Kostenerstattung nach erfolgreicher Befruchtung

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Moderator: RA Wagner

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IVFi
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Kostenerstattung nach erfolgreicher Befruchtung

Beitrag von IVFi »

Sehr geehrter Herr RA Wagner,

Anfang Juli erwarten wir unsere Tochter. Wir hatten vor 4 Jahren mit der Krankenkasse über die Erstattung von IVFs gesprochen, aber keinen Antrag abgegeben. In D erfolgten letztlich erfolglose Behandlungen, die wir aus eigener Tasche bezahlt haben. Vor 1,5 Jahren sind wir dann wegen der Möglichkeit eine Eizellenspende zu machen, nach Tschechien gegangen. Daraufhin ist meine Frau schwanger geworden.
Leider ist sie zu Beginn der Schwangerschaft wegen einer anderen Behandlung ins Krankenhaus gegangen, wodurch die Krankenkasse Kenntnis von der erfolgreichen IVF bekommen hat.

Zu den Fragen:
1. Kann die PKV die Erstattung der Kosten der eigentlichen Schwangerschaft wegen der Eizellspende ablehnen?
2. Kann die PKV die Zahlung von Krankentagegeld deshalb ablehnen (meine Frau ist fast seit Beginn der Schwangerschaft krankgeschrieben; leider hat die Ärztin versäumt, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen)?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann die PKV die Frauenarztrechnungen der letzten Jahre ablehnen?

Über eine kurze Antwort, insbesondere zu 1. würden wir uns sehr freuen.

Viele Grüße

IVFi
RA Wagner
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Beitrag von RA Wagner »

Hallo IVFi,

grundsätzlich (ohne Kenntnis über die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag) kann die Krankenversicherung nur dann eine Kostenerstattung für eine Heilbehandlung ablehnen, wenn ein ausdrücklicher Leistungsausschluss vorliegt.

Auch wenn in Ihrem Fall eine Kostenerstattung für eine IVF-Behandlung ausscheiden sollte, dann bedeutet dies nicht, dass alle weiteren allgemeinen Behandlungen davon betroffen sind. Allgemeine Untersuchungen (somit auch der Frauenarzt oder die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft) sind keine Behandlungen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Einen Grund für eine Verweigerung der Kosten kann ich somit nicht erkennen.

Individuell müsste Ihre Frage zum Krankentagegeld geprüft werden. Hierfür ist eine Prüfung der zugrundeliegenden Unterlagen (insbesondere der Diagnosen) notwendig.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Geburt Ihres Kindes!

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
IVFi
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Beitrag von IVFi »

Hallo Herr RA Wagner,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mittlerweile hat die Krankenkasse bzgl. Krankentagegeld auch zu erkennen zu geben, die noch offenen Zeiten zu bezahlen. Wir hoffen, daß die Kasse bzgl. der übrigen Punkte auch noch einlenkt.

Viele Grüße

IVFi
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