Er AOK, kein Wechsel; Sie TK, Wechsel zur IKK sinnvoll?

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Moderator: RA Wagner

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Wolfsblutjule
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Er AOK, kein Wechsel; Sie TK, Wechsel zur IKK sinnvoll?

Beitrag von Wolfsblutjule »

Hallo,
da ich neu hier bin, muss ich mich erst noch etwas neu einfinden und habe einige Themen hier schon duchrstöbert, aber nix absolut passendes gefunden.
Mein ist selbst und bei der AOK versichert. Er möchte nicht wechseln.
Ich bin bei der TK und bin mich am Erkundigen in die IKK classic zu wechseln. Letzten Montag Fax an IKK gefaxt aber bisher keine Antwort. Leider.
TK zahlt kaum was (50%), aber IKK meine ich 75%.
Wer kann mir noch Tipps geben? Wenn, müsste ich zum 28.2.14 eine Kündigung geschrieben und abgeschickt haben.
Vielen Dank!
Krabbenkind
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Beitrag von Krabbenkind »

Meines Wissens zahlt die IKK nur mehr als die üblichen 50% wenn beide Ehepartner dort versichert sind und auch nur für 3 Versuche.

Es ist wirklich schade, dass dein Mann nicht wechseln will. Es gibt mittlerweile tolle KK, aber für die besten Leistungen in Bezug auf künstliche Befruchtung müssen immer beide dort versichert sein.

Die Knappschaft übernimmt z.B. 100% für drei Versuche (und auch für 8 IUIs, wenn man die machen möchte). Aber auch hier müssen wieder beide dort versichert sein.

Wir sind gerade zur BKK der Thüringer Energieversorgung gewechselt (geht übrigens auch für Hessen und Bayern). Sie bezahlen 75% für bis zu 5 Versuche IVF/ICSI, wenn beide dort versichert sind oder sonst halt 50% des Anteils des Versicherten.

Wir haben dadurch jetzt noch zwei Versuche und das sogar günstiger als die ersten drei. Die alte KK (Barmer) hat nur 3 Versuche zu 50% bezahlt.

Dein Mann könnte ja nach den Behandlungen wieder zu seiner alten KK zurückwechseln, wenn er sie so toll findet (nach 18 Monate kann man wieder kündigen) :?:

Kündigen kannst du jetzt auf jeden Fall und dir dann in aller Ruhe eine neue KK suchen. Solltest du dich umentscheiden, dann läuft deine Versicherung bei der alten KK einfach weiter, ohne dass du irgendwas tun musst. Wichtig ist, dass du klar machst, dass du schnellstmöglich eine Kündigungsbestätigung haben willst. Das "verbummeln" die alten KK nämlich gerne mal, aber ohne die kannst du keiner neuen KK beitreten.
2006-15: Nach 4 frühen Abgängen dank Intralipid, Dexamethason, Granocyte und Clexane zum ersten Mal ein regulärer HCG-Anstieg. Endlich schwanger! Doch leider auch hier kein gutes Ende :'( Wir verlieren Quinn aufgrund einer chronischen Plazentainsuffizienz in der 35. Woche.

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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo,

wenn Du nur alleine wechseln kannst/willst, bleibt Dir nur die BKK VBU oder die atlas BKK Ahlmann (die ist allerdings nur für Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein oder NRW-Rheinland geöffnet) die bezuschussen 75% für ihren Versicherten.

Bei allen anderen Kassen müssen leider beider Ehepartner wechseln.

Grüße
Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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Wolfsblutjule
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Beitrag von Wolfsblutjule »

Danke erstmal für eure Antworten.

Habe heute mit der IKK telefoniert, sie schicken mir Unterlagen zu, damit ich es schriftlich habe. Diese Woche noch. Inkl. Kündigungsschreiben.

IKK zahlt 75%, bei einem Mitglied, bei beiden 100%.
Warte noch ab, bis ich alles schriftlich habe.
RA Wagner
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Wechsel einer Krankenkasse und Zusatzleistungen

Beitrag von RA Wagner »

Hier noch einige allgemeine Hinweise zum Wechsel einer Krankenkasse:

Eine Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach dem Monat der Kündigungserklärung zulässig. Die Krankenkasse hat unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

Die Kündigung hängt jedoch vom Nachweis der (künftigen) Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der GKV ab. Die Kündigung wird daher nur dann wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist.

An die Wahl einer anderen Krankenkasse ist das Mitglied mindestens 18 Monate gebunden.

Eine Aufstellung der Kassen die eine Zusatzleistungen für eine "künstliche" Befruchtung erbringen: www.ra-kinderwunschrecht.de/zusatzleist ... fruchtung/

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Wolfsblutjule
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Beitrag von Wolfsblutjule »

Vielen Dank, Herr RA Wagner,
das war sehr aufschlussreich. :)
Mittlerweile bin ich im Wechselprozess zum 1. Mai. Kündigung hatte mir direkt die neue IKK-Versicherung mit ausgestellt, so dass ich sie nur einreichen musste. :)

VG
Wolfsblutjule
Sie 1979
Er 1975
1/14 + 4/14 enttäuschende SGs, mit einem Fünkchen Hoffnung
5+6/14 Downregulation mit Stimulation
27.6.14 Punktion von 18 Eizellen, 2 haben sich leider nur befruchten lassen!!!
2.7.14 Transfer von 2 Krümelchen
11.7.14 Clearblue POS. ;-)

1.ICSI erfolgreich ;-)
2 Tage vor ET kam unser kleines perfektes Söhnchen nach vielen, vielen Stunden Wehen und letztendlich dann doch per KS auf die Welt!!! Wir sind überglücklich und lieben ihn von ganzem Herzen!!! ;-)
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