht umsetzbar.
Liebe Grüße, Rebella
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Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Vortrag von DI-Netz e.V.: „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive“

Hier bitte ich um Entschuldigung, dass ich diesen Vortrag nicht mitgeschrieben habe. Der Vortrag wurde auf der Webseite von www.di-netz.de veröffentlicht. (Link siehe unten)

Nur ein paar wenige Aussagen (das waren Punkte, die für mich besonders interessant waren):

- DI-Netz e.V. hat derzeit 60 Mitgliederfamilien
- Es bringt nichts, wenn man Nichtaufklärung damit begründen will, dass es auch Spenderkinder gibt, die sich nicht für ihre andere Herkunft interessieren. Man sollte die Beweislast umdrehen und Gründe nennen, warum man nicht aufklären will.
- DI als alternative Form der Familiengründung sollte neben anderen Kinderwunschbehandlungen auch auf der Seite des Familienministeriums erscheinen, um eine Entstigmatisierung in Gang zu bringen. Das Familienministerium ist dazu nur bisher nicht bereit.
- 75 Mitglieder aus Deutschland sind beim Donor Sibling Registry registriert. 40 davon haben sich gefunden.


Ganz grob über den Inhalt unseres Vortrages. Es ging darum, mit was wir als Wunscheltern bzw. später als Eltern alles konfrontiert werden, was von uns entschieden werden muss, unsere Gedanken und Befürchtungen bestimmt. Dann will DI-Netz e.V. unsere Internetforen mit di.familie.de verbinden und auch mit der IDI-Gruppe. Die IDI-Gruppe ist die älteste Familiengruppe mit DI-Kindern in Deutschland, die es schon seit mehr als 10 Jahren (es müssten so etwa 12 - 14 Jahre sein) gibt. Das ist auch dadurch gewährleistet, weil sowohl ein Elternpaar als auch der Betreiber von di-familie.de als auch ich in der Steuerungsgruppe sind. Es wurde über unsere bisherigen Aktivitäten berichtet (nachzulesen auch auf unserer Webseite) und unsere politischen Forderungen wurden benannt.

http://www.di-netz.de/wp-content/upload ... ortrag.pdf
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Samenspende aus Sicht des Spenders – Motive, Erfahrungen und Wünsche

Motiv Achim:

- Er sagt, er spendet nicht wegen des Geldes. Er sei neugierig gewesen. Seine Freundin hat in dem Bereich gearbeitet, wollte aber nicht, dass er spendet. Nach der Trennung von seiner Freundin wurde er Spender.
- Seine Schwester kann keine Kinder bekommen. Das hat ihm Leid getan.
- Durch die Untersuchungen konnte er feststellen, dass er zeugungsfähig ist.
- Er möchte gern Glück weitergeben.

Motiv Domenik:

- Er ist über seine Arbeitskollegen dazu gekommen. Nachdem er längere Zeit diese Gespräche gehört hatte, hat er auch mal einen Termin gemacht.
- Familie ist im Leben ein Basic, ein Rückhalt.
- Er hatte von Anfang an keine Bedenken, dass die Kinder auf einen zukommen könnten und Geldforderungen stellen. Die Medien erzählen dazu zu viel.

Wie schnell reift so eine Entscheidung heran?

- Achim hat das seinen Eltern nebenbei erzählt und die fanden das klasse. Es war zuvor ein längerer Entscheidungsprozess.
- Domenik hat sich das von den Kollegen über eine längere Zeit angehört und sich die Sache reiflich überlegt.

Wie fühlt man sich, wenn man das erste Mal in so eine Praxis kommt?

- Achim war schon aufgeregt. Das Team aber ist professionell und warmherzig. Das hat ihm die Aufregung genommen.
- Domenik war nicht aufgeregt. Da war auch Distanziertheit.

Wie hat das Umfeld reagiert?

- Domenik hatte 2009 keine Freundin als er damit anfing. Die Eltern und engsten Freunde waren sehr offen. Seine Freundin reagierte eher interessiert. Er bekam nur positive Feedbacks. Zu keiner Zeit kamen abwertende Kommentare, allenfalls Bedenken, über die man reden musste.
- Achims Eltern fanden es toll, dass er einer von 10 Bewerbern ist, der zum Spenden geeignet ist. Sein Vater sagte: „Ja, das passt!“ Achim hat es Freundinnen und Kommilitoninnen erzählt, auch Freunden. Die fanden das toll. Er sagt: „Derjenige muss damit klarkommen, dass ich Spender bin.“

Wie sehen Sie Ihre Rolle für das Kind?

- Achim ist selbst ein Kind aus erster Ehe. Sein Erzeuger interessiert ihn nicht. Er hat aber einen (sozialen) Papa. Er kann von dem Kind gern auch vor dem 18. Lebensjahr kontaktiert werden, will aber keine emotionale Bindung.
- Auch Domenik würde Kontakt aufnehmen, wenn das Kind den Spender kennenlernen will. „Warum denn nicht?“

Hat sich für Sie selbst was verändert, dadurch, dass Sie Spender geworden sind?

- Domenik: Es haben sich schon 2 Familien gemeldet. Das war ein unbeschreiblich tolles Gefühl. Die eine Familie hatte schon ein Kind und hat Bilder hinterlegt. Sie waren ihm dankbar. Die Bilder hat er seiner Familie und seinen Freunden gezeigt. Es ist ja jeder happy, so kleine Kinder zu sehen. Sie waren alle davon angetan.

Gibt es Dinge, die Sie sich von den anderen Beteiligten und von der Politik wünschen?

- Achim: Die Wunscheltern sollten den Mut zur Aufklärung haben. Das kostet bestimmt viel Kraft. Den Wunschkindern wünscht er, dass sie gut damit zurechtkommen. Seine Partnerin sollte das akzeptieren. Die Politik sollte mehr unterstützen. Die werdenden Mütter z.B. rechtlich und mit Fördergeldern.
- Domenik ist für eine möglichst frühzeitige Aufklärung. Man sollte damit offener umgehen. Wir haben ein Zeitalter von so vielen Netzwerken, wo man problemlos Kontakte knüpfen kann. Je mehr Kontakte man hat, desto besser. Die Politik sollte den Familien eine offene und gute Unterstützung bereitstellen.


Fragen der Anwesenden:

(1) Was sind denn „eigene“ Kinder? An die Ärzte gewandt: Für wieviel % Ihrer Spender stehen denn diese beiden?
- Domenik: Wer sich wegen des Geldes dafür entscheidet, hat nicht weitergedacht. Eigene Kinder sind die, die er mit seiner Freundin / Frau zeugt.
- Dr. Hammel: Je jünger die Spender sind, desto eher haben sie finanzielle Interessen. Da Dr. Hammel Offenheit erwartet, hat er eine bestimmte Auswahl.
- Constanze Bleichrodt, die in der Praxis Dr. Bleichrodt psychologisch berät: Es könnte an der Zeit liegen, dass es einen neuen Spendertyp gibt. Sie kann das so nicht bestätigen, dass alle Spender solche "Prachtexemplare" sind. Finanzielle Gründe lohnen sich nicht, stehen also eher im Hintergrund.

(2) Wie wäre ein früher Kontakt für Sie?
- Achim möchte das nicht zu früh. Er möchte keine emotionale Bindung. Er will auch die Eltern in ihrer Rolle respektieren. Es sollte aber eine frühzeitige Aufklärung geben.
- Domenik: Alle Kinder, egal, ob Nr. 1 oder Nr. 10, sollten alle die gleiche Chance auf einen Kontakt mit ihm haben.

(3) Wieviele Kinder wären für Sie die Grenze?
- Domenik antwortete, dann würde er eben 20 Briefe schreiben.
- Achim: Meine Grenze ist 365.
- Dr. Hammel: 15 Kinder sind nach den Richtlinien des Arbeitskreises Donogene Insemination die Grenze. Es ist aber eine Seltenheit, dass ein Spender an diese Zahl herankommt.

(4) Wieviel Kontakt bräuchte ein Spenderkind, um herauszufinden, was es will? Was ist, wenn das Spenderkind so ein Interesse hat, dass es einem zu viel wird? Wieviel Kontakt können Sie zulassen?
- Achim hat dazu keine Erfahrungen. Er ist in manchen Dingen sehr rational eingestellt. In anderen Situationen halte er sich auch unter Kontrolle: „Bis hierher und nicht weiter.“
- Ein Spenderkind: Für mich käme es auf den Spender drauf an, welche Fragen ich stelle. Ein Gespräch entwickelt sich ganz individuell. Je nachdem, welche Signale er aussendet, entscheide ich, was ich noch wissen will.

(5) Haben Sie sich mit möglichen finanziellen Forderungen auseinandergesetzt?
- Domenik macht sich darum Gedanken. Aber das geht nicht ganz so einfach. Er wurde von der Erlanger Samenbank so gut aufgeklärt, dass er denkt, ihm kann nicht so viel passieren.
- Achim macht sich ebenfalls Gedanken. Dieser Gedanke wäre aber nicht entscheidend. Sonst hätte er das nicht gemacht. „Irgendwann wäre der Pott auch leer.“
Liebe Grüße, Rebella
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Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013 - meine Mitschriften

Vortrag Brigitte Zypries – Spendersamenbehandlung in Deutschland aus Sicht der Politik – welcher Handlungsbedarf besteht für gesetzliche Regelungen?

- Der Zeitpunkt der Veranstaltung ist rechtspolitisch günstig. Ihre Arbeitsgruppe hat gerade beschlossen, dass das Recht des Kindes auf Wissen über seine Herkunft zu regeln ist.
- Mit allen Beteiligten, also auch den Familienangehörigen von Spenderkindern (Eltern, Großeltern, eigene Kinder und Enkelkinder), den Spendern mit ihren Familien und den Ärzten müssten nach Einschätzung von Frau Zypries ca. 1 Mio. Menschen von den Regelungen betroffen sein.
- Die Entscheidung des OLG Hamm war einer der letzten Anstöße, dass eine Regelung nötig ist. Sie zitiert das OLG: „unzulässiger Vertrag zulasten Dritter“)


Zur Rechtslage:

- Bereits 1988 wurde das Auskunftsrecht des Kindes mit einem Gerichtsurteil bestätigt. Da ging es allerdings um kein Spenderkind, sondern um ein Kind, dessen Mutter keine Auskunft über den Erzeuger geben wollte, von dem sie sich früh getrennt hatte. 1989 wurde jedoch das Auskunftsrecht des Kindes generalisiert und bezog sich dann nicht mehr nur auf Familien, wenn eine Ehe gescheitert ist.

- Einige Passagen aus diesen Entscheidungen, die Grundlage sind für alles, was wir jetzt diskutieren, wurden von Frau Zypries zitiert: „Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit …“ / „Abstammung nimmt nicht nur …. Umfasst das Persönlichkeitrecht auch …“ (Sorry, hier konnte ich nicht schnell genug mitschreiben.)

- Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte, sondern beinhalten auch Schutzpflichten.

- Das Gesetz möchte regeln, dass die austragende Mutter immer die genetische ist. Bestraft wird im Fall der Eizellspende nicht die Frau, sondern der Arzt und das Personal. Selbst wenn feststeht, dass die genetische Mutter eine andere ist, gibt es rechtlich keine Möglichkeit der Anfechtung der Mutterschaft.

- Die Mutter war bisher immer sicher. Aber: „fathers maybe“.

- Kann man ein Kind auch schon vor der Befruchtung anerkennen? Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht vor der Zeugung eines Kindes erfolgen. Das ist aber in der Praxis so, dass wir diese brauchen. Deshalb helfen wir uns mit Notarverträgen, in denen der Vater sich von vornherein verpflichtet, dass er die Vaterschaft anerkennen wird.

- Der Spender hat rechtlich keine Möglichkeit, den Vaterschaftsstatus zu erhalten. Er bräuchte die Zustimmung der Mutter. Es gibt auch keine doppelte Vaterschaft. Der Spender kann den Vater nicht verdrängen. Auch die Mutter kann die Vaterschaft nicht anfechten.

- Wenn der Spender in die rechtliche Vaterrolle hinein wollte, müsste er eidesstaatlich versichern, dass er der Mutter während der Zeit beigewohnt hat. Wenn das Ganze nicht über eine Samenbank ging, dann ist auf diesem Weg das Anfechten der Vaterschaft möglich. Das z.B. ist der Fall bei der Bechermethode. Der BGH hat die Anfechtung des biologischen Vaters eines Kindes mit zwei lesbischen Müttern zugelassen.

- Ein privater Samenspender kann rechtlicher Vater werden, wenn es nicht bereits einen anderen Vater gibt.

- „Das, was denkbar ist, passiert irgendwann auch.“

- Das Kind kann, wenn es weiß, wer der Spender ist, die Vaterschaft anfechten. Mit einer Frist von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände bzw. ab 18 Jahren.

- Mit dem notariellen Vertrag übernehmen die Wunscheltern die finanzielle Verpflichtung des Spenders. Das funktioniert aber auch nur dann, wenn die Eltern ausreichend Geld haben. Erbrechtliche Verpflichtungen übernehmen die Eltern nicht. Die bleiben beim Spender.

- Das Kind kann sein Anfechtungsrecht nur dann nutzen, wenn es Kenntnis über seinen Erzeuger hat.

- Das Kind darf seit 2008 keinen heimlichen Vaterschaftstest machen. Es kann seine Eltern um Einwilligung für einen Vaterschaftstest bitten, hat auf diese Einwilligung aber keinen Anspruch.

- Das Umgangsrecht kann vom Vater verweigert werden, wenn … (sorry, hier ging es zu schnell.)

- Nach dem Gesetz gibt es keine Informationspflicht der Eltern. Aber: „Eltern und Kinder sind gegeneinander Beistand und Rücksicht schuldig.“

- Es ist einhellige Auffassung abseits des Rechts bei der Adoptionsforschung, dass Kinder einen Anspruch auf Identität haben. Diesem kann man aber nur gerecht werden, wenn die Daten auch da sind.

- Trifft den behandelnden Arzt eine Aufbewahrungspflicht? Nach §42 BGB gibt es eine Nebenleistungspflicht. Daraus könnte man evt. eine Pflicht zur Aufbewahrung schlussfolgern. Es gibt dazu aber keine höchstrichterliche Entscheidung und auch sonst nichts.

- Die Musterrichtlinie der BÄK weist auf diese Rechtslage hin und empfiehlt 30 Jahre Datenaufbewahrung.


Frau Zypries schlägt dem Deutschen Bundestag vor, dass

(1) Anerkennung der Vaterschaft schon vor der Zeugung möglich sein muss.

(2) Abschaffung des Anfechtungsrechts des Kindes

(3) Gesetzliches Verbot der anonymen Samenspende im Gesetz.

(4) Gesetzliches Verbot von Spermamischungen

(5) Es soll im Gesetz so formuliert stehen: „Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.“

(6) Einfordern der Bereitschaft des Spenders, sich später einmal mit dem Kind zu treffen, wenn es den Wunsch äußert. (Umgangspflichten würde sie nicht gesetzlich regeln wollen.)

(7) Wie lange müssen solche Daten aufgehoben werden? Die Alternative, dass man den Namen des Spenders in die Geburtsurkunde oder das Geburtsregister einträgt, hält Frau Zypries nicht für eine günstige Lösung.

(8 ) Dokumentationspflicht des Arztes. 30 Jahre sind zu wenig. Es müssten mindestens 60 Jahre sein, besser 100.

(9) Wo dokumentieren? Die Idee der staatlichen Stelle mit Einsichtsrecht an dem 16. Lebensjahr präferiert sie persönlich nicht. Die Bundesnotarkammer würde gern so ein Register führen. Das aber wäre eine unglaubliche Ansammlung von höchstsensiblen Daten. Frau Zypries glaubt, dass die notarielle Datenhinterlegung ein gutes Modell ist. Im Erlanger Notariat gibt der Notar aufgrund der Codenummer einen Klarnamen heraus. Notare sind öffentlich-rechtlich. Die Landesjustizverwaltung überträgt das an einen anderen Notar.

(10) Frau Zypries findet es nicht richtig, dass die Allgemeinheit das finanziert. Auch deshalb ist nach ihrer Ansicht das Notarmodell besser.

(11) Altregelung: Die Vernichtung von Daten muss untersagt werden. Wenn ein bereits geborenes Kind begründete Hinweise hat, muss ein Anspruch auf eine genetische Untersuchung bestehen.


Wo gibt es noch Regelungsbedarf?

- Wie regeln wir das bei lesbischen Paaren?

- Die Eizellspende ist „“komischerweise“ verboten. Das ist nur historisch zu klären. Die Unfruchtbarkeit der Frau sollte historisch härter bestraft werden. Der Europäische Gerichtshof befasst sich gerade mit der Eizellspende. Der Ethikrat hat sich mit der Thematik noch nicht befasst. Es ist keine verfassungsrechtliche Regelung in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten.

- Frau Zypries benennt das Beispiel des homosexuellen Paares, das sein Kind durch eine indische Leihmutter hat austragen lassen. Dieses Paar will in Deutschland adoptieren. Ausgetragen werden die Kinder in Indien von etwas älteren Frauen, die schon Kinder haben. Als Leihmutter angegeben wird aber ein junges Mädchen (Subunternehmerschaft). Das OLG Düsseldorf hatte diesen Fall zu entscheiden. Behördliche Zweifel wurden abgewiesen. Es wurde beurkundet. Wenn das Kind mal die Mutter wissen will, was dann?

- Die Realität ist uns ein ganzes Stück voraus. Der säkulare Staat kennt kein Schicksal mehr. Man macht das, was man machen kann. Die Sachen entwickeln sich erstmal und erst später reagiert der Gesetzgeber.

Schlusssatz: Wir brauchen eine bessere Aufklärung von Eltern. Das Kind hat ein Recht auf seine Herkunft. Es muss Verantwortung übernommen werden.


Aus der Diskussion mit den Anwesenden:

(1) Ein Wunschvater: Sie sind nicht auf die Finanzierung der Krankenkassen eingegangen. Wie lässt sich die Ablehnung der Kostenübernahme vereinbaren damit, dass wir in Deutschland mehr Kinder bekommen sollen? – Frau Zypries: Das ist für die Betroffenen nicht so einfach zu erkennen. Unfruchtbarkeit ist keine Krankheit, nur Behinderung. Damals gab es einen Kompromiss. Es waren viele dagegen. Auch Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Sie macht keine Hoffnung auf eine Kostenübernahme. In einer Antwort auf eine Petition (4-17-07-4032-005982; Anmerkung der Protokollantin) heißt es: „Die Beschränkung der Leistungspflicht auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit eigenen Ei- und Samenzellen verletzt im Übrigen kein Verfassungsrecht.“ (Bundessozialgericht, Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW) 2002, 1517)

(2) Herr Dr. Martini, Notar aus Erlangen merkt an: Über das Internet ist immer der Notar zu finde, an den eine Aufgabe übertragen wurde. Er sieht das Problem, welche Notare dann die Daten hinterlegen. Wenn es mehrere Notare sind, an wen soll sich das Kind dann wenden? Herr Dr. Martini schlägt vor, dass in einem zentralen Register zumindest stehen sollte, welcher Notar die Urkunde in Verwahrung hat. – Frau Zypries nimmt das mit. Dieser Vorschlag würde auch die Bundesnotarkammer freuen.

(3) Herr Dr. Hammel sieht das Problem der Rückmeldungen. Viele Eltern geben bewusst keine Rückmeldung, ob ein Kind geboren wurde. Er würde gern die Möglichkeiit bereits vorhandener Strukturen nutzen, um tatsächlich alle Behandlungen zu dokumentieren.

(4) Frau Coester-Waltjen, Familienrechtlerin: Soll sich das Gesagte auch auf die Mutterschaft beziehen, wenn wir eine gespaltene Mutterschaft haben? – Dazu Frau Zypries: Bis wir die gespaltene Mutterschaft ins Gesetz kriegen, das dauert noch.

(5) Stina: Wir haben ein Problem, dass viele Eltern nicht aufklären werden. Deshalb möchte sie einen Eintrag im Geburtenregister. Sie ist auch dagegen, dass das Anfechtungsrecht der Kinder abgeschafft werden soll. In einem Fall hat der Vater die Familie verlassen als das Kind 3 Jahre alt war. Hier besteht keine Beziehung zum sozialen Vater. In solchen Fällen wünscht sie sich ein Anfechtungsrecht.

(6) Stefanie Gerlach zu gleichgeschlechtlichen Elternschaften: Welche Chance sehen Sie, die Diskriminierung von lesbischen Frauen beim Thema Kinderwunsch zu beenden?

(7) Petra Thorn setzt sich für ein Zentrales Register ein, weil Samenspender zu mehreren Samenbanken gehen. Sie will außerdem eine psychosoziale Versorgung, eine Anlaufstelle in Deutschland. Sie spricht das reproduktive Reisen an. Deshalb wünscht sie sich ein transnationales Register.


Anmerkung: Ich habe mich bemüht, in dem Protokoll alles sachgerecht widerzugeben. Allerdings war das Mitschreiben dieses Vortrages sehr komplex und ich musste schnell schreiben. An einigen Stellen bin ich nicht mitgekommen. Die rechtlichen Aussagen konnte ich auch nicht immer sofort verstehen. Wenn also an ein oder zwei Stellen der Sachverhalt nicht exakt wiedergegeben wurde, möchte ich dafür keine Garantie übernehmen. - Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013 (aus meinen Mitschriften)

Vortrag Stina – Spenderkinder – ein Recht auf Identität

- Spenderfamilien sind keine ganz normalen Familien.
- Der Verein Spenderkinder hat derzeit 50 Mitglieder zwischen 18 und 48 Jahren. Einige davon wurden im Kindesalter aufgeklärt.
- Der Verein wurde 2009 gegründet und veranstaltet einmal im Jahr ein persönliches Treffen.
- Dies sind die zentralen Forderungen: Freistellung des Spenders von Unterhalts- und Erbansprüchen / Verpflichtende Beratung der Eltern / Herausgabe der Daten
- Die Aufklärungsquote bei Adoption liegt bei 90%. Grund dafür sind ein Staatliches Register und eine bessere Beratung von Adoptiveltern.
- Es gibt einen Beschluss der Ärztekammer von 1970. Danach müssen Ärzte den Kindern, die aus einer donogenen Insemination hervorgegangen sind, die Identität des Spenders nennen. Anonyme Spenden sind nicht möglich. (Deutsches Ärzteblatt 1970, 1982)
- MBO geht von längerer Aufbewahrungsdauer für die Unterlagen aus, wenn die ärztliche Erfahrung dies nahe legt.
- Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch müssen vom Arzt über die Auswirkungen auf ihre Familie und die Kinder beraten werden.
- Der Spender ist ein Teil des Familiengefüges.
- Stina hat ein besseres Verhältnis zu ihrem Vater, seitdem sie über die DI weiß. Sie ist traurig über die verpasste Gelegenheit, schon früher eine so gute Beziehung herzustellen.
- Verschweigen kann zur Distanzierung oder Eifersucht führen.
- Es gibt unterschiedliche Spendertypen. 1. Den verantwortungslosen Typen, dem es nur um das Geld geht und der in mehreren Kliniken spendet. 2. Neugierige, tolle Menschen und 3. Einige Spender verstehen die Bedeutung der Abstammung.
- Einige Spender haben im Kontakt mit den Spenderkindern darauf hingewiesen, dass ihnen Anonymität verordnet wurde.
- Homosexuelle Männer sind besonders interessiert am Kontakt. Deshalb ist es nicht zu verstehen, dass diese von der Spende über eine Samenbank ausgeschlossen werden.
- An die Ärzte: Geben Sie den Spendern Infos darüber, wieviele Kinder sie gezeugt haben? Ob diese gesund sind?
- Samenspende wird oft negativ dargestellt, weil … [sorry, hier konnte ich nicht schnell genug mitschreiben]
- Familiengreündung durch Samenspende sollte jedoch als Chance gesehen werden: Es ist schön, wenn man mit mehr Menschen verwandt ist, wenn man Halbgeschwister hat. In den USA treffen sich Großfamilienverbände. Für den Spender ist es ein Gewinn bringendes Ereignis, nach 17 Jahren verwandte Menschen kennen zu lernen. Für die Eltern ist es schön, Halbgeschwister ihrer Kinder kennen zu lernen.

Aus der Diskussion mit den Anwesenden:

(1) Wie stehen Sie zu Spendern aus dem Bekannten- und Familienkreis? – Antwort: Da kommt es ganz auf die Personen an.
(2) Dr. Bleichrodt berichtet über seine Erfahrung von Familienspenden bei Adligen. Hier wären Familien oft zerbrochen. Die Mutter hätte eine Beziehung zum Erzeuger gehabt.
(3) Eine Beraterin sagt, mindestens 90% der Eltern beabsichtigen, ihr Kind aufzuklären, wenn man darüber spricht.
(4) Dr. Uher fühlt sich getroffen, weil Stina sagte, Ärzte, die Daten nicht aufbewahren, schädigen Kinder. Er befürchtet, dass ein tieferes Verhältnis zwischen dem Erzeuger und dem Kind entstehen könnte. Was ist mit der Familie des Spenders? – Stina antwortet darauf, das ist ein völlig überkommenes Familienmodell. Familien sollten an ihrer Eifersucht arbeiten. Es sind ja nicht nur 100g Liebe da, die es zu verteilen gilt.
(5) Ein Paar, das sich derzeit in Kinderwunschbehandlung mit DI befindet berichtet, sie hätten ihr näheres Umfeld informiert. Das war für alle so o.k. Es gab keine Stigmatisierung.
(6) Dr. Nassar fragt nach dem Verhältnis weiblich : männlich bei den Spenderkindern.
(7) Dr. Bleichrodt erklärt den Begriff Epigenetik. Über die Mitochondrien wird die Wahrnehmung des Kindes in den ersten 4 Lebensjahren und in der Pubertät beeinflusst. Er empfliehlt die Bücher „Der zweite Code“ von Peter Spork und „Liebe lässt sich lernen“ von Johannes Gruber.
(8) Was wird passieren bei Kindern aus Embryonenspende? – Dazu Stina: Das ist vergleichbar. Schön aber ist dabei, dass die genetischen Eltern sich kennen. Sie hofft, dass die Familien erkennen, dass es keine Bedrogung darstellt, wenn ein Kind 2 Elternpaare hat.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Der Vortrag der Spenderkinder ist inzwischen sehr gut ausformuliert auf der Seite der Spenderkinder nachzulesen: http://www.spenderkinder.de/aktuelles/ (Veröffentlichung vom 5. Januar 2013)
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Vortrag Dr. Lisa Green – Lesben und Samenspende – Familie ganz normal anders

(Diesen Vortrag habe ich nur in Auszügen mitgeschrieben, weil mir Vieles, was sie sagte, bereits aus Studien zum Thema bekannt war.)

- Es gibt verschiedene Berechnungen dazu, wie viele Familien mit lesbischen oder schwulen Eltern es in Deutschland gibt. Nach einer Berechnung sind es 6.000 Familien mit 9.000 Kindern, nach einer anderen Berechnung 70.000 deutschlandweit.
- Die Akzeptanz ist gestiegen. Inzwischen akzeptieren 88% der 20 – 39-jährigen die Familien.
- Das Thema sollte Bestandteil des Unterrichtes sein.
- 40% der Lesben und 30% der Schwulen wollen mit Kindern leben.
- Sie bezeichnen die Kinder als „Inseminationskinder“ (Im Gegensatz zu den erwachsenen Spenderkindern, die diesen Begriff nicht mögen.)
- Zudem sagen sie „Spender“ oder „Biologischer Vater“.
- Theoretisch könnten Lesben und Schwule Kinder durch Adoption oder Pflegschaft bekommen. Adoptieren passt in der Praxis aber nur als Auslandsadoption. Pflegschaften hingegen werden oft an Lesben und Schwule vermittelt.
- Etwa 50% der Frauen wollen auch eine Schwangerschaft erleben.
- Die Geburtsmutter hat das alleinige Sorgerecht. -> Machtasymmetrie.
- Die meisten Mütter wählen den Weg der Insemination, weil kein Kontakt mit dem Spender gewünscht.
- Sie raten von Verwandten als Spender ab, weil das rechtlich zu kompliziert ist. In einem Fall wurde eine Stiefkindadoption abgewiesen wegen Verschiebung der Verwandtschaftsverhältnise.
- Die Suche nach einem passenden Spender erfolgt oft über das Internet. Das spätere Kind hat zu dem Spender oft eine Onkel-Beziehung oder es gibt ein Babysitting-Arrangement.
- Lisa Green wünscht sich eine freie Wahl. Es ist aber immer ein Kompromiss nötig – abwägen.
- Es gibt in den Familien Gespräche über die Spender, auch wenn seine Identität unbekannt ist.
- Die Paare sind leider sehr von den Einstellungen der Richter und des Jugendamtes abhängig.
- Das Kind übernimmt meist die Einstellungen zum Weg der Eltern.
- Die psychische Gesundheit von Kindern mit bekanntem Spender unterscheidet sich nicht im Vergleich zu Kindern mit unbekanntem Spender.
- Brigitte Zypries hat 2006 Forschung in Auftrag gegeben. Es wurden Daten von 95 Jugendlichen (10-17 Jahre) erhoben. Die Ergebnisse 2009 waren konform mit ausländischen Ergebnissen. Die Mehrheit der Kinder hat keine Diskriminierungserfahrung. Die Kinder mit Diskriminierungserfahrung entwickeln erfolgreiche Strategien, um damit fertig zu werden.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Vortrag Frau Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen – Familienrechtlerin:

Überlegungen zur Rolle des Samenspenders – die drei kritischen „Us“ – Unterlagen, Umgang, Unterhalt

(Zu diesem Vortrag möchte ich sagen, dass ich ihn recht ausführlich mitgeschrieben habe. Ich konnte kaum so schnell schreiben wie ich wollte. Deshalb kann es hier und da ein paar wichtige Aussetzer geben. Gerade wegen der schwierigen Rechtslage und weil man so schnell etwas missverstehen kann, übernehme ich keine Gewähr für das unten Stehende.)

- Es fehlt ein tragfähiges Gerüst.
- Betroffen sind auch transsexuelle und intersexuelle Eltern.
- Bisherige Regelungen gehen immer noch vom traditionellen Familienmodell aus.
- Die strafrechtlichen Regelungen des ESchG und die Musterrichtlinie der BÄK genügen nicht mehr, denn – unvollständig, unbefriedigend.
- Sie kann nicht alle Problemkreise ansprechen.
- Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass das Recht des Kindes … nicht „vereitelt“ wird.
- Inseminationsmethoden, die die Feststellung des genetischen Vaters erschweren, sind unzulässig. (Mischsperma)
- Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist Teil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
- Sie stellt die Altersgrenze von 18 Jahren, ab der das Kind ein Auskunftsrecht haben soll, infrage. Ein Kind hat auch sonst das Recht, durch seinen gesetzlichen Vertreter bestimmte Dinge zu erwirken.
- Die Eltern sind verpflichtet, dem Kind Auskunft zu gewähren.
- Im Einzelfall kann das Persönlichkeitsrecht einer Auskunft im Wege stehen, in der Regel aber nicht.
- Es ist rechtlich möglich, dass auch Fotos, der Lebenslauf, … usw. des Spenders an das Kind weiter gegeben werden. Jedoch wird dies von der Rechtsordnung nicht verlangt.
- Man sollte sich bei der Datenaufbewahrung orientieren an den Fortschreibungspflichten des Personenstandsregisters – 110 Jahre.
- Eine Abstammungsbegutachtung stellt nur die Abstammung, aber nicht die rechtliche Vaterschaft fest.
- Wenn man den Auskunftsanspruch hat, muss man auch feststellen lassen dürfen, wer der Vater ist. Frau Zypries gehört zu den Wenigen, die das anders sehen. (Anmerkung: Hier ging es im Gen-Tests, die nach deutschem Recht nicht gegen den Willen einer Person durchgeführt werden dürfen.)
- Frau Prof. C-W. würde es für ratsam halten, dass bereits während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes mit Zustimmung aller Beteiligten ein Abstammungsgutachten erstellt werden muss.
- Unterhaltspflichtig sind die rechtlichen Eltern. Bei Samenspende ist das meist eindeutig.
- Wann ist ein Kind rechtlich vaterlos? - Automatisch hat man nur dann einen Vater, wenn die Mutter verheiratet ist. Sonst: Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater oder auch durch einen anderen Mann. Die Anerkennung kann frühestens mit dem Eintritt der Schwangerschaft erfolgen und wenn die Mutter zustimmt. Das ist das Problem, dass bei der Samenspende nicht vor Eintritt der Schwangerschaft eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen kann.
- Eine Verpflichtungserklärung vor Eintritt der Schwangerschaft ist nicht …. (sorry, hier konnte ich nicht schnell genug mitschreiben)
- Solange das Kind vaterlos ist, besteht auf Antrag der Mutter oder des Kindes die Möglichkeit, den Samenspender als rechtlichen Vater feststellen zu lassen.
- Ein adoptiertes Kind hat ab dem 16. Lebensjahr ein Recht auf Dateneinsicht.
- Eine rechtliche Vaterschaft kann durch Anfechtung durch das Kind beseitigt werden.
- Das Unterhaltsrisiko des Spenders besteht immer. Nur im Fall der Adoption besteht es nicht mehr.
- Auf künftige gesetzliche Unterhaltsansprüche kann man in der Regel nicht verzichten.
- Der Zeitraum zwischen Samenspende und möglicher Befruchtung ist gefährlich. Das Einverständnis des Mannes kann zurückgenommen werden.
- Das Unterhaltsrisiko kann man nur begrenzen.. Das geschieht z.B. durch die Verpflichtung der Eltern zur Übernahme möglicher Pflichten des Samenspenders im Notarvertrag vor der Samenspende.
- Eine Unterhaltsfreistellungsvereinbarung ist möglich, auch bei allein stehenden Frauen. Wenn die Mutter aber nicht in der Lage ist, Unterhalt für das Kind zu leisten, könnte die Grenze erreicht sein.
- Der Samenspender kann verlangen, dass die Eltern ihm Kosten erstatten. Jedoch fehlt es an der Durchsetzbarkeit, wenn die Eltern das Geld nicht haben.
- Reformüberlegungen können und sollen sich auch am Adoptionsmodell orientieren. Allerdings sind dabei einige unterschiedliche Probleme zu berücksichtigen.
- Das Umgangsrecht entfällt bei Adoption (außer bei der offenen und halboffenen Adoption)
- Nach dem BGB hat ein biologischer Vater mit Interesse am Kind ein Recht auf Umgang, wenn er versichert, der Mutter beigewohnt zu haben. Es ist nicht sicher, ob die Bechermethode der „Beiwohnung“ gleichgestellt wird. Es fragt sich auch, ob eine „Beiwohnung“ notewendig ist, wenn es um die Feststellung der Vaterschaft geht.
- Hat das Kind ein Recht auf Umgang? – In der Praxis kann dieses Recht gegen einen umgangsunwilligen Vater nicht durchgesetzt werden.



Fazit:

Der Gesetzgeber hat klare Regelungen zu schaffen. Er muss die schützenswerten Positionen der Beteiligten abwägen und abgrenzen.



Aus der Diskussion mit den Anwesenden:

(1) Wäre eine Datenvernichtung eine Straftat? – Frau Prof. Dr. C.-W.: Nein, sie wäre aber eine Schadenersatz auslösende Tat. Es käme hier auf den Betrag an, der dafür zu zahlen wäre. Der könnte aber heute schon „höher“ ausfallen.
(2) Würde das auch nach der 30-jährigen Dokumentationspflicht so sein, dass Datenvernichtung eine Straftat ist? – Frau Prof. Dr. C.-W.: „Ja.“
(3) Ist es problematisch, wenn ein Arzt eine lesbische oder alleinstehende Frau mit anonymen Samenproben aus dem Ausland behandelt? - Frau Prof. Dr. C.-W.: „Ja.“
(4) Die Vortragende schätzt die Lage so ein, dass Frau Zypries uns eine Einzellösung präsentieren wird, die aber keine umfassende Regelung darstellt.
(5) Auf Herrn Dr. Hammel Bemerkung, es wäre vielleicht mal gut, wenn ein Kind die rechtliche Vaterschaft anfechtet, sagte die Familienrechtlerin, sowas wurde bereits entschieden.
(6) Ein Arzt fragt, wie hoch der immaterielle Schaden durch die Datenvernichtung wäre. Die Juristin schätzt, das läge im 4- bis 5-stelligen Bereich.
(7) Ein weiterer Arzt fragt nach dem rechtlichen Komplex der Eizellspende. Frau Prof. Dr. Coester-Waltjen sagt, es ist schwierig, da einen Rat zu geben. Man muss sich erst verklagen lassen, um da was klarzustellen.
(8) Wie ist das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung definiert? Was alles darf es denn erfahren? - Frau Prof. Dr. C.-W.: Der Name und die Adresse reicht nicht. Es wäre ein biologisches Abstammungsgutachten notwendig. Außerdem sieht sie eine Möglichkeit, weitergehende Informationen (wie auch immer) zu erkämpfen.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Erlanger Symposium Samenspende – 22./23.11.2013

Vortrag Walter Merricks – Donor conception in the UK: the national register and access to the information in it

Walter Merricks ist Mitbegründer des donor conception networks (DCN), sozialer Vater von 2 inzwischen erwachsenen Kindern. Er war phasenweise auch bei der englischen Reproduktionsmedizinbehörde aktiv.

- Alle beteiligten Kliniken in England müssen von der HFAE lizensiert werden. Sie müssen Daten über jeden Patienten, jeden Spender, jede Behandlung mit ihrem Ergebnis an die HFEA übermitteln.
- Die HFEA gibt es seit 1991
- Erst seit dem 1.4.2005 müssen Daten der Spender identifizierbar sein (für das Kind ab 18 ).
- Entgegen den Befürchtungen gibt es jetzt mehr Spender als zuvor.
- Spender – egal, ob männlich oder weiblich – sind keine legalen Eltern. Die Empfänger werden legale Eltern. Lesbische Paare werden beide Eltern.
- Weder Spender noch Empfänger können gegenseitig Rechtsansprüche stellen.
- Die HFEA weist in ihrem Register detaillierte Informationen über jede Klinik aus. Das sind Informationen über die Wartezeit und den Service, diverse statistische Informationen, sowie Anzahl und Erfolgsraten für jede Art der Behandlung und jedes Alter der Frau.
- Eltern von Spenderkindern können die Anzahl, das Geschlecht und das Geburtsjahr von Halbgeschwistern erfahren, sowie nicht identifizierbare Spenderdaten. Auch die Spender können diese Infos zu den von ihnen gezeugten Kindern erhalten.
- Spenderkinder ab 16: Jeder kann anfragen: Bin ich ein Spenderkind? Ist X ein Halbgeschwister von mir? Wie viele Halbgeschwister habe ich? Geschlecht und Geburtsjahr der Halbgeschwister?
- Spenderkinder ab 18: Sie können im Register vermerken lassen, dass sie Kontakt mit Halbgeschwistern wünschen. Wenn es ein Halbgeschwister gibt, das das auch will, soll das andere Halbgeschwister informiert werden.
- Spenderkinder, die ab 2023 erwachsen werden: Sie können identifizierbare Infos über den Spender bekommen: Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Adresse, Geburtsland, Ist er verheiratet? Hat er selbst Kinder? – Sie können eine goodwill message des Spenders sehen – ein Selbstporträt, das der Spender für die von ihm gezeugten Kinder geschrieben hat.

- Spender und Spenderkinder können Details über sich selbst eintragen lassen.
- Es gibt Links zu DNA-Tests.
- Auf diese Weise gibt es ein freiwilliges Vertrauens-Register, das durch das Department of Health gehalten und finanziert wird.
- Die Zahl der Kinder vor 1991 ist unbekannt.
- Seit 1991 gibt es über 30.000 Spenderkinder. 15.300 davon sind 16 Jahre und älter, 11.300 sind 18 und älter, 11.100 sind seit 2005 gezeugt.
- Patienten, die eine DI planen, müssen die von der Klinik angebotene Beratung nutzen. Sie müssen darüber informiert werden, dass es wichtig ist, dass sie ihren Kindern von ihrer Entstehungsgeschichte erzählen.
- In den letzten 20 Jahren gab es einen großen Kulturwandel.
- Die meisten (nicht alle) Patienten sagen, dass sie es ihren Kindern erzählen werden.


DCN:

- Wurde vor 20 Jahren gegründet.
- Hat ca. 1.600 Mitgliederfamilien in England.
- Bricht die Isolation.
- Es gibt lokale Gruppen, regionale Treffen, Newasletter, Kinderbücher, Ratgeber für Eltern und Familien.
- DCN konnte so gut wachsen, weil sie auch über Zeitungen, Radio und Fernsehen bekannt gemacht wurden.


Die Planung für die Patienten:

- Adressierung der Trauer
- Wollen wir das beide?
- Verschiedene Gefühle
- Spenderauswahl
- Zuversichtlich fühlen, keine Reue

Fragen für Patienten/ Eltern:


- Erzählen wir es Freunden und der Familie? Wenn ja, wann und wie?
- Erzählen wir es dem Kind? Wann und wie?
- Erzählen wir es Lehrern und Ärzten?
- Erzählen über Halbgeschwister

Fragen für Spender:

- Entstehen beim Anfertigen eines schriftlichen Portraits und der goodwill massage
- Darüber sprechen mit Freunden und der Familie?
- Darüber sprechen mit den eigenen Kindern?
- Eigene Kinder des Spenders stehen nicht im Register.
- Wie stelle ich mir einen Kontakt mit dem Kind vor?
- Benötige ich Vermittlungsdienstleistungen?

Fragen für Kinder und Eltern:

- Wie gehen wir mit der Information über die Spende im Umgang mit der Schule und mit Freunden um?
- Wie privat halten wir die Information?
- Der Umgang mit der Neugier: Wer ist der Spender?
- Wie fühlt sich ein Kind, wenn es 18 Halbgeschwister hat?
- Wie wichtig ist die DI für das Leben des Kindes? (Walter erzählt, dass sein Sohn nicht daran interessiert ist, seine Tochter jedoch schon. Es dominiert aber nicht ihr Leben.)
Liebe Grüße, Rebella
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